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Was macht der kritische Handelsvertreter am Wochenende?
Ist doch klar: Den Videorekorder oder besser die Festplatte auf Montag,
den 4.6.12 einstellen, ARD, 22:45 Uhr.
Dann kommt nämlich der Versicherungsvertreter – zu uns ins Haus per TV.
Ein wahrlich genialer Film. Aber ich hab ja schon oft genug hier im Blog geschwärmt.
Ich konnte es ja nicht abwarten und hatte ihn vor ein paar Wochen bereits im Programmkino gesehen – vor gefühlt 5 anderen Besuchern.
Und ein gewisser Herr Frank Kettnaker wird jetzt im Film zur ganz tragischen Figur. Er war im Film als Vorstandsmitglied der Halleschen Krankenversicherung mit Göker zu sehen und wollte nicht, dass man ihn so sieht, bzw. zeigt. Obgleich er aus dem Film herausgenommen wurde, wollte er dies noch gerichtlich verankern. Er wehrte sich vor dem Landgericht gegen die Ausstrahlung einer Szene – und kam damit nicht durch. Die Richterin konnte nicht nachvollziehen, was ihn an den 8 Sekunden störte.
8 Sekunden dauerte die „Verbeugung“ Kettnakers vor Göker und den großen Erfolgen der MEG. Die Hallesche und Kettnaker hatte ihren gerichtlichen Antrag kurz vor der Verkündung am 30.6.12 wieder zurückgezogen, so heißt es in der Financial Times.
Nun macht der Film noch mehr Freude. Schließlich bin ich gespannt, ob ich die Acht-Sekunden-Verbeugung nun sehen darf. Im schmuddeligen Programmkino war der Film um 8 Sekunden gekürzt.
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Heute stieß ich auf einen interessanten Artikel in der Wirtschaftswoche zum Thema Transparenz und Provisionsverbot.
Es geht um mögliche Gesetzesänderungen, auch um die Frage, ob Beratung ohne Provision gefordert werden soll.
Interessant ist m.E. folgender Kerngedanke:
„Nach der etwas ungenauen Definition der EU-Kommission wären somit die Berater, die für die Vermittlung eine Provision kassieren, als abhängig zu bezeichnen – auch wenn sie viele Produkte von unterschiedlichen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften vermitteln.“
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Mehr als 4 von 10 Versicherungsvermittlern sind über 50 Jahre alt. So schreibt es das Versicherungsmagazin.
Nur 4,6 % seien bis 29 Jahre alt.
Dadurch würden bald viele Kunden ohne Betreuung sein – für den Markt eine große Chance.
Auf der anderen Seite jedoch haben viele Vermittler nicht wirtschaftlich gearbeitet, so dass daran eine Weitergabe des Kundenstammes für einen Nachfolger nicht verlockend wäre.
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Einige Vertriebe kommen auf die Idee, nach Ausspruch der Kündigung die Provisionen einzufrieren und den Zugang zum Intranet zu sperren. Dabei soll der Handelsvertreter noch lange Kündigungsfristen abwarten und muss noch lange für den Vertrieb arbeiten. Das Landgericht Bielefeld hat jetzt einem Strukturvertrieb einen Riegel davorgeschoben.
Ein Handelvertreter erklärte nach einem solchen Vorgang die fristlose Kündigung. Erstinstanzlich wurde die fristlose Kündigung für wirksam erklärt und Schadensersatzansprüche abgewiesen.
Dagegen wehrte sich der Strukturvertrieb im Wege der Berufung. Auch hier scheiterte er und musste die Berufung zurücknehmen. Mehr dazu bald.
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Kürzlich durfte ich mich über Gedächtnislücken ärgern. Ein Direktionsleiter eines Strukturvertriebes musste als Zeuge aussagen. Auffallend war, dass er einiges noch präzise in Erinnerung hatte, anderes (für den Vertrieb Nachteiliges) angeblich vergessen hatte.
Cash-Online hat dafür eine Lösung: Durch Gedächtnisübungen soll dem Vergessen vorgebeugt werden. Ich wünschte, dass der Zeuge diese Übungen schon früher gemacht hätte.
Und ob diese Übungen auch gegen absichtliches Vergessen helfen, hat Gedächtnisübungsleiter Oliver Geisselhart leider nicht verraten.
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Im Versicherungsjournal wurde auf einen kritischen Fernsehbeitrag hingewiesen. Ich hatte das als Ankündigung verstanden. Man kann ihn aber schon online angucken.
Versichert und verkauft vom SWR.