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Im Jahre 2008 wurde Göker zur Zahlung von 720.000 € verurteilt. Gezahlt hatte er aber nur 520.000 €. Deshalb wurde nun die Haft angeordnet.
So jedenfalls schildert die HNA.
Jetzt gabs wieder eine Strafverhandlung in Kassel. Und dann warteten schon Zivilpolizisten mit Handschellen.
Aber er kam nicht.
So beschreibt es ebenfalls die HNA.
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Kollege Melchior aus Wismar sieht in dem neuen Wirken im Lawblog eine neue Einkommensquelle.
Auch Lästerhaftes darf gebloggt werden.
Lustig aber, was Kollege Melchior sonst noch so im Law-Blog fand. Da solls noch heißen:
„Die ARAG feuert 60.000 Rechtsschutz-Kunden, weil sie angeblich zu klagefreudig sind. … Wunderlich ist nur, dass die ARAG dies auch noch so offen kommuniziert – vielleicht als Abschreckung für Kunden, die gnädigerweise ihre Police behalten dürfen?“
Unabhängigeit voraus… Mal gucken, wie lange dieser Beitrag bleibt.
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Bloggen ist in. Viele Blogger verarbeiten Erlebtes, schreiben über Neuigkeiten, und schreiben überhaupt gern.
Es soll sogar schon eine Blogosphäre geben (was auch immer das sein mag).
Es soll zu wenig gute Blogs geben, heißt es in der Wirtschaftswoche.
Einer der besten Blogs ist der von dem Anwaltskollegen Udo Vetter, der law-blog. Er hat sich zu einem richtigen Blogbuster entwickelt (Vorsicht! Eigene Wortkreation!).
An den law-blog hat sich jetzt die ARAG rangehängt und ist dessen Vertragspartner geworden. Sie schreibt dort jetzt auch ab und zu.
Und schon gleich kommen die ersten Absichtserklärungen, dass der Blog unabhängig bleiben soll (als gäbe es nunmehr daran Zweifel).
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AWD-Anleger gehen in Köln leer aus
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Gleich im Doppelpack stellte ein Gericht fest, dass die fristlose Kündigung eines Handelsvertreters und auch die im Vertrag vereinbarte Vertragsstrafe von bis 25.000€ unwirksam ist.
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Schnelle Bearbeitung versprach der Sachbearbeiter der BU.
Und er wollte schnell das Gutachten der KV anfordern, damit alles schnell geklärt wird. Immerhin habe die Sache schon besondere Bedeutung gehabt.
Und heute bekam ich einen Anruf, in dem man mir mitteilte, dass – zu unser aller Überraschung – die KV eine Schweigepflichtentbindungserklärung sehen will, damit sie das Gutachten herausrücken darf. Und diese hätte man ja gar nicht.
Wen wunderts?
Und ganz beiläufig kam dann die Idee, dass ich doch das Gutachten auch in meinen Akten hätte und es einfach rüberfaxen könne.
Meine Büro-Faxgeschwindigkeit von wenigen Stunden ist zu der erwarteten Zusendungszeit von einer Woche von Versicherer zu Versicherer beinahe rekordverdächtig.
Und jetzt warten wir mal, was noch kommt.
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Noch mal eine Kurzfassung der Ereignisse:
Versicherter erkrankte und beantragte Krankentagegeld. Die Leistungen wurden gewährt.
Dann holte die private Krankenversicherung ein Gutachten ein, welches ergab, dass der Versicherte zu über 50 % dauerhaft berufsunfähig sei und stellte die Zahlungen ein.
Der Versicherte wandte sich an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese holte ebenfalls ein Gutachten ein, welches ergab, dass der Versicherte allenfalls 10-20 % arbeitsunfähig sei. Sie zahlte deshalb nicht.
Arbeiten die Gutachter etwa für die jeweilige Versicherung? Gilt hier der Grundsatz „wes Brot ich ess, des Lied ich sind?“. Eine generelle Problematik.
Beide Versicherer gehören dem gleichen Konzern an.
Heute kam der Anruf vom BU-Versicherer.
Man sei überrascht, das müsse man aufklären, das dauere noch ein bisschen.
Und dann sagte man mir, man habe ja nicht gewusst, dass die KV solch ein Gutachten angefertigt hätte.
Hoppla ?
Meine Gegenfrage blieb unbeantwortet, die da lautete: Und wenn man das Gutachten der KV gekannt hätte, wäre dann das zweite Gutachten anders ausgefallen?????
Peinlich, peinlich, peinlich.
Ich hoffe, dass der Hinweis, dass Medien an dieser Posse durchaus Interesse haben dürfte, verstanden wurde. Die Versicherer liefern das Drehbuch – wenn auch unfreiwillig – selbst.
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Diese Geschichte hatte ich schon am 23.8.12 angeschnitten.
Umso unverständlicher ist es, wenn man sich vor Augen hält, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankenversicherung aus einem Hause kommen. Beide gehören zum selben Konzern.
Und wer glaubt, das kann bei einem Versicherer, der Top-Nr.1-Berater hat, nicht passieren, der wird eines besseren belehrt.
Die Geschichte – so traurig sie ist – könnte auch die Vorlage einer Realsatire sein.
Einer der Versicherer wollte sich bis gestern zu dieser Peinlichkeit melden, tat es aber nicht.
Glaubt man der Werbung der Versicherer, hätte man eigentlich ein umgekehrtes Ergebnis erwartet: Nämlich, dass sich die Versicherer darum reißen, leisten zu dürfen.
Wie gut es doch täte, wenn der Krankenversicherer geschrieben hätte: „Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie nicht berufsunfähig sind und wir weiterhin für Sie leisten dürfen.“
Aber der Kunde wurde generalstabsmäßig ausgemustert.