RA Kai Behrens

Kein Schadenersatz bei „Rufmord“

Die Uniklinik Münster beschäftigte eine Herzchirurgin. Böse Schreiben gingen an verschiedene Einrichtungen, Behörden u.s.w., in denen man der Klinik den Tod von Patienten vorwarf. Als Verfasser dieser Schreiben  stellte sich der Ehemann der Chirurgin heraus. Man warf den Eheleuten vor, die Ärztin wollte sich so die Stelle ihres Chefs aneignen.

Mittlerweile ist die Ärztin in Duisburg beschäftigt.

Die Chirurgin wurde wegen „Rufmordes“ von der Uniklinik vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Wegen dieser Briefe würden viele Patienten wegbleiben, so die Uniklinik.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Münster verlor die Uniklinik, weil man den Zusammenhang zwischen den Briefen und dem Schaden nicht deutlich machen konnte.

Die Klinik verlor auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. „Wer nicht bewusst leichtfertig oder wahrheitswidrig eine An­zeige erstattet, ist auch dann nicht zur Zahlung von Schadensersatz heranziehbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige später als falsch herausstellt“, erklärte das Gericht in seiner Begründung.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Gibt es Parallelen ? Hat nicht auch ein Mitarbeiter eines großen Strukturvertriebes kürzlich eine interne kritische Mitteilung an alle Kollegen abgegeben und wurde nicht auch er wegen Schadenersatz verklagt ? Wurde er nicht sogar noch von einem Mitarbeiterkollegen in Anspruch genommen ? Den Gerüchten zufolge ist der Strunkturvertrieb in beiden Instanzen gescheitert.

Man munkelt, das Gericht soll dies auch mit der Meinungsfreiheit begründet haben.

Ex-Finanzberater (MiniMadoff) Kiener bekam 10 Jahre Haft

Helmut Kiener soll sich gefreut haben – nach der Urteilsverkündung. Und seinen Anwälten zu dem tollen Ergebnis gratuliert haben.

Das Landgericht Würzburg hatte ihn gerade zu zehn Jahren und acht Monaten Haft verurteilt – wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.

Traumrenditen von 30-40 % versprach er, zog Kleinanleger wie Großbanken über den Tisch.

Verkauft hatte er den K1 Invest und K 1 Global Ltd.

LG Hannover wies Klage eines AWD-Kunden ab

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 04.03.2010 wies das Landgericht Hannover eine Berufung von Kunden des AWD auf Schadenersatz ab.

Kunden machten Ansprüche wegen angeblich fehlerhafter Beratung geltend. Sie waren seit mehren Jahren Kunde vom AWD. Ein Bereichsleiter des AWD stellte dann das Finanzkonzept Convest21 vor, anschließend wurde ein Strategie-Depot eröffnet mit einer monatlichen Einzahlung. Der Berater des AWD trug dann unter Anlagedauer 28 Jahre ein.

Die Kunden werfen vor, das Anlageprodukt sei falsch gewählt worden. Nur oberhalb eines Sockelbetrages von 2.500,00 € könne eine Entnahme getätigt werden. Die Kunden hätten beabsichtigt, Geldbeträge nur kurz- und langfristig anzulegen.

Nachdem bereits erstinstanzlich die Klage gescheitert war, wurde auch die Berufung zurückgewiesen. Der Vermittler wurde vom Gericht angehört. Nach der Anhörung stehe, so das Gericht, nicht fest, dass ihm eine andere Anlagestrategie bekannt war. Allenfalls sei ihm allgemein eine Zieländerung nachträglich bekannt geworden, jedoch erst später.

Im Übrigen spreche das überreichte Risikobarometer dagegen. Auch daraus lasse sich nicht ableiten, dass der Kunde ausschließlich kurz- und mittelfristige Kapitalanlagen wünsche.

Urteil Landgericht Hannover vom 05.02.2010 Aktenzeichen 8 S 39/09

Nachtrag zum SEB-Fond

Kritisch berichtete ich kürzlich von der Entwicklung des SEB-Fonds. Daraufhin meldete sich die Pressestelle des SEB-Fonds und bat um folgende Ergänzungen bzw. Korrekturen:

Hier die Stellungsnahme des SEB :

„Wir planen fest damit, die Anteilrücknahme noch im Jahr 2011 wieder aufzunehmen, und damit vor Ablauf der gesetzlichen Frist.“

„Zwar hat die SEB ihr Privatkundengeschäft in Deutschland an die Santander Bank verkauft, wir sind jedoch schon seit mehr als 10 Jahren als so genanntes Third-Party-Produkt etabliert. Bezogen auf das Privatkundengeschäft bedeutet dies 1 Mio. Privatkunden der SEB plus weitere 6 Mio. Santander Privatkunden.

Wie Sie dem Jahresbericht des SEB ImmoInvest entnehmen können, beträgt der Verkehrswert des Quartiers Potsdamer Platz genau 1.464.853.500 Euro (nicht 1,65 Milliarden Euro). Die Mieteinnahmen im letzten Geschäftsjahr betrugen 59.895.761 Euro. Die progonstizierten Mieteinnahmen für das nächste Geschäftsjahr belaufen sich auf 70.643.824 Euro.

Bei dem „Quartier Potsdamer Platz“  handelt es sich nicht um eine Büroimmobilie, sondern um 19 unterschiedliche Gebäude mit insgesamt rd. 390 Mietern. Ferner wird Daimler keinesfalls komplett ausziehen, vielmehr haben die Mietverträge unterschiedliche Laufzeiten. Per Ende 2012 laufen rund 2/3 der bestehenden Mietverträge aus. Hier gab es leider einige falsche Medienberichte. „

Friede zwischen Maschmeyer und NDR

Am 11.07.2011 berichtete das Investment.com darüber, dass Maschmeyer und der NDR sich nicht mehr streiten wollen.

Hintergrund war die Berichterstattung über Karsten Maschmeyer, Gründer des Finanzvertriebes AWD. Der Norddeutsche Rundfunk, insbesondere NDR-Journalist Christoph Lütgert, hatte umfangreich über Maschmeyer berichtet.

Erfolglos hatte Maschmeyer versucht, die Ausstrahlung zu verhindern, jedoch einstweilige Verfügungen erwirkt, die Teile des Filmes haben verbieten lassen.

Angeblich sollen zuletzt insgesamt 18 Gerichtsverfahren anhängig gewesen sein.

Man einigte sich zum Beispiel darüber, in dem Beitrag „Abzocker Maschmeyer“ nicht mehr das Privathaus von Maschmeyer in Hannover zu zeigen.

Hinsichtlich weiterer Beiträge einigte man sich über Archivierungsmodalitäten.

Einzelheiten der Vereinbarung können hier abgefragt werden.

Schmidt : Deutsche Bank nicht mehr deutsch

In der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ gibt Alt-Kanzler Schmidt von seinem Besten. Er meint, es habe Zeiten gegeben, als Bänker noch anständige Menschen gewesen seien, die man um Rat habe fragen können.

Schmidt teilt die Menschheit in drei Kategorien: normale Menschen, jene „mit einer kriminellen Ader“, die, so fern verurteilt, ins Gefängnis gehörten. „Die dritte Kategorie sind Investmentbänker und Fondmanager“.

Und auch die Deutsche Bank, so Schmidt, sei nicht mehr Deutsch. „Das meiste Geld verdiene eine Sparte, die in London sitzt, und an der Spitze stehe heute ein Schweizer und bald ein Inder“.

Ackermann soll nach Berichten der FAZ bald durch das Duo Anshu Jain und Jürgen Fitschen abgelöst werden.

Verdrängt das Berufsbild Finanzberater den des Vermögensberaters ?

Die Branche steht vor Veränderungen.

Neue gesetzliche Regelungen kündigen sich an. Man will die Honoraberatung gesetzlich regeln. Honorarberater dürfen sich dann nur noch Versicherungs-, Anlage-, Darlehens- oder allgemein Finanzberater nennen.

Die, die herkömmlich Provisionen erhalten, heißen dann zur Unterscheidung Versicherungsvermittler.

Der Beruf „Berater“ soll geschützt werden, so dass andere, die keine Berater im Sinne des Gesetzes sind, sich auch folglich nicht mehr so nennen dürften. Finanzberater heißen Vermittler derzeit beim AWD und OVB, Vermögensberater bei der DVAG.

Das Versicherungsjournal stellte am 15.07.2011 die Zukunft des Berufsbildes Vermögensberater in Frage und diskutierte, ob die Berufsbezeichnung aufrecht erhalten bleiben kann.

In einem Artikel wies das Versicherungsjournal darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung veröffentlich habe. Danach gebe es noch den Oberbegriff des Finanzberaters, der sich aus dem Versicherungsberater, dem Anlageberater und dem Darlehensberater zusammensetzt.

Sehr interessant ist auch hier die Zusammenfassung direkt von der Seite des Bundesministeriums.

Die Neuerungen des BMELV kurz gefasst:

1.
Für Versicherungen existiert bereits der Versicherungsberater.

2.
Für Geldanlagen soll ein Berufsbild des Anlageberaters geschaffen werden.

3.
Für Darlehen soll neben dem bereits geregelten Darlehensvermittler der Darlehensberater gestellt werden.

Anlageberater und Darlehensberater sollen auch zu Bausparverträgen beraten können.

Wer eine umfassende (Honorar-)Beratung zu allen drei Produktgruppen anbietet, soll Finanzberater genannt werden.

Diese Berufsbezeichnungen dienen  der Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung.

SEB Immoinvest noch immer geschlossen

Der SEB ImmoInvest ist ein Wertpapier, welches von freien Vermittlern (z.B. Deutsche Vermögensberatung) und von Banken (z.B. SEB-Bank) vermittelt wird. Nachdem Investment-Gesetz stellt er so genanntes Immobilien- Sondervermögen dar. Gemäß dem Investment-Gesetz dürfen Vermögensgegenstände aus einem Immobilien- Sondervermögen angelegt und verwaltet werden.

Näheres ist in §§ 66 InV ff geregelt.

Man spricht dabei auch von so genannten offenen Immobilien-Fonds. Dabei kann der Anleger sich an den Immobilienanlagen beteiligen und über seine Anlage täglich verfügen. Der Anleger ist nicht an Laufzeiten gebunden. Die Anlage ist flexibel.

Das Gegenstück dazu stellt der geschlossene Fond dar, der an bestimmte Laufzeiten geknüpft ist und die eingezahlten Mittel für den Anleger nicht jeder Zeit abrufbar sind.

In diesem Sinne wurde der SEB ImmoInvest oft als Anlage angeboten als absolut sicheres  Investment, bei dem man jeder Zeit an sein eingezahltes Geld herankommen könne. Oft wurde die Anlage als risikolos angepriesen.

Die Anlage ist jedoch nicht frei. Ab dem 05.05.2010 hat die SEB Investment GmbH die Rücknahme von Anteilen des SEB ImmoInvest ausgesetzt. Der Fond ist geschlossen. Die Anleger können im Augenblick ihre Anteile nicht zurückerhalten.

Die Pressestelle des SEB weist auf Folgendes hin :

„Wir planen fest damit, die Anteilrücknahme noch im Jahr 2011 wieder aufzunehmen, und damit vor Ablauf der gesetzlichen Frist.“

Man versucht, die Liquidität des Fonds zu verbessern mit dem Ziel, den Fond Mitte des Jahres aus 2012 wieder zu eröffnen. Bei dem Fond Morgan Stanley P2 Value ist ein solches Vorhaben gescheitert. Auch dieser Fond war offen und wurde zum Schutz der Anleger geschlossen. Jedoch auch nach Ablauf von zwei Jahren war die entsprechende Liquidität nicht vorhanden, so dass der Fond abgewickelt werden soll. Nunmehr wird versucht, alle Immobilien zu veräußern, um dann Restbeträge an die Anleger auszuzahlen.

Der SEB ImmoInvest hat in der letzten Zeit erfolglos einen neuen Hauptvertriebspartner gesucht. Dem SEB ImmoInvest gehört eine Immobilie Büroquartier Potsdamer Platz mit einem Wert von geschätzten über 1,4 Milliarden Euro. Die Daimler Financial Services wird im Jahr 2012 aus Teilen der Räumlichkeiten ausziehen, so dass ab dann auf einen Schlag eine Jahresmiete von 16,75 Mio. Euro fehlen könnte.

Die Pressestelle des SEB weist auf Folgendes hin :

„Zwar hat die SEB ihr Privatkundengeschäft in Deutschland an die Santander Bank verkauft, wir sind jedoch schon seit mehr als 10 Jahren als so genanntes Third-Party-Produkt etabliert. Bezogen auf das Privatkundengeschäft bedeutet dies 1 Mio. Privatkunden der SEB plus weitere 6 Mio. Santander Privatkunden.

Wie dem Jahresbericht des SEB ImmoInvest entnommen werden kann, beträgt der Verkehrswert des Quartiers Potsdamer Platz genau 1.464.853.500 Euro (nicht 1,65 Milliarden Euro). Die Mieteinnahmen im letzten Geschäftsjahr betrugen 59.895.761 Euro. Die progonstizierten Mieteinnahmen für das nächste Geschäftsjahr belaufen sich auf 70.643.824 Euro.

Bei dem „Quartier Potsdamer Platz“  handelt es sich nicht um eine Büroimmobilie, sondern um 19 unterschiedliche Gebäude mit insgesamt rd. 390 Mietern. Ferner wird Daimler keinesfalls komplett ausziehen, vielmehr haben die Mietverträge unterschiedliche Laufzeiten. Per Ende 2012 laufen rund 2/3 der bestehenden Mietverträge aus.

Der Fond beschränkt seine Investitionen nicht auf Berlin, näheres ist hier zu erfahren. “

Die Rating Agentur Scope hat den SEB ImmoInvest mit BBB+ eingestuft, was eine durchschnittlich guten Anlage entspricht, jedoch bei Verschlechterung der Gesamtwirtschaft mit Problem zu rechnen ist. Die Fondgesellschaft SEB ImmoInvest hat den Wert ihres Anteils mit  55,92 € angegeben (Stand 16.03.2011). Bei einer Börse in Hamburg kostete einen Anteil zur gleichen Zeit 49,10 €.

Wie glücklich sind die Vertriebe und ihre Mitarbeiter

Es geht zaghaft bergauf, könnte der Tenor lauten. Das Versicherungsjournal berichtete heute über eine aktuelle Studie der YouGovPsychonimics, Entwicklungen bei Vertrieben und Handelsvertretern.

Die Erhebungen erfolgten vor dem Bekanntwerden der Ergo-Lustreisen und daher konnten die Auswirkungen nicht berücksichtigt werden.

Es wurden 342 Vermittler von sieben Vertrieben befragt. Das sind 48,85 Befragte pro Unternehmen im Schnitt. Als Beispiel DVAG (37000 Vermögensberater) wurden damit etwa 0,13 Prozent der Mitarbeiter gefragt.

Insgesamt beurteilten die befragten Vermittler ihre Vertriebe wohl schlechter als zuvor. Um zu sehen, wer am besten abschnitt, empfiehlt sich ein Blick ins Versicherungsjournal.

oder der Kauf der kompletten Studie für 6.900,00 €.

LG Münster : So leicht geht Konkurrenztätigkeit

Am 19.05.2005 entschied das Landgericht in Münster unter dem Aktenzeichen 15 O 306/03, dass ein Vertrieb weder Auskunft noch Provisionszahlungen nach einer Kündigung zu zahlen hat.

Ein ehemaliger Handelsvertreter war mit einer solchen Klage gescheitert.

Schließlich, so das Gericht, hatte die Beklagte das Vertragsverhältnis wirksam fristlos gekündigt. Die fristlose Kündigung beruhte auf einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, weil der Handelsvertreter eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen begann.

Das Gericht dazu:

„Wenn eine Konkurrenzlage gegeben ist, verstößt jedes Handeln des Handelsvertreters gegen das Wettbewerbsverbot, durch welches unmittelbar oder mittelbar die Interessen des Konkurrenten gefördert werden“.

Dies kann auch durch Übernahme einer Konkurrenzvertretung geschehen, oder auch in jeder sonstigen Hilfeleistung oder Unterstützung des Konkurrenten und seines Produktes. Darunter fallen z.B. Kritik einer Ware des Geschäftsherrn verbunden mit gleichzeitigem Lob der Ware des Konkurrenten, Beratung des Konkurrenten, Überlassung von Kundenlisten oder sonstigen der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, Belieferung von dessen Kunden, und so weiter.

Ein solcher Verstoß stellt einen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne des § 89 a HGB dar. Die Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses ist nach Ansicht des Gerichts unzumutbar. Eine Abmahnung hatte es vor Ausspruch der Kündigung im Übrigen nicht beduft.

Göker muss 125.000 € an die Allianz zahlen

Während der Prozess der Axa die Diskussionen um die MEG wieder aufflammen ließ, wurde Göker -fast nebenbei – zu einer Zahlung von 125.000 € rechtskräftig verurteilt.

Gegen ein Urteil des LG Kassel legte Göker noch Berufung beim OLG Frankfurt ein und nahm diese jetzt wieder zurück, so dasinvestment.com heute.