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Heute hat die Wirtschaftswoche ihren vernichtenden Beitrag über den OVB kostenlos komplett ins Netz gestellt. Auch den Kasten mit der „OVB-Masche“.
Hat man das verinnerlicht, wirkt das Werbefilmchen da oben nur noch unfreiwillig komisch! Darin behaupten die OVBler tapfer, man bräuchte bei der OVB kein Eigenkapital! Naja, Auslegungsfrage: Man ist halt selbst, und das ständig. Auto usw. wäre schon von Vorteil … Positiv anzumerken ist, dass das Imagevideo eine Spur professioneller produziert wurde als die hochnotpeinlichen Homevideos der DVAG.
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Verärgerten Kunden und Ex-Strukkis haben nach den Vorbildern von AWD-Aussteiger.de (Heute www.verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de ) und ExDVAG.de ebenfalls eine PR-Buster-Website zusammengezimmert: Ex-OVB! Da man offenbar keinen Gefallen an gewissen Anwälten hat, wird die Website anonym betrieben. Inzwischen wird auch interessanter Content angeboten.
Unter anderem wird die Vermutung geäußert:
Aktuell sind 80% aller OVB Mitarbeiter faktisch pleite oder verdienen kein Geld.
Wir können diese Einschätzung beim besten Willen nicht beurteilen. (Soweit mir bekannt ist, vertritt von uns keiner aktuell OVB-Sachen.) Gemeint sind offenbar nur die deutschen OVB-Leute, denn das Ostgeschäft soll ja so toll laufen. Hier hingegen berechnen die OVB-Kritiker, dass den einzelnen Handelsvertretern im Schnitt unterm Strich weniger als 1.000,- Euro im Monat bleibt. Das könnte durchaus realistisch sein, denn dem Pareto-Prinzip zufolge werden 80% des Umsatzes durch die 20% ertragreichsten Verkäufer realisiert.
Was ich bei Finanzvertrieben nie verstanden habe, ist die Maßlosigkeit der Häuptlinge wie Maschi, Manne, der „Doktor“, usw. Die wissen einerseits nicht, wohin mit all ihrem Geld, andererseits lassen sie sich vom Handelsvertreterprekariat im Erdgeschoss der Pyramide wie Popstars feiern. Sie selbst lassen sich wie im obigen Video mit billigen Pokalen fürs Versicherungsverkloppen ködern. Beati sunt pauperi spiritu …
Neben den Infos bieten die OVB-Kritiker sogar bei Klagen gegen den OVB kostenlose Beratung an. Dies dürfte auch beim liberalisierten Rechtsberatungsgesetz rechtlich problematisch sein, weil eine „geschäftsmäßige Rechtsberatung“ auch dann vorliegt, wenn man kein Geld hierfür nimmt. Infos erfahrener Kläger dürften allerdings in jedem Fall nützlich sein.
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Was die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe über den OVB schreibt, ist nicht schön. Wir empfehlen die vier Seiten in der Printausgabe, welche die Masche von OVB erläutern. Manche der Herren „Finanzberater“ verfügen nicht einmal über ausreichend Finanzen, um das Benzin für Kundenbesuche zu finanzieren.
OVB-OberVertriebsBoss Kempchen war vor seiner Erweckung zum Finanzstruktuvertrieblertreiber übrigens Schlosser gewesen. Auch in dieser eisenharten Branche ist es schwierig, mit kritischen Kunden ins Geschäft zu kommen, wie das obige Video zeigt. Da macht es doch viel mehr Spaß, die eigenen Geldschränke zu füllen … 😉
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Am 4.Februar erschien in „DIE WELT“ ein Beitrag über die Auflösungserscheinungen beim Finanzstrukki-Senior OVB. Da gibt es nämlich Abwanderungsbewegungen zum Renegaten Frahnert. Heute nun jubelt DIE WELT über den OVB-Strukkitreiber-Aufseher mit der „sensationellen“ Schlagzeile „Per Aufzug in die Chefetage“. (Die Überschrift ist allerdings doppeldeutig!)
Das Interview „Wir stehen zu unserem Geschäftsmodell“ enthält allerdings sehr kritische Statements und Fragen, etwa zur Firmenkultur. Hie die schönsten:
- „Von außen betrachtet erinnern die Veranstaltungen an Sektentreffen.“
- „Sie benutzen selbstverständlich das Wort Strukturvertrieb. Andere fassen es als Beleidigung auf.“
- „Nur wer verkauft, kommt nach oben. Das fördert, dass Menschen Versicherungen aufgeschwatzt bekommen, die sie nicht brauchen.“
- „Sie haben also besonders aggressiv Versicherungen verkauft.“
- „Sie haben an der Spitze der Pyramide an jedem Abschluss verdient.“
Der OVB-Boss gibt sich nicht einmal Mühe, das abzustreiten. In seiner Welt ist das alles anscheinend völlig normal. Dazu passt das hier:
Welt am Sonntag: Skandale gibt es trotzdem. Ihr Vorgänger Michael Frahnert musste gehen. Nun werfen Sie ihm indirekt vor, OVB-Leute in der Schweiz und Frankreich abzuwerben, um einen neuen Vertrieb aufzubauen.
Kempchen: Diese Entwicklung bedauere ich zutiefst. Es zeigt einmal mehr, wie Menschen in Führungspositionen dann und wann den Blick für die Realität verlieren.
Wo er recht hat, hat er recht.
Mehr zum OVB wissen die „Finanzparasiten“!
Am Montag wird die Wirtschaftswoche Unschönes über die Zustände beim OVB berichten.
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Financial Times Deutschland: Kundenfreundliches Urteil zu Rückkäufen
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Wie der Kurier meldet, entwickeln sich die Massenverfahren der von den Verbraucherschützern betreuten Kläger gegen die Österreich-Tochter des AWD zum Rekord in der Alpenrepublik. Zum Showdown kommt es insbesondere, weil der AWD auf stur schaltet:
„Neben dem VKI gibt es noch rund 1500 Privatklagen sowie rund 6000 Anleger, die vom Prozessfinanzierer Advofin vertreten werden. Damit entwickelt sich die Causa zum größten Verfahren in der zweiten Republik.“
Bei Finanzstrukturvertrieben hört bei Finanzen die Freundschaft eben ganz schnell auf – Freundschaft mit Kunden, Handelsvertretern, Aktionären …
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Die Versicherungs- und Rentenberater AG (DVRAG) kritisiert TÜV-Siegel für Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe.
Ein Gutachten des Finanzmathematikers Werner Siepe, der sich in einer Studie umfassend mit den TÜV-Siegeln des TÜV Süd, des TÜV Nord, des TÜV Rheinland und des TÜV Saarland beschäftigt hatte offenbart erhebliche TÜV-Mängel. Diesmal sind nicht nur die Produkte fraglich, die es zu prüfen galt, sondern auch die TÜV-eigenen Untersuchungen.
Sogar die mittlerweile insolvente MEG AG hatte mit einem Tüv-Siegel angeblich hohe Kundenzufriedenheit heraus gehoben.
Kritisiert werden die eigen entwickelten Methoden der Kundenbefragung. Siepe hält diese für subjektiv und geheimnisvoll.
Dabei ist der Gesetzgeber sogar verpflichtet, eine oberste Zertifizierungsinstanz einzurichten. Dies besagt nämlich die EU-Verordnung Nr. 765/2008. Bereits im Juli 2008 wurde im Bundesgesetzblatt ein entsprechendes Gesetz verkündet, jedoch bis heute nicht umgesetzt.
Dies wiederum hat das Europäische Parlament bereits im Jahre 2008 gefordert.
Nach der gesetzlichen Regelung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine juristische Person des Privatrechts mit Aufgaben und Befugnissen einer Akkreditierungsstelle beleihen. Oder ansonsten soll ein Bundesamt mit dem Aufgaben befasst werden.
Dabei soll die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Akkreditierungsstelle unter Aufsicht des Bundesministeriums überwacht werden.
Die Europäische Verordnung gilt übrigens ab dem 01.01.2010. Spätestens bis zum 02.09.2013 soll über die Umsetzung das Europäischen Parlament informiert werden.
Wer weiß schon, ob bis dahin nicht noch andere TÜV-Siegel Ihre Haltbarkeit verlieren?
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Welche Nachweise muss ein Vermögensberater liefern, um bei einer eventuell rechtswidrigen Kündigung eines Vertriebes Schadensersatz verlangen zu können?
Darüber wird in Kürze das Arbeitsgericht Frankfurt zu entscheiden haben. Vorab wies es am 15.01.2010 darauf hin, dass es genüge, wenn der Vermögensberater die Provisionen aufzähle, die er in der letzten Zeit verdient hat. Das Gericht ist der Auffassung, dass es dann schätzen könne, dass der Vermögensberater in dem Zeitraum nach der rechtswidrigen Kündigung die gleichen Provisionen hätte verdienen können. Dies genügt. Davon abzuziehen seien allenfalls die beruflichen Aufwendungen des Vermögensberaters.
Das Gericht folgt dabei übrigens der Rechtsprechung des BGH, welches erst kürzlich erst wieder entschied, dass die Messlatte für einen solchen Anspruch nicht allzu hoch liegen darf.
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In Österreich hat der AWD kaum noch einen Ruf, den er verteidigen könnte. Doch nun wird neues Ungemach bekannt: Verrat!
Es ist nicht gerade ungewöhnlich, wenn Handelsvertreter beim Wechsel des „Arbeitgebers“ ihre Kundenkontakte usw. mitnehmen möchten. Ein bisschen übertrieben haben es laut AWD jedoch drei ehemalige AWD-Agenten, die nun vor dem Richter stehen:
„Von April 2006 bis April 2007 wurden tausende E-Mails abgerufen und Geschäftsgeheimnisse verwertet“
Die angeklagten Ex-AWDler bestreiten die Taten und sehen das Strafverfahren als unsportliche Antwort auf ihre zivilrechtliche Klage gegen den Strukturvertrieb:
„Es handelt sich eindeutig um einen Rachefeldzug“, konterte Dr. Andreas Stranzinger, Rechtsvertreter der drei Ex-AWD-Makler. Bei arbeitsrechtlichen Prozessen gegen AWD fordern die drei Betroffenen nach eigenen Angaben insgesamt eine halbe Million Euro.
(„Makler“ sind das wohl eher nicht gewesen.)
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Am 21.02.2006 entschied das Arbeitsgericht Augsburg, dass eine Vertragsstrafenregelung (hier ging es um 50.000,00 €) eine unangemessene Benachteiligung des Vermögensberaters darstellt und gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist.
Das Gericht erkannte, dass die Vertragsstrafenabrede als allgemeine Geschäftsbedingung in einem Vertrag zwischen einem Strukturvertrieb und einem Vermögensberater einbezogen wurde.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass zunächst gegen das Transparenzgebot verstoßen wurde. Die Vertragsstrafe muss nämlich die auslösende Pflichtverletzung so klar bezeichnen, dass sich der Versprechende in seinem Verhalten darauf einstellen kann. Die Regelung muss erkennen lassen, welche konkreten Pflichten durch sie tatsächlich gesichert werden (so auch BAG in einem Urteil vom 12.01.2005).
Außerdem liegt in der Höhe der Strafe eine unangemessene Beteiligung des Vermögensberaters. Schließlich würde diese Strafe den monatlichen Verdienst des Vermögensberaters um mehr als das 25fache übersteigen.
Das Gericht warf dem Vertrieb vor, die Vertragsstrafe diene in erster Linie der Erschließung neuer Geldquellen, ohne dass ein berechtigtes Interesse besteht.
Arbeitsgericht Augsburg Aktenzeichen 7 Ca 1977/05, Urteil vom 21.01.2006
Gegen das Urteil wurde, wie man uns mitteilte, Rechtsmittel eingelegt. Es ist also nicht rechtskräftig.

