RA Kai Behrens

Helmut-Schmidt-Journalisten-Preis für Gökerverfilmung

Den Helmut-Schmidt-Journalistenpreis für kritischen Wirtschafts- und Verbraucherjournalismus 2012 hat Klaus Stern für seine Dokumentation „Versicherungsvertreter – Die erstaunliche Karriere des Mehmet Göker“ gewonnen.

Dafür die allerherzlichsten Glückwünsche !

Über den Film wurde in diesem Blog viel geschrieben. Er zeigt den kometenhaften Aufstieg und ebenso schnellen Fall des Herrn Göker, der die MEG erfand und mit dem Verkauf von Krankenversicherungen ganz nach oben wollte.

Viele Versicherer setzten große Stücke auf Göker, gewährten ihm hohe Vorschüsse und laufen nun dem lieben Geld der insolventen Meg hinterher. Gegen Göker soll es gar einen Haftbefehl geben.

Der Journalisten-Preis wird übrigens von der ING-DiBa AG gestiftet.

Die Pressemeldung von „Die Bank und Du“ spricht über den Film von Gier und Größenwahn.

In der Mediathek der ARD ist der Film leider nicht mehr zu finden.

Mit einem blauen Auge erst mal weggekommen

Banken müssen ihre Provisionen nun doch nicht an die Kunden weitergeben. Dies soll der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments entschieden haben.

So jedenfalls will es laut Versicherungsjournal Berichterstatter Markus Ferber von der CSU verstanden haben. Angeblich soll „ein und gegen ein oder oder ein oder gegen ein und“ eingesetzt worden sein.

Vielleicht erfahren wir bald Genaueres.

Interessant ist nur, dass man im Eurpäischen Parlament freimütig über die Provisionsweitergabe diskutiert, während hier einige immer noch an dem prähistorischen Gesetz über das Verbot der Provisionsweitergabe festhalten möchten.

Neue Richtlinie soll für Banken beim Verkauf von Finanzprodukten gelten

Der Tagesspiegel schreibt über die Richlinie wie folgt (Zitat):

„Banken könnten künftig gezwungen werden, die Provisionen, die sie für den Verkauf von Finanzprodukten bekommen, an ihre Kunden weiterzureichen. Das sieht eine Richtlinie aus Brüssel vor, über die der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments berät. „Das wäre das Ende der durch Provisionen manipulierten Beratung“, sagte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold dem Tagesspiegel. Auch der CSU-Abgeordnete Markus Ferber sagte: „Die Produkte sollen für den Kunden da sein und nicht für den Vertrieb.“ Ferber, im Parlament der zuständige Berichterstatter, hofft, dass auf diese Weise Produkte entstehen, die den Anlegern auch tatsächlich einen Mehrwert bieten.Dass das bisher nicht immer der Fall ist, belegen Studien. Demnach beläuft sich der Schaden, der deutschen Anlegern durch Falschberatung der Banken entsteht, auf 20 bis 30 Milliarden Euro im Jahr. Die Banken und Sparkassen sehen die neuen Pläne aus Brüssel hingegen sehr kritisch“.

Stehen die Provisionen vor dem Aus?

Immer wieder gerät die Branche in Verruf. Die wilden Sexparties der damaligen Hamburg-Mannheimer haben der Sache nur noch einen besonderen Stempel aufgesetzt.

Provisionen, dubiose Strukturverbindungen, Incentivereisen.

Viele haben Zweifel, ob diese Geschäftsideen eine gute Beratung fördern. Stattdessen hört man immer wieder von überschuldeten Beratern, Vermittler, die aus finanzieller Not heraus falsch beraten müssen. Und man hört von Kunden, denen unsinnige Produkte angedreht wurden.

Und es gibt regelmäßig Fälle, bei denen die Kunden gar um ihre komplette Einlage geprellt wurden. Vermitller gaben die Einlagen kurzerhand für eigene Zwecke aus.

Der letzte Fall, der mir bekannt wurde, spielte sich im hessischen Raum ab. Statt die veruntreuten Gelder zurückzuzahlen, wählte der Vermittler den Freitod.

Die einen werden behaupten, dass sich auch diese Auswüchse mit der Honorarberatung nicht sicher  ausräumen lassen. Die anderen werden sagen, dass solche Auswüchse systembedingt sind deshalb zwangsläufig auftreten.

Und dieses System steht vor einer Veränderung. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments entscheidet nämlich noch heute darüber, ob Berater verpflichtet werden müssen, die Provisionen an den Kunden weiterzugeben.

DKM vom 23. bis 25.10.2012

Mein Tipp für den nächsten Monat:

Die Fachmesse für die Finaz-und Versicherungswirtschaft.

Frankfurter Landgericht zu den Grundsätzen einer Verdachtskündigung bei Handelsvertretern

Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung, die sich auch im Handelsvertreterrecht nach dem für das Arbeitsrecht entwickelten Vorgaben zu richten hat, ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zu bejahen:
„Der Verdacht, der Vertragspartner habe eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, kann nach gefestigter Rechtsprechung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden. Der Verdacht muss objektiv durch Tatsachen begründet sein, die so beschaffen sind, dass sie einen verständigen und gerecht abwägenden Vertragspartner zur Ausspruch der Kündigung veranlassen können. Der Verdacht muss darüber hinaus dringend sein, das heißt es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der zu Kündigende die Pflichtverletzung begangen hat. Die Verdachtsmomente und die Verfehlungen, deren der zu Kündigende verdächtigt ist müssen so schwerwiegend sein, dass dem Kündigungsberechtigen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, also schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen….
Voraussetzung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung ist, dass der Kündigungsberechtigte alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem zu Kündigenden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Anhörung muss sich auf einen konkretisierten Sachverhalt beziehen. Es müssen alle erheblichen Umstände angegeben werden, aus denen sich der Verdacht ableitet. Nur dann hat der zu Kündigende die Möglichkeit, sich zum Verdachtsvorwurf und den ihm tragenden Verdachtsmomenten in einer die Aufklärung fördernden Weise zu äußern (BAG Urteil vom 28.11.2007, ZNA-RR 2008, 344)…..
Ergeben sich im Rahmen der Ermittlungen neue belastende Erkenntnisse, ist der zu Kündigende auch hierzu zu hören; nur dann sind alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft (BAG Urteil vom 13.09.1995, NJW 1996, 540).“

Göker auf der Flucht?

Im Jahre 2008 wurde Göker zur Zahlung von 720.000 € verurteilt. Gezahlt hatte er aber nur 520.000 €. Deshalb wurde nun die Haft angeordnet.

So jedenfalls schildert die HNA.

Jetzt gabs wieder eine Strafverhandlung in Kassel. Und dann warteten schon Zivilpolizisten mit Handschellen.

Aber er kam nicht.

So beschreibt es ebenfalls die HNA.

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss zugehen

Am 07.08.2012 hatte das Amtsgericht Solingen über den Hintergrund eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens zu entscheiden.
Ein Handelsvertreter klagte gegen das Unternehmen, das ihn bis zu seiner Rente beschäftigt hatte.
Statt eines Ausgleichsanspruches einigte man sich darauf, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten jeweils 400,00 € monatlich an den Handelsvertreter gezahlt werden sollten.
Dies sollte ohne Rechnung erfolgen.
Der Handelsvertreter sah darin eine arbeitsvertragliche Verpflichtung und sprach den Unternehmer daraufhin an und meinte, aus dieser Vereinbarung habe der Unternehmer weitere 20 % Sozialversicherungskosten, so dass man sich doch dann auf pauschal – gegen Rechnung – 6.000,00 € – Zahlung einigen sollte.
Der Inhalt dieser Vereinbarung war streitig. Anschließend übersandte der Handelsvertreter dem Unternehmer per Post ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, dessen Zugang von dem Unternehmer jedoch bestritten wurde.
Der Handelsvertreter kam mit seiner Behauptung, es sei über diese 6.000,00 € eine Vereinbarung zustande gekommen, nicht durch.
Das Amtsgericht Solingen meinte, er sei beweispflichtig für die Vereinbarung und er sei auch beweispflichtig dafür, dass das kaufmännische Bestätigungsschreiben dem Unternehmer zugegangen ist.
Die Klage wurde deshalb abgewiesen.
Der Unternehmer blieb aber trotzdem an fast 50% der Kosten hängen, da er die ursprüngliche Vereinbarung auch nicht einhielt.
Amtsgericht Solingen vom 07.08.2012 Aktenzeichen 12 C 86/12

Gerade im ARAGLawblog gefunden

Kollege Melchior aus Wismar sieht in dem neuen Wirken im Lawblog eine neue Einkommensquelle.

Auch Lästerhaftes darf gebloggt werden.

Lustig aber, was Kollege Melchior sonst noch so im Law-Blog fand. Da solls noch heißen:

„Die ARAG feuert 60.000 Rechtsschutz-Kunden, weil sie angeblich zu klagefreudig sind. … Wunderlich ist nur, dass die ARAG dies auch noch so offen kommuniziert – vielleicht als Abschreckung für Kunden, die gnädigerweise ihre Police behalten dürfen?“

Unabhängigeit voraus… Mal gucken, wie lange dieser Beitrag bleibt.

Vom gewöhnlichen Blog zum Blogbuster

Bloggen ist in. Viele Blogger verarbeiten Erlebtes, schreiben über Neuigkeiten, und schreiben überhaupt gern.

Es soll sogar schon eine Blogosphäre geben (was auch immer das sein mag).

Es soll zu wenig gute Blogs geben, heißt es in der Wirtschaftswoche.

Einer der besten Blogs ist der von dem Anwaltskollegen Udo Vetter, der law-blog. Er hat sich zu einem richtigen Blogbuster entwickelt (Vorsicht! Eigene Wortkreation!).

An den law-blog hat sich jetzt die ARAG rangehängt und ist dessen Vertragspartner geworden. Sie schreibt dort jetzt auch ab und zu.

Und schon gleich kommen die ersten Absichtserklärungen, dass der Blog unabhängig bleiben soll (als gäbe es nunmehr daran Zweifel).

AWD-Anleger gehen in Köln leer aus

Oberlandesgericht Köln - Reichenspergerplatz
Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich 16 Klagen von Anlegern zurückgewiesen, die behauptet hatten, sie seien durch die Vermittlung des AWD geschädigt worden. Der AWD hatte Immobilienfonds vermittelt. 16 Anlegen machten insgesamt Schadenersatzansprüche in Höhe von 750.000,00 € aus Prospekthaftung wegen unterlassener Aufklärung der Provisionsleistung geltend.
Das Oberlandesgericht Köln nun in seinem Urteil vom 30.08.2012:
Der Anlageprospekt war in Ordnung und die aufklärungspflichtigen Provisionszahlungen waren von den Klägern nicht nachgewiesen.
In den 90er Jahren vermittelte der AWD gegenüber den Klägern Anteil an einem Immobilienfond, der ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin errichtete und betrieb und weil die Renditen nicht in der erwarteten Höhe ausfielen, klagten die Anleger gegen den AWD auf Rückzahlung der Einlagen. Der Anlageprospekt soll falsch gewesen sein. So soll z.B. die Rendite- Prognoserechnung unrealistisch und überhöht gewesen sein.
Auch sei über die Beratungs- und sonstige Nebenkosten fehlerhaft informiert worden sein.
Das Landgericht wies die Klagen ab, weil es die Auffassung vertreten hatte, die Ansprüche seien verjährt.
Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht behaupteten die Kläger nun erstmalig, die Provisionszahlungen an den AWD seien überhöht gewesen. Entgegen den Angaben im Prospekt seien mindestens Provisionen in Höhe von 15% ausgezahlt worden. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war dies zu hoch und es hätte darüber aufgeklärt werden müssen. Dies sei nicht geschehen, so die Kläger.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dazu eine Reihe von Zeugen gehört. Darunter war auch der frühere Vorstandsvorsitzende Karsten Maschmeyer. Karsten Maschmeyer soll sich jedoch nicht mehr an die Höhe irgendwelcher Provisionen erinnern können.
Da die Kläger beweispflichtig waren, ging die Klage nunmehr verloren.
Außerdem wurde die Verjährung bestätigt.
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.08.2012, Aktenzeichen 18 U 42/11 und andere