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Es hat immer wieder unterhaltungswert, wenn sich die Branche feiern lässt.
Über Auswüchse der MEG und über einen Herrn Göker berichtet TTT.
Wenn der Film nicht laufen sollte, rechts auf den Button „Versicherunsgvertreter“ drücken.
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Die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, dass für den Personenkreis der selbständig tätigen Handelsvertreter folgendes gilt:
Versicherungspflichten nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI besteht für selbständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Personen, die der Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber unterliegen, können sich für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit befreien lassen (§ 6 Abs. 1 a SGB VI). Weitergehende Befreiensmöglichkeiten für diesen Personenkreis ergeben sich in speziellen Fällen.
Versicherungspflichtige Selbständige sind gemäß § 190 a SGB VI verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.
Hierfür stehen die Vordrucke V020 mit dazugehöriger Erläuterungen V021 zur Verfügung. Diese können z.B. über die Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de unter Formulareversicherung- Komplettpaketpflicht- und freiwillige Versicherung kostenlos herunter geladen werden.
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Das Versicherungsjournal hat von davon berichtet, dass die Bafin den Rückzug eines Rechtsmittels erklärt hat und damit eine Entscheidung hat rechtskräftig werden, die das Gesetz über das Provisionsabgabeverbot grundsätzlich in Frage stellte.
Daraufhin gab es einige interessante Reaktionen.
Hier in Cash-Online mehr zu den Hintergründen des Urteils und des fragwürdigen Gesetzes.
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Neben den Großen der Finanzstrukturvertriebe tummeln sich auf dem Markt eine Reihe Kleinerer.
Zufällig stieß ich auf Carpediem. Diese wurde von Daniel Shahin gegründet, der sich – einer eigenen Biografie zufolge – auch der Esoterik und Aufkärung versuchte.
Schon einige Vertriebe warfen den Verdacht auf, sektenartige Strukturen zu führen. Es gibt aber auch Steigerungen.
Daniel Shahin ruft unverblümt dazu auf, Staats -und Pressevertreter „an die Wand“ zustellen, Ariana Lauenburg von Finanztest wegen „soviel Dummheit“ in die Küche zu verbannen.
Hier auf Youtube ist dies zu sehen.
Die letzten 4 Minuten haben es in sich.
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Was macht man mit einer Versicherung, die nicht zahlen will. Soll man über Jahre hinweg in langen Prozessen über deren Leistungspflicht streiten? Was ist, wenn es um lebenswichtige Behandlungen geht und der Versicherte nicht in der Lage ist, die Behandlung aus eigener Tasche vorzufinanzieren? Schlimmstenfalls kann es am Ende eines Prozesses zu spät sein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss entschieden, dass in derartigen Fällen auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommt. Auf diesem Wege muss dann die Versicherung zunächst leisten. Erst wenn am Ende des normalen Klageverfahrens doch die Versicherung Recht bekommt, müsste Geld zurückerstattet werden. Voraussetzung für ein solches Eilverfahren ist, dass der Versicherte dringend auf die betreffende Behandlung angewiesen ist, und nachweist, die Behandlung nicht selbst finanzieren zu können. Im entschiedenen Fall in Hamm ging es um einen Patienten, der dringend auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen war, um nicht an den Auswirkungen einer chronischen Bronchitis zu ersticken.
OLG Hamm, 20 W 29/11, Beschluss vom 12.10.2011
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