Swiss Life Select

Privilegien für die Strukkis

Die Hannover-Zeitung teilt mit, dass Deutschland im Streit um eine strengere Aufsicht über Finanzvertriebe mit den Mitgliedsstaaten streiten.

Die Europa Parlamentarier wollen bei der Neuregelung der Finanzmarktrichtlinie Mifid die Strukturvertriebe wie DVAG, OVB und Swiss Life Select in die Pflicht nehmen. Grundsätzlich wird verlangt, dass die Finanzaufsicht BaFin alle Finanzvertriebe beaufsichtigt.

Die Bundesregierung hält jedoch daran fest, dass die Strukturvertriebe auch in Zukunft nur von den lokalen Gewerbeämtern und den Industrie- und Handelskammern kontrolliert werden.

Die Grünen und Verbraucherschützer wehren sich gegen dieses einseitige Vorhaben der Bundesregierung. Gewerbeämter und die „IHKs“ können die Finanzvermittler nicht vernünftig beaufsichtigen, wird befürchtet.

Der Wirtschafts- und Finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, meint, die Bundesregierung würde sich der Lobby der Strukturvertriebe beugen.

Geschädigter AWD-Handelsvertreter bekommt Geld zurück

Das Amtsgericht Ottweiler hatte im Oktober 2013 darüber zu entscheiden, ob eine Privatdedektei Gelder an einen ehemaligen AWD Mitarbeiter (heute Swiss Life Select) zahlen müsse. Der AWD-Handelsvertreter macht Schadensersatz geltend, weil er dieser Dedektei einen Betrag zur Verfügung gestellt hatte, damit diese eine sogenannte Softwarepauschale vom AWD zurückverlange.

 

Dazu hatte sich die Dedektei nämlich im Rahmen einer sogenannten Vereinbarung verpflichtet. Die Dedektei beabsichtigte zunächst, eine Sammelklage zu erheben.

 

Die Sammelklage scheiterte daran, dass die Softwarepauschale nunmehr nicht dem jeweiligen Handelsvertreter als Zahlbetrag zur Verfügung stand, sondern auf das entsprechende Provisionskonto hätte eingezahlt werden müssen.

 

Die Dedektei reichte jedoch nie eine Klage ein. Die Ansprüche waren inzwischen verjährt.

 

Der Handelsvertreter hatte mehrmals an die Klage erinnert.

 

Das Amtsgericht Ottweiler vertrat die Auffassung, dass die Dedektei Schadensersatz leisten müsse. Im Rahmen eines Vergleiches verpflichtete sie sich zur Zahlung von 983,49 €.

 

Eines Urteils bedurfte es nicht.

Verstrickungen und mediale Exzesse

Selten hat man so viel über Ermittlungsverfahren gehört wie jetzt.

Dass gegen Uli Hoeneß Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (3,2) erhoben wurde, pfeift inzwischen jeder Spatz von den Dächern.

Auch gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff wurde Anklage erhoben. Hier wird der Vorwurf der Vorteilsnahme von 700 € erhoben. Es soll einen Verhandlungsmarathon geben. Wolfgang Kubicki spricht von einem medialen Exzess.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat dann auch gleich in einer Presseveröffentlichung die Anklagevertreter mit Lichtbildern gezeigt.

Von Show-Prozessen ist die Rede.

Am 5.11.2013 berichtete die Bild über eine Großrazzia beim „Finanzriesen“ Infinus AG. Ermittelt wird, ob es Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Finanzprodukten gegeben hat.

Auch gegen den früheren Staatsminister Eckart von Klaeden wird ermittelt. Er arbeitet jetzt für Daimler-Benz. Schon während seiner Zeit soll es mehrfach Kontakte zwischen ihm und Daimler-Benz gegeben haben. Ermittelt wird, ob es eine Vorteilsnahme gegeben hat. Im Januar und Mai 2013 bekam Erkenntnis von drei EU Vorlagen zur Regulierung des Schadstoffausstoßes bei Neuwagen.

Erstmalig soll nun gegen einen ehemaligen Minister ermittelt werden „wegen eines Wechsels aus der Politik in die freie Wirtschaft“. So beschreibt es Edda Müller von Transparency International. Richtig muss es aber heißen, dass nicht der Wechsel Gegenstand eines Vorwurfs ist, sondern allenfalls eine Vorteilsnahme.

Zu enge Kontakte zur Wirtschaft und auch zur Finanzdienstleistung werden auch anderen Politikern vorgehalten. 

Wulff war (oder ist) mit Maschmeyer befreundet, dem Gründer des AWD (heute SwissLife Select), und Helmut Kohl ist mit Pohl befreundet, dem Gründer der DVAG.

Im Beirat und Aufsichtsrat der DVAG geben sich Helmut Kohl, Ex-Bundesminister Friedrich Bohl, Ex-Bundesminister Theo Waigel, Ex-Ministerpräsident Bernhard Vogel, Ex-Staatsminister Karl Starzacher, Ex-Bundeskanzler von Österreich Wolfgang Schüssel und Ex-Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main Petra Roth die Hand.

AWD Verein mit neuer Adresse

Hier die neue Adresse des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e. V.:

Email:  aussteiger@benecke-neu.de

Ernst-Neubauer-Straße 10
74374 Zaberfeld

1. Vorsitzende: Ingrid Benecke

Eingetragen beim Registergericht Marburg unter VR2175

 

Telefonnummer 07046- 88 48 66 1

 

Vereine unterstützen Handelsvertreter

Handelsvertreter im Strukturvertrieben leben mit Risiken. Einerseits ergeben sich die Risiken bereits aus der Selbstständigkeit, andererseits aus der Abhängigkeit zu dem jeweiligen Vertrieb. Gelingt es dem Handelsvertreter nicht, entsprechende Provisionen zu erzielen, gerät er schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Kündigungsfristen müssen oftmals eingehalten werden und hindern den einen oder anderen Handelsvertreter daran, sich kurzfristig beruflich umzuorientieren. 

Ehemalige Mitarbeiter des Swiss Life Select (früher AWD)  hatten deshalb einen Verein gegründet, um als Ansprechpartner Hilfe anzubieten. Offensichtlich ist der Verein nicht mehr so aktiv – die Homepage wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr aktualisiert.

Von internen Streitereien ist auch die Rede.

Nunmehr steht auch ein Verein ehemaliger Vermögensberater der DVAG kurz vor der Gründung. Dieser soll dem Zweck dienen, ausscheidende Vermögensberater bei all ihren beruflichen Fragen zu beraten. Soweit mir Nähers bekannt ist, gebe ich gerne Ansprechpartner und Telefonnummer bekannt.

Die Strukturvertriebe bekommen Gegenwind vom GDV

Die Lebensversicherer müssen sparen. Sie kappen die Provisionen. So schrieb es unter anderem die Welt.

Der GDV will eine gesetzliche Grenze für Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen einführen.

Gerade die Strukturvertriebe leben nicht von Sachversicherungen, sondern überwiegend von den Abschlüssen von Kranken- und Lebensversicherungen.

Die Welt berichtet, dass Strukturvertriebe bis zu 7 % an Provisionen der Beitragssumme erhalten. Wenn zum Beispiel ein Kunde eine Lebensversicherung abschließt mit einem Monatsbeitrag von 100 € und einer Laufzeit von 30 Jahren, errechnet sich die Beitragssumme wie folgt: 100 x 12 Monate x 30 Jahre = 36000 €.

7 % davon sind 2520 €.

Die DVAG erhält für den Abschluss 5,3 %, während die Konkurrenz nach Angaben der Welt (SwissLife, OVB usw.) noch mehr erhalten sollen.

Bis 2008 waren die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen gedeckelt. Für Krankenversicherungen ist eine Obergrenze jetzt wieder eingeführt worden. Die Ausschweifungen eines Maklervertriebs namens MEG haben dies erforderlich werden lassen.

Bei den Krankenversicherungen war man sich einig: Das Provisionssystem hat nichts mit guter Beratung zu tun. Um wilden Ausschweifungen – wie zum Beispiel Umdeckungen von Verträgen, Abschluss von Scheinverträgen usw. – vorzubeugen, war eine Deckelung erforderlich.

Sehr interessant und ausführlich dazu auch ein Beitrag im Handelsblatt von Thomas Schmidt.

 

Swiss Life einigt sich in Österreich

Die Handelszeitung teilt mit, dass sich Swiss Life Select (vormals AWD) mit dem Verein für Konsumenteninformation geeinigt habe. Danach will Swiss Life 11,14 Mio Euro einschließlich Gerichtskosten zahlen.

Der Vorwurf der Falschberatung werde mit dem Vergleich nicht mehr aufrechterhalten.

DVAG bleibt größter Vertrieb

Cash hat die Rangliste der Finanzdienstleister 2013 erstellt. Online ist die Liste einzusehen.

Nur die Hälfte konnte Umsatzsteigerungen erzielen. Von den besten 10 waren es nur 3, die sich umsatzmäßig steigern konnten, darunter DVAG, MLP und Global-Finanz.

Einen gewaltigen Abrutsch machte Swiss Life (früher AWD) mit 45,6%.

So schreibt es das Versicherungsjournal. Sehr anschaulich sind dort die Grafiken, die die Gewinner und Verlierer aufzeigen. Das Versicherungsjournal weist darauf hin, dass bei OVB und DVAG die Auslandsprovisionen mit einberechnet wurden.

Finanzprofi AG aus Hattersbach von 1:1 übernommen

Jetzt ist es amtlich, was die Spatzen schon seit Längerem von den Dächern zwitscherten:

1:1 Assekuranz Service hat die Finanzprofi AG übernommen. 1:1 gehört der WWK. Mitarbeiter fürchten nun eine Einflussnahme auf das Beratungsmodell, mit dem Finanzprofi geworben hatte.

Finanzprofi wurde erst 2011 gegründet und hatte einen beachtenswerten Aufstieg erlebt. Viele Vermögensberater der DVAG und Mitarbeiter von Swiss Life Select wurden übernommen. Dies hatte den Platzhirschen, wie es das Manager Magazin online nannte, gar nicht gepasst.

Auch die Verwicklung mit dem Finanzvertriebs ASG Finanz sorgte für eine gewisse „Unruhe“. Manager Magazin berichtete von einigen gerichtlichen Streitereien und davon, dass einige Mitarbeiter nicht einmal wussten, für wen von beiden sie denn überhaupt tätig seien.

Mehr zu Vertrieben im Umbruch hier im Versicherungsjournal.

Berger gegen Maschmeyer

Der Tagesspiegel berichtet am 13.7.13 über Herrn Berger. Herr Berger arbeitete beim AWD. Er war glühender Verehrer des Systems. Schließlich ging er daran kaputt.

Herr Berger war zunächst erfolgreich, konnte sich das Arbeiten aber dann nicht mehr leisten – zu viele Abzüge belasteten sein Provisionskonto. Er kündigte und verlangte Schadenersatz…. und scheiterte.

Mehr zu lesen hier.

Sind wirklich alle zufrieden?

Die im Versicherungsjournal am 28.6.13 erwähnte Produkthitparade in den Finanzvertrieben wirft viele Fragen auf.

YouGov hatte ein paar Vertreter der großen Vermittlerunternehmen, darunter DVAG, MLP, Bonnfinanz, OVB, Siss Life Select nach ihrer Zufriedenheit gefragt.

79 % sollen sehr zufrieden gewesen sein. Diese Zahl ist kaum zu glauben. Leider ist die Angst, sich die Wahrheit vor Augen zu halten, immer noch ein Phänomenen dieser Branche.

AWD wollte mit seiner Umbenennung das schlechte Image, welches mit dem alten Namen verbunden war, abstreifen. Viele Vermögensberater klagen zur Zeit über die kleine Produktauswahl, die man anbieten darf, insbesondere dann, wenn von den wenigen Produkten einige wegen rasanter Preisentwicklungen gar nicht mehr empfohlen werden können.