Allgemein

Göker-Show geht weiter

Mehmet Göker, charismatischer Ex-Chef der insolventen MEG, sitzt weiter auf der Anklagebank.

Am 9.12.11 ging die Verhandlung laut HNA weiter. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte diesmal aus.

Jetzt will Göker nachweisen können, dass er am Tag, als er die Gelder zu Unrecht bekommen haben soll, gar nicht da war und legte entsprechende Dokumente aus der Türkei vor.

Welch Überraschung möchte man da meinen.

Göker ist eine der vielen charismatischen Lichtgestalten der Vertriebswelt, ohne die diese Branche wohl nicht existieren könnte.

Schon bei einer früheren Verhandlung machte er die große Show. Mit viel Humor hier zu lesen.

Schon damals fiel auf, dass vieles unverändert war. Er fuhr seinerzeit mit dicken Autos vor, parkte im Halteverbot, hatte im Schlepptau eine Gefolgschaft alter Anhänger. Die HNA meinte „die aussehen wie schlecht geklonte Mehmet-Kopien“.

Selbstverständlich gibt es keine Zweifel, dass die von Göker vorgelegten Dokumente echt sind.

Im nächsten Jahr geht der Prozess weiter.

Skurril: Kidnapping-Police

Gestern, nach einem erfolgreichen Gerichtstermin, wies mich mein in der Branche bestens informierter Mandant darauf hin, dass die Gothaer Versicherung eine Kidnapping-Police anbieten würde.

Ob er mir den Abschluss empfehlen wollte? Ich glaube allerdings nicht.

Angeblich sei die Kidnapping-Police ein Versicherungsschutz, der ausschließlich von der Gothaer angeboten würde und für den man nicht werben darf.

Die Gothaer selbst schreibt auf Ihrer Website einen langen Aufsatz über die moderne Piraterie, empfiehlt dagegen jedoch nur den Abschluss einer Warentransportversicherung.

Für abhanden gekommene Seefahrer hat die Gothaer aber auch Passendes:

Wer wohlhabend, berühmt oder sich sonstwie als Star fühlt kann sich auch gegen Geiselnahme und Entführung versichern lassen. Schließlich soll es gemäß dem Versicherungsmagazin im letzten Jahr allein 4000 Entführungen gegeben haben.

Für Versicherungsvertreter, die sich von dem einen oder anderen Vertrieb verführen lassen, sich dort niederlassen und nachher mit diesem in Streit geraten, empfehle ich durch Mitgliedschaft im BVK den Abschluss einer Rechtschutzversicherung….

Maschmeyer gibt Verwaltungsratposten auf

Wie das Schweizer Fernsehen SF heute mitteilte, steigt Maschmeyer aus dem Verwaltungsrat bei Swiss Life „mit sofortiger Wirkung“ aus.

Mehr dazu hier.

Central erhöhte Tarif in acht Jahren um 246,20 Prozent

Ein treuer Leser weist zu dem Thema Beitragserhöhungen der Central Krankenkasse auf Folgendes hin:

„Hier ein Beispiel, mein eigenes, und in den Tagen bei vielen Central Kunden wohl die Regel. Beitragserhöhung bis zu 60 Prozent.
Mein KV Tarif hat sich seit 1.10.2003 mit der SB (vormals 750 Euro-jetzt 1000 Euro) von damals 333,31 Euro (für 2 Personen-Ehefrau und ich) auf nunmehr 778,97Euro Monatsbeitrag hochkatapultiert.
D.h. mit der zwangsweise Hochstufung der SB von 750 auf 1000 Euro  seitens der Central und der Beitragsanpassung beträgt der Mehrbeitrag dieser KV genau 246,20 Prozent.
Ja, Sie haben richtig gelesen: Innerhalb 8 Jahren hat die  Central die Beiträge um 246,20 Prozent erhöht. D.h. der Vertrag  wurde durchschnittlich p.a. um 30,77% erhöht.
Und das sind Unternehmen, die die Nr. 1 sein wollen. Wer das Geld zahlt ist klar. Wer es verdient offenbar auch.
Missmanagement, Methode u.a. perfide Vertriebsmethoden scheinen hier Einzug gehalten zu haben und zwar nicht zum Wohle des Kunden. Bei dieser Kostenexplosion sind alle Zweifel erhaben. Die Zahlen liegen mir eindeutig vor und können dies belegen!
Die Zukunft ist bei der Central offenbar ungewisser denn je… Beitragserhöhungen sind klar und die Regel. Aber so exorbitant?“

LG Potsdam: Arbeitsgericht ist bei Streit mit Handelsvertreter zuständig

Das Landgericht Potsdam entschied am 05.10.2011, dass ein Vermögensberater einer Gesellschaft, die Finanzplanung und Vermögensberatung betreibt, als Arbeitnehmer einzustufen ist und deshalb der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig ist.
Das Gericht nahm an, dass gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag aus dem Jahre 2007 es für die Ausübung einer anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit einer schriftlichen Einwilligung bedufte.
Mithin, so das Landgericht Potsdam, war der Handelsvertreter so genannter Ein-Firmen-Vertreter im Sinne von § 92 a HGB. Ihm war nach Auffassung des Gerichts aufgrund der vertraglichen Regelung die Ausübung einer anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde Beschwerde eingelegt mit der Begründung, der Vertrag habe doch einen ganz anderen Inhalt. Eine andere Tätigkeit soll gemäß Vertrag nicht verboten sein, sie müsse nur vorher angezeigt werden. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.

Landgericht Potsdam vom 05.10.2011, Aktenzeichen 2 O 95/11

Göker war da, Zeuge nicht

Wir hatten darüber berichtet, dass am 22.11.11 über eine Strafe Gökers verhandelt werden sollte.

Während Göker zum Termin erschien, blieb ein Hauptzeuge fern. Nunmehr soll ein neuer Termin für Dezember anberaumt worden sein. So zu lesen in den „geprellten Strukkis“.

Kein Anschluss unter dieser Nummer oder die Leiden des RA Behrens

Mein Umzug und die Telekom

Ich bin mit der Kanzlei – zwei Straßen weiter – umgezogen.

Zunächst erfolgte eine feste Zusage der Telekom, dass der Telefonanschluss zum 28.11.2011 umgestellt wird. Für die Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr wurde der Techniker angekündigt.

Um 8.30 Uhr rief ein Mandant auf der Leitung einer Rechtsanwältin im gleichen Hause an, woraufhin wir ihn fragten, woher er diese Nummer habe. Er sagte daraufhin, er habe meinen alten Hauptanschluss angewählt.

Wegen dieser nicht abgesprochenen Weiterleitung erfolgte dann ein Anruf bei der Telekom, die noch immer den Besuch des Technikers für den Montag versprach. Von einer Weiterleitung auf die Nummer der Kollegin wusste man bei der Telekom nichts.

Um 13.15 Uhr der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“. Er habe bereits den Auftrag „abgeholt“.

Um 16 der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“, heißt es wie zuvor.

Vorher gab es zwei weitere Anrufe, in denen ich aus der Warteschleife flog.

Bis 18.30 Uhr habe ich auf den Techniker gewartet, dann das Büro verlassen.

Auf dem Rückweg habe ich noch einmal bei Telekom angerufen. Dort sagte man, dass der Neuanschluss erst zum 15.12.2011 erfolgen kann. Es gibt technische Probleme, die einen früheren Anschluss unmöglich machen würden. Würde ich einen Eilantrag stellen, hätte dies zur Folge, dass ich sogar noch erst nach dem 15.12.2011 einen Anschluss bekommen würde.

In diesem Telefonat erfolgte die feste Zusage, dass nunmehr der Faxanschluss ebenfalls auf den von der Rechtsanwältin weitergeleitet würde. Vielleicht hätte sie gegen entsprechende Bezahlung auch nichts dagegen gehabt. Tatsächlich erfolgte eine Weiterleitung, jedoch nicht auf die Faxnummer der Kollegin, sondern auf eine unbekannte Nummer.

Nächster Anruf bei der Telekom um 7.00 Uhr am nächsten Tag. Dort versprach man, die Faxweiterleitung sofort zu reparieren. Danach erfolgte auf der Faxleitung die Nachricht: „ Kein Anschluss unter dieser Nummer….“

7.30 Uhr Anruf der Telekom bei mir. „Die Faxweiterleitung ist ordnungsgemäß eingerichtet“, heißt es.

7.35 Uhr Test der Faxweiterleitung. Die Faxweiterleitung funktionierte nicht.

7.40 Uhr zweiter Test. Die Faxleitung funktioniert nicht. „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.

7.50 Uhr nächster Anruf bei der Telekom.

Dauer des Telefonates: 15 Minuten. Dort wusste man von nichts. Man konnte jedoch in Erfahrung bringen, dass der Techniker eingetragen hatte, er sei um 17.45 Uhr am Vortrag da gewesen, hätte geklingelt, niemanden angetroffen und eine Karte eingeworfen.

Anschließend erfolgte die Weiterleitung zum Verteiler und von dort das direkte Gespräch mit dem Techniker (modernste Kommunikationstechnik), der diese Eintragung vorgenommen hatte. Er sagte etwas davon, er habe einen stressigen Tag gehabt, „Vieles klappte nicht, er hatte Migräne, und vielleicht die Klingel nicht richtig getroffen“, sagte er.

Daraufhin erfolgte die Zusage, dass ab 12.00 Uhr ein neuer Techniker erscheinen werde. Man versprach einen anderen Techniker.

Dieser kam um 14 Uhr, reparierte etwas, was nicht klappte, verschwand, sagte, dass die Leitungen der Telekom nicht funktionieren würden und ich hoffen müsste, dass die telecom irgendwann die Leitungen reparieren können, was aus Wiesbaden geschieht. Außerdem müssten die Leitungen doch ankommen und die Telefonanlage sei schuld.

Daraufhin wurde die überprüft. Sie war von vornherein in Ordnung.

Abends war plötzlich eine Weiterleitung der Hauptleitung zu meinem Handy eingeschaltet. Diese konnte ich selbst herausnehmen, so dass einer von drei Anschlüssen funktionierte.

Am Mittwochmorgen wieder verzweifelte Anrufe. Ich wurde wieder vertröstet auf nicht absehbare Zeit. Um 10 Uhr gingen plötzlich alle Leitungen. Eine Rückmeldung darüber gab es nicht.

Ich glaube, die Telekom weiß bis jetzt nicht, dass alles funktioniert…..Es ihr mitzuteilen, wäre etwa der 31. Anruf.

Ihr Rechtsanwalt Kai Behrens

Rechtsansicht

Gestern habe ich -trotz einiger Erfahrungen in veschiedenen Prozessen mit Vertrieben- eine interessante Rechtsansicht teilen dürfen.

Wenn einem Handelsvertreter „Fremdvermittlung“ vorgeworfen wird, bedient sich der klagende Vertrieb zumeist einer sogenannten Stufenklage. Auf der ersten Stufe wird Auskunft verlangt über all die Geschäfte, die der Handelsvertreter fremd vermittelt haben soll, auf der zweiten Stufe soll dann der sich aus der Auskunft zu ermittelnde Schaden geltend gemacht werden.

Wenn der Handelsvertreter zu seiner Verteidigung vorträgt, er habe nichts „fremd“ vermittelt, soll er nach einer Ansicht des Landgerichts Koblenz damit bereits Auskunft erteilt haben, so dass sich daraus der Anspruch auf Auskunft erledigt hätte.

Die Auffassung des LG Koblenz dürfte m.E. richtig sein. Schließlich ist die Erklärung, es habe keine fremdvermittelten Geschäfte gegeben, eine eindeutige Auskunft.

Einige andere Gerichte haben dies nicht so gesehen und führten dann eine Beweisaufnahme durch, wenn der Vortrag des Vertriebs „substantiiert“ genug ist. Damit ist gemeint, dass genügend Tatschen vorgetragen werden müssen, um den geltend gemachten Anspruch zu rechtfertigen. Es genügt nicht, dass man den Vertragsbruch einfach nur behaupetet. Man muss genau sagen, wann, wo und wie er erfolgt sein soll.

DVAG dikutiert kontrovers

Heiß her geht es im Blog der DVAG zum Thema „Lehrmaterial in den Schulen“. Dabei macht die DVAG darauf aufmerksam, dass das Material ja gar nicht für die Schüler, sondern für die Lehrer gedacht war.

Zusammen mit dem Handelsblatt hatte die DVAG die umstrittene Broschüre verfasst. Während zunächst über allgemeine wirtschaftliche und kaufmännische Dinge informiert wird, erfolgt auf den letzten Seiten Werbung.  Hier kann man es herunterladen, um sich selbst ein Bild zu verschaffen.

„Handelsblatt macht Schule“ hieß der knappe Hinweis der DVAG in ihrem Blog auf die Diskussion.

Viele der Kommentare waren sich doch einig darüber, dass Werbung in der Schule nichts zu suchen hat. Es gab auch einige Fürsprecher. Einer war sogar davon überzeugt, dass “…..Objektiv betrachtet ist die DVAG der ideale Partner.” Was wohl so viel bedeuten soll, wie Werbung an der Schule nein danke, es sei denn, sie kommt von der DVAG.

Versicherung muss ungezillmertes Guthaben ausrechnen und auszahlen

Wir hatten kürzlich darüber berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln
meinte, dass eine Versicherung Auskunft über die Hälfte des
ungezillmerten Fondguthabens zu erteilen habe.

Diese Auffassung wurde vertreten, obgleich die Versicherungs-
klauselnach Ansicht des Gerichtes "transparent" sein.
Der Bundesgerichtshof BGH) hat am 12.10.2005 (IV ZR 162/03)
da ganz klar Stellung bezogen und die intransparenten
Kostenklauseln in Kapitallebensversicherungsverträgen
massiv beanstandet.

Darüber hinaus wollte sich das Oberlandesgericht Köln einer
 Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes anschließen,
wonach trotzdem Zweifel an der materiellen Wirksamkeit
solcher Klauseln bestehen. Das Bundesverfassungsgericht
meinte nach Auffassung des Gerichts, dass Kapital bei
Lebensversicherungen angesammelt werden muss. 

So auch Prof.Harald Hermann von der Uni Erlangen:
" Andererseits scheint das BVerfG77 der Ansicht zu sein,
dass das Hälftelungsgebot des BGH weiter geht und auch
transparent gezillmerte Verträge erfasst."

Das Oberlandesgericht Köln nahm zudem Bezug auf einen Aufsatz
eines BGH-Richters, Herrn Seiffert, in dem er diese Auffassung
ebenso bestätigt hatte.

Auch Herr Seifert vertritt die Auffassung, dass bestimmte
Regelungen in Versicherungsbedingungen, obgleich sie transparent
sind, materiell unwirksam sein.

Herr Seiffert ist seit 1995 Richter beim BGH und hatte sich u.a.
dazu geäßert, dass viele Unternehmen kurzfristig ihre
Rechtsmittel zurücknehmen, um grundsätzliche Urteile
zu verhindern.
 Mehr dazu hier.

Die Folge daraus ist, dass dem Kunden die Hälfte des
ungezillmerten Guthabens zustehe. Dies sind nach Ansicht
des Oberlandesgerichts Köln etwa 40 % der eingezahlten
Beiträge.

Programmtipp

Normalerweise empfehlen wir hier Tipps, wann und wo im TV Beiträge über die Finanzdienstleistung zu sehen sind.

Diesmal stellen wir einen Besuch vor dem Amtsgericht Kassel anheim. HNA online weist darauf hin, dass dort am 22.11. um 13 Uhr neu über darüber entschieden wird, ob Göker eine Strafe erhalten muss.

Die Verhandlung ist öffentlich.