Allgemein

What’s the Colour of Honorarberatung?

von Rechtsanwältin Britta Gedanitz, Mannheim :

Honorarberatung in Deutschland hat einen schweren Stand und im Gegensatz zu Strukkibuden jeglicher politischer Couleur (idR schwarz-gelb oder rot mit und ohne schwarz-gelb) keine Lobby.

Nicht, dass der Eindruck entstünde, wir wollten in diesem Blog andeuten, unsere Parteien – allen voran die gelblichen – seien käuflich. Nein, wir wissen natürlich, man kann sie nur mieten.

„Abkassieren mit Fondspolicen“

Die Wirtschaftswoche bringt einen wenig schmeichelhaften Beitrag über Finanzvertiebe. Natürlich kriegen auch die „unabhängigen Vermögensberater“ ihr Fett ab.

Nachschlag

Beinah hätten wir es übersehen :

Willi Weber, über den wir gestern berichteten, ist weiterhin Manager von Nico Hülkenberg.

Freund Willie Weber zu 2 Jahren Haft verurteilt

„Genauso wichtig wie dieser große Werbeerfolg ist uns, dass uns heute mit Michael Schumacher
und Willi Weber eine große Freundschaft verbindet.“, so Pohl im Jahre 2006 anlässlich einer Vertriebskonferenz.

Willi Weber stand vielfach mit den Chefs auf der Bühne, sowohl bei Pressekonferenzen als auch bei anderen Großveranstaltungen.

In Interviews gegenüber einem Strukturvertrieb gab er dann gemeinsam mit Michael Schumacher und DVAG-Chef-Moderator Johannes B. Kerner seine Weisheiten für den Erfolg der Strukturvertriebler zum Besten.

Jetzt ist es erst mal zu Ende mit den Jubelszenarien. Willi Weber steht nicht mehr auf der Bühne. Auch auf den vielen Seiten der Internetoffensive des Vertriebs nicht mehr zu finden.  Er wurde  zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Kommentar zu unserem Beitrag „Warum Versicherungen“

Ein Leser unseres Blogs gab in Hinblick auf unseren Beitrag vom 2.8.2010 folgende kritische Bemerkung ab, die wir hier gerne aufgreifen und wiedergeben :

„Ihr Kommentar zum Versicherungsschutz der Loveparade darf nicht unwidersprochen bleiben: Unabhängig von der Frage, ob die Deckung ausreichend ist oder nicht, sollte die Verfügbarkeit von zusätzlichem Schutz geklärt werden: Denn es ist nach Auskunft sachkundiger Makler nicht ohne weiteres möglich, eine höhere Deckung zu bekommen.“

Vielen Dank für den Hinweis ! Auch wir lernen gerne hinzu.

Provisionsvorschüsse und Kostenausgleichsvereinbarungen

Die AFA AG bietet fast ausschließlich Fondspolicen von Prisma Life an, so der WDR in einem interessanten Bericht am 26.07.2010.

Dabei bedient man sich einer neuen Marktidee. Aus Angst vor Storni und den zurück zu zahlenden Provisionen hat man mit dem Kunden eine sogenannte Kostenausgleichungsvereinbarung vereinbart.

Diese greift im Falle eines Storno und verpflichtet den Kunden zum Ausgleich der „Kosten“.

AachenMünchener und DVAG investieren

Die AachenMünchener investiert kräftig. 2010 allein wurden kaum vorstellbare 100 Millionen € in einen Neubau-Komplex in Aachen verbaut.

Die DVAG dagegen steckt bekanntlich rund 40 Millionen € in ihr Kongesscentrum in Marburg, so wie ebenfalls in Marburg in ein vorhandenes Luxushotel.

Eine Straße in Marburg wurde dann auch gleich in die Anneliese-Pohl-Allee gewidmet. Die Linke machte ihre Zustimmung dazu von einem Antrag abhängig, nämlich der Umbenennung der Stadt Marburg in „Reinfried-Pohl-Stadt“. Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Soll dem Antrag etwa die Ensthaftigkeit gefehlt haben ?

„Kostenausgleichsvereinbarung“ der AFA


Trotz Der Lippenbekenntnisse der Branche ändert sich im Business der „unabhängigen Finanzdienstleister“ nichts. Eine lustige Masche zur Umgeheung des Verbraucherschutzes, wie ihn sich Ministerin Aigner wünscht, bietet die AFA. Hier ein Video der WDR-Sendung „Lebensversicherung: Provisionstricks“ vom 26.07.2010.

NEWOG-Opfer gesucht

Die Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter, die sich vertriebsübergreifend inzwischen um ehemalige Handelsvertreter und Vertriebsopfer kümmert, hat uns gebeten, folgenden Aufruf zu veröffentlichen:

Neue Wohnungsbaugenossenschaft (NEWOG) Chemnitz in Zahlungsschwierigkeiten, 400 Wohnungen unter Zwangsverwaltung.

Zahlen sind schon seit 2005 nicht mehr veröffentlicht worden

Anleger warten auf ihre fällige Einlage, werden vertröstet und hingehalten.

Weitere Informationen für Anleger und Vermittler:  i.benecke940@googlemail.com

Warum Versicherungen ?

Eigentlich sollte dieser Gedanke gestern, am Sonntag, schon niedergeschrieben werden. Es hätte dann wohl besser gepasst.

Die Loveparade in Duisburg war über den Berliner Versicherungsmakler Schwandt mit 7,5 Mio € bei der Axa für Personenschäden versichert. In Anbetracht der Schuldvorwürfe, die es gegen den Veranstalter und Rainer Schaller gibt, scheint es sich dabei um eine erhebliche Unterversicherung zu handeln.

Schaller ist Geschäftsführer der Fa. Lopavent GmbH. Die Lopavent GmbH veranstaltet seit 2006 mit Sitz in Berlin die Loveparade. Schaller ist seit Januar 2006 Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter des Unternehmens. Weitere Gesellschafter waren Matthias Roeingh (Dr. Motte), Ralf Regitz, Sandra Mohlzahn, Wilhelm Röttger und Andreas Scheuermann. Diese sind aus der damaligen Loveparade GmbH im Jahre 2006 ausgeschieden.

Wer haftet denn nun, wenn die Deckungssumme nicht reicht ? Sollten die Lopavent GmbH die Forderungen nicht begleichen können, z.B. wenn die 7,5 Mio von der Axa verbraucht sein könnten, könnte sie Insolvenz anmelden mit der möglichen Folge, dass die Geschädigten leer ausgehen.

Der GmbH-Geschäftsführer haftet generell für:

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Sozialversicherungsträger , Renten, Krankenkassen, Arbeitsagentur usw. (welche in seiner Amtszeit entstanden), eventuelle Bürgschaften

und – sollte er gegen das GmbH-Gesetz verstoßen,  bei :

Insolvenzverschleppung
Bankrott
Verstösse gegen Bilanzierungspflichten (Publizitätsgesetz)
Betrug
Untreue
Gläubigerbegünstigung

Es kann also sein, dass Schaller auch unter diesen Umständen nicht persönlich haften wird.

Der Voll-Scheinselbständige und der arbeitnehmerähnliche Selbständige

Nach wie vor gilt es zwischen „Voll-Scheinselbständigen“ (§ 7 Abs. 1 SGB IV), die allen
Zweigen der Sozialversicherung unterliegen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)
und sog. „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ (§ 2 Nr. 9 SGB VI), die lediglich rentenversicherungspflichtig sind, zu unterscheiden !

Die Beweispflicht, ob bei einem Mitarbeiter Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie muss nach § 7 Abs. 1 SGB IV  nachweisen, dass der Mitarbeiter im Gegensatz zu einem Selbstständigen weisungsgebunden und in Ihre Unternehmensorganisation eingebunden ist. In diesem Fall liegt nämlich eine Scheinselbstständigkeit vor.

Folgende Kriterien können auf Scheinselbstständigkeit hinweisen:

1. Der Auftragnehmer beschäftigt keinen Angestellten, die mehr als 400 Euro; im Monat verdienen.
2. Er hat nur einen einzigen als einzigen Auftraggeber. Konkretes Messkriterium: Er erzielt 5 / 6 seines Umsatzes oder mehr mit Ihrem Unternehmen.
3. Er hat keine Geschäftsräume und trägt kein unternehmerisches Risiko.
4. Er verrichtet die gleiche Arbeit wie angestellten Mitarbeiter.
5. Er ist ein früherer Mitarbeiter und macht das Gleiche jetzt als „Selbstständiger“.
6. Er wird dauerhaft beauftragt, nicht projektbezogen.

Folgende Gegenargumente sprechen gegen eine Scheinselbständigkeit:

1. Der Auftragnehmer schuldet Ihrem Unternehmen nicht seine Arbeitskraft, sondern ein Ergebnis.
2. Er kann seine Tätigkeit, vor allem Arbeitszeit- und Ort, frei gestalten.
3. Er ist persönlich und wirtschaftlich unabhängig
4. Er hat ein Gewerbe angemeldet.
5. Er besitzt eigene Geschäftsräume.
6. Er wirbt für sich.

Übrigens: Handelsvertreter sind nach § 84 Abs. 2 HGB von der Vermutung der Scheinselbstständigkeit ausgenommen.

Vorsicht “ arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit „: Auch wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund keine Scheinselbstständigkeit nachweisen kann, wird zusätzlich überprüft, ob es sich um einen „arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“ handelt. Der Auftragnehmer ist dann zumindest rentenversicherungspflichtig und zwar dann, wenn er im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit, die er für Sie ausführt, keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, der mehr als 400 €; bei ihm verdient; auf Dauer und im Wesentlichen nur für Sie arbeitet ( § 2 Abs. 9 SGB VI ).

Der arbeitnehmerähnliche Selbstständige kann sich auf Antrag in folgenden Fällen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen:

1. Er ist Existenzgründer. Damit kann er für drei Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit von
der Rentenversicherungspflicht befreit werden.
2. Er wird ab seinem 58. Geburtstag erstmals als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger versicherungspflichtig. Dann kann er sich für die gesamte Dauer dieser Tätigkeit befreien lassen.
3. Er hat seine Tätigkeit vor dem 1. Januar 1999 aufgenommen und
4. – wurde vor dem 2. Januar 1949 geboren oder
5. – hat vor dem 10. Dezember 1998 private Altersvorsorge betrieben, die in Art und Umfang der gesetzlichen Altersvorsorge entspricht.

Wird die Scheinselbständigkeit nachgewiesen werden, so muss das Unternehmen die Beiträge zur Sozialversicherung nach zahlen.