09
Ab morgen, also ab Donnerstag, ist Veronika Ferres endlich frei für ihren Carsten Maschmeyer. Sie wird dann nämlich geschieden – wenn seine oder ihre Anwälte die Scheidung nicht noch vereiteln.
Dann kann auch Maschmeyer, ehemaliger Chef der Nr. 2 der Strukturvertriebe AWD, bald verkünden, dass auch er der „Familiengemeinschaft“ wieder offen gegenübersteht.
07
Der streitbare Tschacka-Tschacka-Finanztipp-Tausendsassa Markus Frick feiert sein Comeback.
Der gute Mann wurde von einigen seiner weniger Glücklichen Anhängern verklagt. Frick klagt selbst gerne, wenn er schlechte Nachrichten vermeiden möchte. Auch die Berichterstattung über öffentliche(!) Gerichtstermine möchte Frick unterbinden. Was der wohl zu verbergen hat? Am Donnerstag findet am Landgericht Berlin ein weiteres Verfahren dieser Art statt.
Auch ein Strafverfahren läuft. Seine Klientel scheint das nicht zu irritieren. Daraus folgt, dass es für Finanzvertriebe noch genug Potential gibt …
05
Viele Strukturvertriebe bedienen sich – wie wohl andere auch – noch immer umstrittener Bedingungen zur Nutzung des Online-Systems.
Für die Nutzung des DVAG Online-Systems erhebt die DVAG beispielsweise eine Software-Nutzungs-Pauschale von 3 % des Provisionsverdienstes (zzgl. Mehrwertsteuer), maximal von 100,00 € netto monatlich.
Dabei entschied doch das Oberlandesgericht Köln am 11.09.1999 unter dem Aktenzeichen 19 U 64/09 und auch das Oberlandesgericht Celle am 10.12.2009 unter dem Aktenzeichen 11 U 51/09,
dass im Hinblick auf § 86 a HGB von Betriebsmitarbeitern keine Kosten verlangt werden können, wenn es sich um:
1. Werbegeschenke, Aufkleber, Kleidung, Süßigkeiten, Spielsachen, und andere Give-Aways mit Unternehmenslogo
2. Briefpapier, Visitenkarten mit Unternehmenslogo
3. Datenerhebungsbögen, Mandantenordner
4. unternehmenseigene Zeitschriften
5. überlassene Software
handelt.
Dagegen darf das Unternehmen Kosten für Seminare, Schulungen grundsätzlich in Rechnung stellen.
Gegen diese Urteile wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Gegenstand des Rechtsstreits sind streitige Gebühren, die der AWD erhoben hatte.
04
Bei Weigerung eines Buchauszugs muss Unternehmen Vorschuss zahlen
Gerade gefunden und – wegen des immer aktuellen Inhalts – angefordert : Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.06.1999
16 W 12/99
Wenn ein Unternehmen sich weigert, einen Buchauszug zu erteilen, kann der Handelsvertreter einen Vorschuss anfordern,
„Kommt ein Unternehmen trotz rechtskräftiger Verurteilung seiner Verpflichtung, einem Handelsvertreter einen zur Nachprüfung von Provisionsabrechnungen benötigten Buchauszug zur Verfügung zu stellen, nicht oder nicht hinreichend nach, ist der Handelsvertreter berechtigt, im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Unternehmens mit Hilfe eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Buchsachverständigen einen Buchauszug erstellen zu lassen.“
Das Unternehmen hatte hier einen Vorschuss für die Kosten des Sachverständigen zu zahlen. Das OLG hielt eine Vorschussforderung von 12.000 DM für angemessen.
MDR 2000, 167
23
Allen Bloglesern – mittlerweile ist der tägliche Leserstamm ganz beachtlich – wünschen wir ein paar schöne Pfingsttage.
Vielleicht eine kleine Empfehlung für die, die trotz des schönen Wetters Internet und TV bevorzugen : Vielleicht mal die letzte Sendung von „Neues aus der Anstalt“ angucken vom 11.5.2010.
Besonders zu empfehlen ist die Stelle, in der Piet Klocke den eingewiesenen Rürup spielt (ab der 29. Minute etwa).
Es gab jedoch auch „Unerträgliches“ in der Sendung. Urban Priol wies nämlich auf ein bedenkliches Zitat von Sylvana Koch-Mehrin hin (hier ihre „Vita“). Die soll in der Sendung „hart aber fair“ am 5.5.10 auf die Frage geantwortet haben, wie denn wohl die Staatsverschuldung im Laufe von 75 Minuten zugenommen habe.
Ihre Antwort : 6000 €.
Tatsächlich sollen es 4439 pro Sekunde sein. Knapp daneben ist auch daneben.
14
Am 04/05 Mai fand in Neuss der 16.te Charta-Marktplatz statt. Auf einer Podiumsdiskussion ging es dort um das „heiße Eisen“ Honorare statt Courtagen – eines der vielbeliebtesten Themen der Branche jüngster Zeit.
Interessantester Teilnehmer war dort Marco Habschick, Senior-Berater bei Evers § Jung GmbH in Hamburg. Er war Mitautor der Studie des Bundesverbraucherministeriums, die kurz vor Weihnachten 20096 erschien und eklatante Missstände in der Finanzdienstleistung offenbarte. Hier eine Zusammenfassung.
Im Versicherungsjournal vom 07.05.2010 war dann auch zu lesen, was Herr Habschick von dem 16. Charta- Marktplatz hielt. Er soll gesagt haben, dass es dort offensichtlich sehr viel um Back-Office-Fragen gehe, weniger jedoch um das Ringen um Beratungsqualität.
Er sagte auch, dass die Umsetzung europäischer Richtlinien bisher sehr viel Aufwand, aber wenig Ergebnis für die Beratungsqualität erbracht habe. Es gebe systematische Schwächen der Provisionsberatung. Die Honorarberatung bringe allerdings nur dann etwas, wenn sie zu besseren Finanzentscheidungen führe.
Dieser Auffassung möchte auch ich mich anschließen. Die Honorarberatung ist sicher kein Allheilmittel. Undurchsichtige Beratung auf Provisionsebene ist jedoch der Nährboden für Falsch- und Schlechtberatung.
Nur dann, wenn die nötige Transparenz geschaffen wird, damit der Verbraucher tatsächlich erfahren kann, wie viel Provisionen oder Honorare der Berater erhält, ist ein erster Schritt in Richtung ordentlicher Beratung getan.
Transparenz bedeutet, dem Kunden zu offenbaren, wie viel Provisionen tatsächlich fließen. Leider ist es immer noch die Regel, dass versteckte Provisonen fließen. Transparanz ist bei der Beratung auf Provisionsbasis bis heute nicht gegeben. Selbst große Unternehmen, mit denen wir zu tun haben, wollen Transparenz nicht gewährleisten.
11
Der Senior unter den Finanzstrukkibuden scheint guter Laune zu sein. So wird gemeldet, die Bonnfinanz wolle Finanzvertriebe zukaufen.
Ziel sei es, „Unternehmerpersönlichkeiten zu finden, die wie wir ticken“.
Die suchen also Verticker …
09
Was tun an einem nasskalten Maisonntagabend ?
Unsere Empfehlung : ein bißchen Zeit nehmen und die Plusminus-Sendung vom 4.5.2010 ansehen!
Sehr aufschlussreich, was der Bundesgerichtshof so alles ausrichten kann…
06
04
Aufatmen bei den Finanz-Handelsvertretern: Tchibo darf ihnen keine Konkurrenz mehr machen. Mehr dazu weiß das lawblog.
04
Bei den Finanzvertrieben macht sich gerade die Bonnfinanz unbeliebt.
-> Financial Times: „Schlechte Beratung soll weh tun“

