RA Markus Kompa

„Maschmeyer-Rürup AG“

Es ist sehr selten, dass mir kein spitzer Kommentar einfällt. Aber das, was die Süddeutsche hier meldet, lässt sich einfach nicht mehr parodieren.

VKI fordert von AWD Verjährungsverzicht

Die ehemaligen AWDler lassen zu der Sammelklage in Österreich miteilen:

VKI gegen AWD – VKI-Vorschlag zur Entlastung der Gerichte
09.12.2009

VKI nimmt Abtretungen der TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion an und bietet AWD Muster-Sammelklage bei Verjährungsverzicht an.

Nachdem das Handelsgericht Wien die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD für zulässig erklärt hat, hat der VKI – in Zusammenarbeit mit dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG und Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser – folgende nächste Schritte gesetzt:

1. Der VKI hat die Abtretungen von Schadenersatzansprüchen aller TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion – deren Fälle geeignet sind – fristgerecht angenommen. Diese Ansprüche werden nun vom VKI betrieben und notfalls auch gerichtlich eingeklagt.

2. Der VKI hat weiters den AWD aufgefordert, durch einen Verjährungsverzicht in den nicht eingeklagten Fällen eine musterhafte Klärung des Vorwurfes der „systematischen Fehlberatung“ anhand der bereits eingeklagten Fälle zu ermöglichen.

„Statt das Handelsgericht Wien durch massenhafte Verfahren zu überlasten und allenfalls zu lähmen, können unsere Vorwürfe durchaus anhand der anhängigen Musterfälle gerichtlich geklärt werden. Wenn dem AWD eine Klärung ernst ist, dann soll er bis 10. Jänner 2010 einen entsprechenden Verjährungsverzicht abgeben“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

3. Sollte der AWD bis 10. Jänner 2010 nicht zu einem Verjährungsverzicht bereit sein, dann werden alle Schadensfälle fristgerecht bis Ende Jänner 2010 gerichtlich geltend gemacht.

„Die Sammelklagen-Aktion läuft ganz nach Plan“, resümiert Dr. Kolba. „Keine der TeilnehmerInnen muss fürchten, dass dem AWD eine Flucht in die Verjährung gelingen wird.“

AWD-BusinessCenter Vorteilsangebot-Gebühr in Höhe von 80 € mtl. ist rechtswidrig

Der Verein der ehemaligen AWDler lässt mitteilen:

Im Namen des Volkes erging folgendes Urteil:

  1. Der Einbehalt der AWD-BusinessCenter Vorteilsangebot-Gebühr in Höhe von 80 € mtl. ist rechtswidrig und verstößt gegen § 86a Abs. 1 Nr. 3 HGB. Das vorinstanzliche Urteil des LG Hannover vom 03.03.2009 (24 O 40/08) wird in diesem Punkt vollumfänglich bestätigt!

  1. Die erstinstanzlich beklagte/Berufungsklägerin AWD GmbH muss statt der erstinstanzlich festgestellten 3.680 € nun sogar 7.980 € zzgl. Zinsen zahlen!

Az. 11 U 51/09 verkündet am 10.12.2009

Das OLG hat zu Punkt 2. festgestellt, dass die vollumfängliche Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Büro- und Materialkosten durch das LG Hannover unzulässig war. Insbesondere werden hier Kosten für Briefpapier und Visitenkarten, welche zwangsweise über AWD geordert werden mussten, angeführt.

Näheres in der Urteilsbegründung, welche in Kürze über die Homepage des OLG abgerufen werden kann.

Gegen das Urteil wurde, wie man uns mitteilte, Rechtsmittel eingelegt. Es ist also nicht rechtskräftig.

Allgemeine Finanz und Assekuranz AG aus Cottbus und die Blutsauger

Das Klischee von den bösen Strukkibuden aus dem Westen, welche seit der Wiedervereinigung schamlos die Ossis über den Tisch ziehen, wollen wir nicht länger bedienen. Gleiches Recht für alle!

Heute: Die AFA-Strukkibude aus Cottbus.

Nachdem Friedhelm Ost, ehemals beim ZDF-Verbraucherschutzmagazin WISO, für die DVAG den – sprechen wir es mal besser nicht aus – gibt, hat die AFA ebenfalls von WISO Michael Opoczynski als PR-Clown gewonnen. Besonders gut gefällt uns der Titel von Opportunizinskys letztem Buch: „Die Blutsauger der Nation: Wie ein entfesselter Kapitalismus uns ruiniert“

Hier ist der schönste Leserkommentar bei Telepolis!

Und wer wirklich viel aushalten kann, der muss sich unbedingt diese philosophischen Weisheiten reinziehen! Konfuzius sagt …

Bundesregierung: „Riestern“ zahlt sich aus – für Versicherungsanbieter

Na, sowas?!

EXOVB.de ist da!

Es gibt für Unternehmen gewisse Obliegenheiten wie Marktbeobachtungspflichten. Wenn etwa in Mode kommt, dass sich jeder ein Blog zulegt, dann sollte ein markenbewusstes Unternehmen die lächerlichen Cent dafür ausgeben, sich eine entsprechende …blog.de-Domain zu sichern, anstatt später rumzujammern, wenn es ein Kritiker tut.

Rechtsgeschichte schrieb etwa AWD-Aussteiger.de, die man heute unter verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de findet. AWD hatte sich nach dem langwierigen Prozess um die Domain „AWD-Aussteiger.de“ alles Mögliche mit AWD sichern lassen. Und auch von EXDVAG.de hat die Welt schon gehört.

Unglaublich, aber wahr: EXOVB war offenbar noch frei! Jetzt nicht mehr …

Österreich und Schweiz zum AWD

Unsportlich geht man in Österreich mit den AWD-Sammelklägern um: So meldet der Standard, dass die Constantia-Bank entsprechenden Kunden die Kontos dicht macht. Raue Sitten!

Die Schweizer Handelszeitung weist darauf hin, dass aus dem „unabhängigen“ AWD nun der „persönliche“ AWD wird. Außerdem interviewen die Herrn Behrens. Achtung: Den AWD-Behrens, nicht den Handelsvertreter-Blogger Behrens. Letzterer hätte anders geantwortet …

AWD spart an Edel-Strukki Rürup

Nicht alles, was uns so zur Situation des AWD zugetragen wird, können wir aus rechtlichen Gründen veröffentlichen. Aber selbst uns überrascht es, dass man an der PR-Front ausgerechnet an PR-Aushängeschildern wie dem Edel-Rürup-Rentner spart. Doch die Eidgenossen von Swiss Life haben inzwischen offenbar die Kunst des Rechnens wieder erlernt. Rürup darf angeblich künftig nicht nur für AWD den Grüßaugust machen, sondern auch anderen Finanzgenies heißen Wind zufächeln.

FAZ: Rürup wird dem AWD zu teuer

Sammelklage gegen AWD in Österreich zugelassen

Die Kläger in Österreich haben eine wichtige Hürde genommen: Ihre Sammelklage wurde gestern zugelassen. Der auch in Deutschland aktuell wegen seinem freizügigen Umgang mit Daten ins Gerede gekommene AWD, über welchen der SPIEGEL kritisch berichtet, währen der FOCUS ihn feiert, wird uns demnächst noch mehr beschäftigen …

Auch, wenn Versicherungsmakler draufsteht, …

… muss kein Versicherungsmakler drin sein, vielmehr ist es häufig ein Handelsvertreter.

Die Eigenwerbung als „Versicherungsmakler“ ist höchst fragwürdig, denn „BGB-Makler“ sind gebundene Strukkivertriebler nun einmal nicht, sonern allenfalls Pseudomakler. Eine kurze Übersicht bieten Duebbert & Partner, DAS Netzwerk.

Finanztest zu Finanzvertrieben

Provisionshonorierter Vertrieb treibt bisweilen sehr seltsame Blüten