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Cash.Online hat jetzt wieder einmal seine Hitliste der Allfinanzvertriebe veröffentlicht.
Swiss Life Select (vormals AWD) hatte schon 2011 einen gewaltigen Absturz von 45,6 % erleiden müssen und im Jahr 2012 erneut von 18,6 %. Swiss Life fällt damit auf den 3. Platz zurück.
DVAG und MLP haben ein leichtes Plus im Gegensatz zum Vorjahr erzielt. Auch im Jahr 2013 wird ein Umsatzplus bei der DVAG prognostiziert.
Interessant ist auch eine Gegenüberstellung mit der Liste 2012 .
A.S.I. z.B machte 2011 noch ein deutliches Plus von 21,24 %, 2012 jedoch ging es um 11,2 % dann auch gleich wieder runter.
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Die Berliner Zeitung kritisiert in einem Bericht vom 29.12.2013 die Intranparenz von Parteispenden.
Sie wies darauf hin, dass die Parteien im Jahr 2013 doppelt so viele Spenden eingenommen hatten wie im Jahr zuvor. Dabei ist die CDU mit 1,48 Mio. € die Partei mit den größten Zuwendungen, 830.000 € gingen an die FDP, an die CSU 710.000 €, SPD erhielt 380.000 € und die Grünen 60.000 €.
Auffällig ist, so die Berliner Zeitung, dass plötzlich Großspender wie die Deutsche Bank oder der Allfinanz Vertrieb DVAG auf der Liste verschwunden sind. Dies könnte daran liegen, dass lediglich Großspenden über 50.000 € dem Bundestag direkt angezeigt werden müssen. Kleinere Beträge verschwinden in den Rechenschaftsberichten.
Die Berliner Zeitung hat den Verdacht, dass Unternehmen ihre Zuwendungen stückeln, um einer öffentlichen Debatte zu entgehen.
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Zufällig warf ich heute einen Blick in den DVAG-Blog. Dort geht man auf einen Beitrag in der Süddeutschen vom 13.1.14 ein.
“Die Szene spielt sich in Banken regelmäßig ab: der Kunde kommt in die Filiale, klappt sein IPad auf, öffnet das Online-Banking und stellt dem Berater eine Frage. Doch dieser muss passen, weil er den Umgang mit Tablet und Smartphone nicht gewohnt ist. Es kommt sogar vor, dass Mitarbeiter keinen Zugang zum Internet haben und das eigene Online-Banking am Arbeitsplatz nicht aufrufen können“, soll es dort heißen.
Das Fazit der DVAG: Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Vermögensberater und Bankberater.
Man will wohl sagen: Der eine kanns mit dem Ipad, der andere eben nicht.
Ich will sagen, dass ich es damals auch nicht gut konnte und dass es kaum darauf ankommen kann, ob man es mit dem Ipad kann.
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In der letzten Zeit gab es einzeln Streit um den Zugang von Faxen.
Diese waren, glaubt man den Beratern, an die DVAG gerichtet.
Die Berater zeigten dann auch Journale von Faxbestätigungen. Sie gaben auch an, dass ihr Faxgerät „normal“ gearbeitet hätte. So wurden in einigen Fällen – gemäß den Behauptungen der Berater – Kündigungen und Abmahnungen vorab gefaxt.
Die DVAG behauptete aber, manch ein Fax nicht bekommen zu haben.
Was nun? Beweispflichtig für den Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung (wie Abmahnung oder Kündigung) ist der Berater.
Das Fax-Journal erfüllt diesen Beweis sicher nicht. Eine solche Bestätigung könnte manuell angefertigt worden sein, oder vom eigenen Gerät falsch ausgeworfen worden sein.
Es hilft nur eins, auch wenn es umständlich ist: Das Einschreiben mit Rückschein.
Übrigens wäre die Kündigung per Fax ohnehin sinnlos, weil Handelsvertreterverträge meistens die Kündigung mit Originalunterschrift („schriftlich“) verlangen.
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Der Jahreswechsel ist immer ein Anlass, über das alte Jahr noch einmal nachzudenken.
Wenn Verträge unterschrieben werden und eine Vertragspartei glaubt, ein Vertrag werde verletzt, kommt es unweigerlich zu einem Streit.
Dabei spielt es eine große Rolle, ob Vertragsklauseln wirksam sind. Diese stehen immer wieder auf einem Prüfstand.
Im Vermögensberatervertrag der DVAG gibt es ein Wettbewerbsverbot und damit verbundene Vertragsstrafen. Während die Gerichte dazu neigen, das Wettbewerbsverbot für wirksam zu erachten, tendieren einige Gerichte dazu, die Vertragsstrafen nicht anzuerkennen. Dabei wird Bezug genommen auf eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die eine Vertragsstrafe für unwirksam hält, wenn diese unabhängig von dem Grad des Verschuldens verlangt werden könnte.
Dennoch bleibt der Raum für Schadensersatzansprüche im Falle eines Wettbewerbsverstoßes, wenn der Schaden berechnet wird. Auch hier lag ein Schwerpunkt.
Ein weiterer Schwerpunkt lag daran, dass sich Vermögensberater bei Ende des Vertrages zu Unrecht behandelt fühlten. Hier ging es darum, dass keine oder geminderte Provisionen gezahlt wurden, das Intranet teilweise ganz gesperrt, teilweise eingeschränkt wurde. Auch hier haben einige Gerichte dies als Vertragsverstoß gewertet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Streit um die Provisionen. Viele Gerichte vertreten hier die Auffassung, dass die Abrechnungen der DVAG nachvollziehbar sind. Daher müsste der Vermögensberater darlegen und beweisen, wenn er meint, dass hier irgend etwas falsch gelaufen ist.
Auch neigen die Gerichte dazu, den Umstand zu bewerten, dass ein Vermögensberater jahrelang die Abrechnungen hingenommen hat, ohne diese zu hinterfragen.
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Die Welt spricht von Schumacher. Schwere Formel 1- Unfälle hatte er gut überstanden. Ein Sturz auf dem Motorrad hätte schon schlimm enden können. Knapp entkam er vor ein paar Jahren einer Querschnittlähmung. Ausgerechnet nach Ende seiner Karriere führt nun ein Skiunfall zu seinen schwersten Verletzungen.
Und unweigerlich wird sein Name immer mit der DVAG in Verbindung gebracht. Ein gebührlicher Werbevertrag sichert Schumi auch jetzt noch jährlich Einnahmen in Millionenhöhe.
Die DVAG bangt um ihren besten Werbeträger.
Auch dieses Jahr konnte die Branche die Finanzkrise noch nicht überwinden. Strukturvertriebe, wie es die DVAG ist, leiden seit Jahren unter sinkenden Umsätzen. Die DVAG hat 2012 noch mit guten Zuwächsen abgeschlossen, aber auch mit der Erkenntnis, dass der Zenit wohl längst erreicht ist. Erfreute sich die Branche, und auch die DVAG, in früheren Jahren drastischen Zuwächsen, geht der Umsatztrend seit Jahren eher in Richtung Stagnation.
Das Jahr 2013 kündigte für die DVAG Veränderungen an. Der Gründer, Reinfried Pohl, zieht sich aus Altersgründen aus dem Geschäft heraus. Entgegen früherer Ankündigungen sollen nicht mehr beide Söhne das operative Geschäft der DVAG fortführen, sondern nur noch Andreas Pohl.
Reinfried Pohl gründete die AVAG 1976, aus der die DVAG hervorging. Seine Geschäftsidee, die ihn laut Forbes-Liste zu einem der reichsten Unternehmer machte, ist sicher nicht mit einem Satz zu erklären. Eine Säule besteht darin, dass man keine Produkte des grauen Marktes vertreibt und Versicherungsprodukte der Generali Deutschlandgruppe Deutschland verkauft. Eine weitere Säule ist der Strukturvertrieb. So titelte das Manager Magazin Online am 19.4.2013 über Pohl als „Milliardär mit Strukturvertrieb“.
Schumacher ist seit 1997 bei der DVAG als Werbepartner mit dabei. Damals war er bereits zweifacher Weltmeister.
Sein Unfall ist anachronistisch. Anachronismus nennt man die falsche zeitliche Einordnung von Vorstellungen.
Eine der großen Vorbilder Schumis war der legendäre Ayrton Senna. 1994 starb Senna als letzter Fahrer, der bei einem Formel1-Rennen ums Leben kam. Er führte das Rennen an, Schumi war bis dahin Zweiter. Diese Risiken der Formel1 vor Augen hatte Schumi seine Bilderbuchkarriere trotz mehrerer Unfälle gut überstanden. Und jetzt zeigt ihm ausgerechnet ein Freizeitunfall nach Abschluss seiner Laufbahn die Grenzen auf.
Auch wir vom Blog wünschen Schumi, dass er sich von dem Sturz gut erholt und schnell wieder auf die Beine kommt. Wenn einer weiß, dass man auch schwere Unfälle gut überstehen kann, dann ist es sicherlich Schumacher. Vielleicht gibt ihm dies das nötige Quäntchen Kraft. Ein Kämpfer war er ja schon immer.
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Am 26.11.2007 soll es von der Deutschen Vermögensberatung DVAG einen Frankfurter Schnellbrief gegeben haben. Angeblich soll dieser Schnellbrief noch immer im Internet aufgerufen werden können. Im Nachhinein verursachte dieser Brief eine Reihe von Verwirrungen, da manch einer den Brief gar nicht oder nicht zu Ende gelesen hat.
Dort heißt es:
„Ab dem 01.01.2008 wird das neue VVG in Kraft treten!
Als Betreuungsgesellschaft werden wir Ihnen wie gewohnt den Rücken frei halten und Sie in den nächsten Wochen bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung mit wichtigen Informationen zur VVG-Reform versorgen, sodass Sie sich die restliche Zeit voll und ganz auf Ihre vertriebliche Erfolge konzentrieren können.“…
Im Weiteren werden dann einige Erneuerungen der VVG genannt.
Dann heißt es weiter:
„Hier haben wir uns für Sie eingesetzt, damit Sie wie gewohnt die Provision in einen Betrag ausgezahlt bekommen!
Ebenso wird aufgrund der neuen Gesetzesgrundlagen für Neuverträge, die ab dem 01.01.2008 policiert werden, die Haftungszeit von bisher in der Regel 35 Monaten auf 60 Monate erhöht werden.
Aufgrund der rechnerischen Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Versicherungsjahre, entfällt für Sie künftig die volle Rückbelastung von Einheiten und Provision bei vorzeitiger Kündigung. Künftig sind somit – wie bei unserer Riesterrente Strategio No. 1 – sowohl die Einheiten als auch die Provisionen nur noch pro Rata zurückzuzahlen, wenn der Kunde seinen Versicherungsvertrag vorzeitig auflöst.
Um die Provision im gewohnten Umfang bei Abschluss in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen, werden sich die Provisionssätze geringfügig ändern. Künftig werden im Wesentlichen für Lebens- und Rentenversicherungsverträge 22 Promille und für Risikoversicherungen 18 Promille ausgezahlt. Dafür erhöhen wir Ihre Erfolgsprovisionen von bisher 3 € um einen LV-Bonus von 0,25 €. Somit erhalten Sie künftig eine Erfolgsprovision von 3,25 € auf alle Einheiten! Es folgen weitere Hinweise zu Policen und Änderungen des Widerrufsrechts.“
Mit diesem Schnellbrief will die DVAG die Vereinbarungen über die Provisionen, die Gegenstand des Vermögensberatervertrages von 2007 sind, geändert wissen. Einige wussten es, andere nicht.
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Die Hannover-Zeitung teilt mit, dass Deutschland im Streit um eine strengere Aufsicht über Finanzvertriebe mit den Mitgliedsstaaten streiten.
Die Europa Parlamentarier wollen bei der Neuregelung der Finanzmarktrichtlinie Mifid die Strukturvertriebe wie DVAG, OVB und Swiss Life Select in die Pflicht nehmen. Grundsätzlich wird verlangt, dass die Finanzaufsicht BaFin alle Finanzvertriebe beaufsichtigt.
Die Bundesregierung hält jedoch daran fest, dass die Strukturvertriebe auch in Zukunft nur von den lokalen Gewerbeämtern und den Industrie- und Handelskammern kontrolliert werden.
Die Grünen und Verbraucherschützer wehren sich gegen dieses einseitige Vorhaben der Bundesregierung. Gewerbeämter und die „IHKs“ können die Finanzvermittler nicht vernünftig beaufsichtigen, wird befürchtet.
Der Wirtschafts- und Finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, meint, die Bundesregierung würde sich der Lobby der Strukturvertriebe beugen.
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Für ein erweitertes Gräberfeld neben der JVA Bautzen leistete Reinfried Pohl, Gründer der DVAG, finanzielle Hilfe.
Obgleich ich als ehemaliger Vermögensberater stets von einigen familiären Dingen der Gründerfamilie Pohl erfahren hatte, war mir nicht bekannt, dass sein Vater schon 1946 in der Haftanstalt Bautzen verstorben war.
Dies las ich heute in den MDR-Nachrichten.
Die sowjetische Militäradministration hatte 1945 in Bautzen ein sog. Speziallager eingerichtet (Quelle Wikipedia).
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Oberlandesgericht München, 28.11.2013.
Das Oberlandesgericht München beschäftigte sich mit einer Berufungsangelegenheit. Eine Vermögensberaterin hatte ihren Vermögensberatervertrag zunächst fristgemäß gekündigt, anschließend mehrmals fristlos. das Landgericht hielt bereits diese Kündigung für wirksam. Sie stand jetzt erneut auf dem Prüfstand.
Nachdem die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, stellte die Handelsvertreterin fest, dass 100 % ihrer Provisionen in die Rückstellung fließen sollten. Daraufhin mahnte die Vermögensberaterin ab. Die DVAG kam dieser Abmahnung nach und schaltete das Provisionskonto wieder frei.
Dennoch kündigte die Vermögensberaterin fristlos mit der Begründung, das Intranet wäre eingeschränkt worden.
Während das erstinstanzliche Gericht die fristlose Kündigung für wirksam erachtet hatte, wies das Oberlandesgericht darauf, dass die Abmahnung nicht zu der fristlosen Kündigung passen würde.
Abgemahnt sei eben etwas anderes. Das Abgemahnte hatte der Vertrieb ja schließlich erfüllt.
Das Oberlandesgericht unterstrich mit diesem Hinweis noch einmal die erhebliche Bedeutung einer Abmahnung.
Deshalb sah das Oberlandesgericht die zunächst ausgesprochene Kündigung als unwirksam an.
Die Vermögensberaterin kündigte jedoch noch mal. In diesem Fall wollte das Oberalndesgericht die erste Kündigung als weitere Abmahnung verstehen und somit die zweite Kündigung gelten lassen.
Die Verhandlung verlief also in Schlangenlinien. Zu guter Letzt tauchte der Vorwurf auf, die Vermögensberaterin habe vor der wirksamen – zweiten – Kündigung bereits für die Konkurrenz gearbeitet. Belegt wurde dies durch eine Abrechnung. Wenn dies so sei, so das Oberlandesgericht, wäre auch die zweite Kündigung hinfällig.
Dabei richtete sich der Oberlandesgericht nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, und der Handelsvertreter nur dann fristlos kündigen dürfe, der sich vor seiner Kündigung nicht wettbewerbswidrig verhalten habe.
Am Ende schlossen die Parteien einen widerruflichen Vergleich.