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AWD-Gründer Maschmeyer steigt jetzt bei der chinesischen Itunes-Konkurrenz 88tc88 ein.
Dies berichtet unter anderem die Financial Times am 22.5.2012.
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Cash Online hatte sich am 06.06.2012 mit den Folgen der wiederkehrenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, etwa dem Urteil vom 19.11.2009 unter dem Aktenzeichen III ZR 169/08, auseinandergesetzt.
Der Bundesgerichtshof entschied mehrmals, dass im Falle von Beratungsmängeln nach einzelnen Mängeln zu differenzieren sei.
Jede Beratung bzw. unterlassene Beratung könnte damit völlig unabhängig voneinander als Beratungsfehler angesehen werden.
Nun hat der Bundesgerichtshof erneut darüber zu entscheiden. Ein Anleger hatte eine vermittelnde Bank wegen Falschberatung über die Rentabilität einer Fondbeteiligung verklagt. Diesen Prozess hatte der Anleger verloren.
Einige Jahre später klagte er erneut. Jetzt klagte er, weil die Bank ihm über die empfangenen Provisionen nicht aufgeklärt habe.
Das Landgericht hatte die Klage für unzulässig gehalten. Schließlich gelte, das über denselben Streitgegenstand nicht erneut entschieden werden darf, wenn bereits darüber rechtskräftig entschieden wurde.
Der Anleger legte beim Oberlandesgericht Celle Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Celle vertrat eine andere Rechtsauffassung und meinte gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müsse man jedes Verhalten isoliert betrachten. Das Oberlandesgericht Celle hielt die Ansprüche auch nicht für verjährt.
Für Beratungsfehler gibt es grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die zum Ende des Jahres beginnt, an dem der Geschädigte Anleger Kenntnis von den Tatsachen erlangt, diesen Anspruch begründen könnte. Die maximale Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Das Oberlandesgericht Celle wollte hier die zehnjährige Verjährungsfrist anwenden. Es hat die Revision nicht zugelassen.
Auch deshalb, weil sich der Kläger bereits zuvor anwaltlich hat vertreten lassen, konnte man dem Kläger selbst nicht vorhalten, er habe Kenntnis von den Tatsachen gehabt. Schließlich hatte er nur Kenntnis von den Umständen, die damals zur Klage geführt hatten, und diese seien nach der Ansicht des OLG Celle andere als die, weshalb jetzt geklagt wurde.
Es sei eben ein anderer, neuer Streitgegenstand.
Urteil des Oberlandesgericht Celle vom 28.12.2011 Aktenzeichen 3 U 173/11
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Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 9.6.2012 über einen Vermögensberater aus Ostfildern, der mindestens 20 Personen um rund 300.000€ betrogen haben soll.
Ein Kunde, über den berichtet wird, soll 22.000€ für seine Altersrückstellung angelegt haben, von denen nur noch wenige Cent übrig seien.
Die DVAG weise den Anspruch zurück, so heißt es weiter.
Der Anwalt des Geschädigten weist darauf hin, dass der BGH in einem ähnlichen Fall gegen die DVAG entschieden habe.
09
Für die, die es in der ARD verpasst haben.
Hier die 45-Minuten-Sendung Versicherungsvertreter,
ein Film über die MEG und die zügellosen Ausschweifungen in der Versicherungswirtschaft.
Manch Anstößiges erkennt der Parktiker heute noch wieder, auch wenn Gökers MEG bei vielen Dingen „noch einen drauf gesetzt hat“.
07
Laut Wikipedia wurde die OVB 1970 gegründet und sollte Organisation zur Vermittlung von Bausparverträgen geheißen haben, danach dann Objektive Vermögensberatung.
Gründer war Otto Wittschier, der ehemaligen Regionalmanager der Investors Overseas Services IOS.
Mutter aller Strukturvertriebe ist übrigens – entgegen aller Vermutungen – nicht die OVB, sondern die Bonnfinanz (gegründet 1970 durch Reinfried Pohl).
Aktuell setzt die OVB auf die Allfinanzstrategie.
Darauf setzt übrigens auch die DVAG.
Diese wurde 1975 von Reinfried Pohl gegründet. Auch Pohl war übrigens bei der IOS tätig.
Die DVAG befindet sich zu 60% und 10 Aktien im Besitz der Familie Pohl, der Rest gehört den Generali.
Die OVB gehört zu einem großen Teil der Deutsche Ring Gruppe, der Signal Iduna Gruppe und eben auch der Generali.
05
Der Vorstandsvorsitzende der Allianz, Dr. Markus Rieß, gab im Versicherungsjournal gestern Argumente gegen das Provisionsabgabeverbot.
Die Abschaffung dieses alten und fragwürdigen Gesetzes ist umstritten.
Meine Antwort darauf in Form eines Leserbriefes wurde vom Versicherungsjournal bis gestern Mittag nicht freigeschaltet. Deshalb soll sie hier erfolgen:
Dr. Markus Rieß bietet - wohl unfreiwillig - mit seiner Argumentation Stoff gegen jedwede Provisionszahlung. Ob das auch so gemeint war? Er schreibt: "Qualität, Vertrauen und Solidität müssen an oberster Stelle stehen – und nicht das Erzielen scheinbarer finanzieller Vorteile." Erhält denn der Makler und Berater keine finanziellen Vorteile? Mit der Zahlung einer Provision erhält er finanzielle Vorteile, die in keinem Zusammenhang mit der Beratung stehen? Er wird mit der Provision nicht für die Beratung bezahlt, sondern für den Abschluss eines Vertrages! Schließlich sind die Provionssätze weder nachvollziehbar, transparent oder stehen im Verhätnis zu dem Aufwand einer Beratung! Also kann dann nur noch die Forderung folgen, die Verprovisionierung von Versicherungsberatungen ganz abzuschaffen. Und dann bräuchten wir auch kein Gesetz zur Verhinderung von Provisionsabgaben.
04
02
Was macht der kritische Handelsvertreter am Wochenende?
Ist doch klar: Den Videorekorder oder besser die Festplatte auf Montag,
den 4.6.12 einstellen, ARD, 22:45 Uhr.
Dann kommt nämlich der Versicherungsvertreter – zu uns ins Haus per TV.
Ein wahrlich genialer Film. Aber ich hab ja schon oft genug hier im Blog geschwärmt.
Ich konnte es ja nicht abwarten und hatte ihn vor ein paar Wochen bereits im Programmkino gesehen – vor gefühlt 5 anderen Besuchern.
Und ein gewisser Herr Frank Kettnaker wird jetzt im Film zur ganz tragischen Figur. Er war im Film als Vorstandsmitglied der Halleschen Krankenversicherung mit Göker zu sehen und wollte nicht, dass man ihn so sieht, bzw. zeigt. Obgleich er aus dem Film herausgenommen wurde, wollte er dies noch gerichtlich verankern. Er wehrte sich vor dem Landgericht gegen die Ausstrahlung einer Szene – und kam damit nicht durch. Die Richterin konnte nicht nachvollziehen, was ihn an den 8 Sekunden störte.
8 Sekunden dauerte die „Verbeugung“ Kettnakers vor Göker und den großen Erfolgen der MEG. Die Hallesche und Kettnaker hatte ihren gerichtlichen Antrag kurz vor der Verkündung am 30.6.12 wieder zurückgezogen, so heißt es in der Financial Times.
Nun macht der Film noch mehr Freude. Schließlich bin ich gespannt, ob ich die Acht-Sekunden-Verbeugung nun sehen darf. Im schmuddeligen Programmkino war der Film um 8 Sekunden gekürzt.

