in eigener Sache

Terminverschiebung

Gestern sollte ein Gerichtstermin am Niederrhein stattfinden. Dort sollte es um Provisionen gehen, die ein Strukturvertrieb von seinem ehemaligen Handelsvertreter zurückbekommen möchte.

Ein paar Tage zuvor rief mich der Rechtsanwalt des Strukturvertriebes an und fragte mich, ob ich etwas dagegen hätte, wenn der Gerichtstermin verlegt werde. Wir erörterten die Vorgehensweise. Wie aus heiterem Himmel kam dann einen Tag vor dem Gerichtstermin die Absage des Gerichts mit der Begründung, der Richter sei erkrankt.

Manche Probleme lösen sich damit von selbst. Auch am Niederrhein hat der kalte Mai offensichtlich seine Wirkung hinterlassen. Von hier aus gute Besserung!

Hohes Insolvenzrisiko bei Anwälten und …

Neugierig ging ich einem Facebook-Link nach, in dem es hieß, dass Anwälte einem sehr großen Insolvenzrisiko ausgesetzt sind. Viele lebten von der besagten Hand in den Mund. Einem Link zuvor wehrte sich ein Anwalt gegen die Auflage des Arbeitsamtes, seine künftigen Einkünfte schätzen zu müssen. Das bestätigt alles.

Und dann stieß ich über den Link auf den Law-Blog. Und dieser verwies über diesen HandelsvertreterBlog auf den Bericht von Marktintern vom 19.4..

Und damit schließt sich der Kreis.

Der LawBlog hatte die Annahme von Marktintern, es gebe Berater, die nur 1900€ monatlich umsetzen, für „starken Tobak“ gehalten. Gleichzeitig hieß es dort aber, dass es Anwälte geben muss, die sich in einem „ähnlichen Bereich“ bewegen.

Wohl wahr.

Problematisch ist das alles doch nur, wenn ein solch geringer Umsatz hauptberuflich erzielt wird.

Den 1900 € verdienenden anwaltlichen „Hausmann“, der ein bisschen Jura zwischen Kindererziehung und Hausputz betreibt und dessen Ehefrau 3000 € netto verdient, dürfte das alles kaum stören.

Auf den Spuren der Vermögensberater

Auch ich durfte jetzt eine Ostseereise auf der Aida erleben. Mich hatte allerdings niemand eingeladen – ich musste die Reise selbst bezahlen.

So konnte ich mich ein paar Tage dem hingeben, was manch ein Vermögensberater der DVAG erhält, wenn er dort genügend Umsätze einreicht. So erinnerte mich auch vieles an die DVAG. Auf dem aidaeigenen Sender wurde man von einer aidaeigenen Musik „umsäuselt“, die sich sehr an den DVAG-Titel erinnerte, den ich damals vor vielen Jahren hören musste, als ich eine DVAG- Veranstaltung besucht hatte.

Am ersten Abend hatte sich dann auch die Aida-Crew vorgestellt. Mein älterer Sitznachbar, dem ich während der Durchführung einiger Tschaka Tschaka – Übungen den Hals kraulen musste, hatte mich auf den Herrn vorne auf der Bühne mit weißem Hemd und schwarzer Hose angesprochen und mich gefragt, ob er der Kapitän des Schiffes sei. Da ich das aus der Ferne nicht genau sehen konnte, konnte ich die Frage nicht beantworten. Jedenfalls war dieser seemännisch gekleidete Herr vorn der Moderator, der uns zu diesen sonderbaren Übungen aufgefordert hatte. Beim Verlassen des Theaters fragte mein Nachbar dann diesen Menschen, ob er der Kapitän sei. Dieser lachte und sagte, er sei nicht der Kapitän, sondern der Entertainmentmanager. Daraufhin entgegnete der Sitznachbar: „Gott sei Dank“ und sprach mir aus der Seele. Ansonsten hätte ich mir bereits ab dem ersten Abend um meine Sicherheit Sorgen gemacht.

Sorgen um die Sicherheit gab es dann beim Auslaufen aus dem ersten Hafen in Oslo. Der Kapitän des Schiffes setzte die Aida zweimal mit ordentlicher Wucht bei etwa 4-5 Beaufort (=Windstärke) gegen die Kaimauer. Er setzte zunächst die Fahrt für eineinhalb Stunden fort, bevor er sich dazu entschied, umzudrehen und den Schaden am Schiff begutachten zu lassen. Dies führte am Bord zu einiger Verunsicherung, die einige Gäste dazu veranlasste, vorsichtshalber Schwimmwesten anzulegen. Insbesondere die späte Entscheidung umzudrehen, erinnerte an manch Zaudern anderer – noch dazu italienischstämmiger – Kapitäne, bevor es dann doch zu einer großen Havarie gekommen war.

Der Gutachter meinte, der Schaden würde die Verkehrssicherheit nicht einschränken, so dass die Fahrt fortgesetzt werden konnte. Der Schaden wurde dann am nächsten Morgen rasch mit weißer Farbe übergepinselt. Man sollte ja den Schaden nicht stets präsentiert bekommen.

Insgesamt war es jedoch eine erholsame und gut organisierte Fahrt. Da ich jedoch normalerweise niemanden brauche, der meine Freizeit gestaltet, und ich normalerweise wildfremden Menschen nicht den Hals kraule, ist die Wiederholungsgefahr eher gering.

Die Epoche der Versäumnisurteile

Versäumnisurteile kommen – der Ordnung sei Dank – sehr selten vor. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten mit größeren Gesellschaften ist dies eine absolute Ausnahme.

Manchmal wird ein Versäumnisurteil jedoch dazu genutzt, um wieder in den Prozess hineinzukommen und um wieder neu vortragen zu können. Wir Anwälte nennen das Flucht in die Säumnis. Ein solches Versäumnisurteil ist dann durchaus geplant.

Nun gab es in dieser Zeit drei Gerichtstermine mit der OVB, einen beim Landgericht Koblenz, einen beim Oberlandesgericht Koblenz und einen beim Oberlandesgericht Schleswig. In Schleswig mussten wir feststellen, dass unsere Zeugen nicht geladen waren, weil versäumt wurde, den Zeugenvorschuss einzuzahlen. Da das Gericht uns in der Beweislast sah und wir die Zeugen zu stellen hatten, erging ein Versäumnisurteil, um den Prozess nicht durch ein Endurteil zu verlieren.

In dieser Woche gab es die anderen beiden Termine in Koblenz. Dort erschien die Gegenseite nicht.

In kurzer Zeit drei Versäumnisurteile mit nur einem Gegner – das hatte ich in meiner siebzehnjährigen Anwaltslaufbahn auch noch nicht.

Rechtsanwaltskosten werden „modernisiert“

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz heißt es neudeutsch.

Ab dem August 2013 sollen Gerichtskosten und auch Rechtsanwaltsgebühren steigen.

Die letzte lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren datiert aus dem Jahr 1994.

Die Rechtsanwaltsgebühren sollen um  mindestens 12 % steigen (bei Strafverteidigern sogar um 19%).

Warum gibt es einen Unterschied zwischen der Anhebung bei den Strafverteidigern und bei den Zivilrichtern?

Ganz einfach: Die Zivilrichter profitieren regelmäßig von höheren Streitwerten, die schon durch die Inflation bedingt sind.

Einige Anwälte raten dazu, aus Kostengründen Streitigkeiten vor dem 01.08.2013 zu beginnen.

Meine Empfehlung ist jedoch, Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden!

Trojaner

Trojaner nannte der IT-Experte das Wesen, welches meine Büro-PC angriff. Antivirenprogramme konnten es nicht ausfindig machen. Jetzt wurde es aber vernichtet.

Auf die Frage, wie man so etwas in Zukunft verhindern kann, sagte IT-Experte Oliver Weickum, dass man immer vor Emails nicht bekannter Absender auf der Hut sein sollte. Diese seien am besten ungeöffnet zu löschen.

Wir werden es befolgen.

Hackerangriff auf meinen Account

Eine böse Überraschung durfte ich gestern Abend erleben. Ich erhielt einen Anruf und wurde darauf hingewiesen, dass ich gerade dubiose Emails versenden würde. Und das, obgleich alle Bürorechner ordnungsgemäß ausgeschaltet waren.

Offensichtlich wurde ich Opfer eines Hackerangriffs. Obgleich ich schnell die Passwörter ändern konnte, wurden Emails ohne mein Zutun versandt. Inhalt dieser Mails war ein Link, der – wie sollte es anders sein – auf eine Sexseite oder alternativ auf eine Seite mit Tipps zum Abnehmen führte. Diese werden von einer Adresse in Argentinien unterhalten.

Die Rechner weisen nach erster Prüfung keinen Virenbefall vor. Vor der Öffnung dieser Links muss aber ausdrücklich gewarnt werden.

Trotz schnellen Handelns, trotz skeptischer Kontrolle und trotz entsprechender Warnsysteme ist das eingetreten, was ich immer befürchtet habe.

Die Rechner wurden sofort vom Netz genommen. Die Spurensuche wird mit professioneller Hilfe fortgesetzt.

Alle, die eine solche Mail erhalten haben, bitte ich um Entschuldigung und empfehle die sofortige Löschung der Mails.

Ärgerlich in eigener Sache

Es kommt mitunter vor, dass ein Anwalt einen Gerichtstermin verlegen muss. Z.B. dann, wenn er zu dieser Zeit bereits ein anderer Gerichtstermin anberaumt wurde. Auf zwei Hochzeiten kann auch ein Anwalt bekanntlich nicht tanzen.

Es gibt auch andere anerkannte Gründe, wie z.B. Urlaub.

Nun habe ich einen Prozess, in dem ich einen ehemaligen Handelsvertreter in einem Rechtsstreit mit einem Strukturvertrieb verteidige (keinen der ganz großen Strukturvertriebe übrigens).

Nun soll dann verhandelt werden. Einen ersten Termin habe ich schon verschieben müssen – eben wegen eines anderen schon zuvor anberaumten Termins.

Nun trifft der neue Gerichtstermin ausgerechnet zeitgleich auf den Tag, an dem mein Sohn eine schwere Operation erhält. Deshalb bat ich erneut um Verschiebung.

Dem Gericht war das eigentlich ein nachvollziehbares Anliegen. Da es jedoch der zweite Termin war, der aufgeschoben werden sollte, wollte man dies von der Zustimmung der Gegenseite abhängig machen.

Diese aber will einer neuen Verschiebung nur zustimmen, wenn ich den Nachweis der Operation abliefern würde und dazu den Nachweis, dass ich meinen Sohn an diesem Tag betreuen würde.

Ich war entsetzt. Bei einer fünfstündigen OP werde ich nicht „betreuen“. Ich werde einfach nur da sein wollen. Im Übrigen ist die Fach-OP in Herne, die Gerichtsverhandlung in Potsdam. Und das ist für einen eventuellen Notfall einfach viel zu weit weg.

Heute werde ich versuchen, dies alles noch in einem persönlichen Gespräch mit unserem Gegner hinzubiegen-

Weihnachten

Ich wünsche allen Lesern ein geruhsames und schönes Weihnachtsfest.

Mögen auch die alljährlichen Mahnbescheide eines großen Vertriebes kurz vor Weihnachten (Freitag) die Stimmung nicht trüben, wie es auch in diesem Jahr wieder passiert ist.

Und möge der vorweihnachtliche Mahnbescheids-Gruß dieses Vertriebes an einen Ehemaligen, man wolle noch 15.000€ zurück haben, trotz alledem über die Feiertage in den Hintergrund rücken.

Und möge bei all diesem Ärger zumindest in diesen Tagen der Gedanke in unsere Erinnerung rücken, dass es Wichtigeres gibt als die Gier nach Geld, nämlich Friede, Gesundheit und Familie.

So wünsche ich allen, dass nur diese Dinge in den nächsten Tagen wichtig sind und ich möchte die Worte eines Mandanten wiedergeben, der immer sagt:

„Passt auf Euch auf!“

Frohe Weihnachten!

Darf eine Rechtschutzversicherung die Meinung der Gegenseite vertreten

Laut Vertrag war eine Mandantin als Handelsvertreterin tätig.

Sie war jedoch so fest in Arbeitsabläufe integriert, so dass sie die Auffassung vertreten hat, sie sei Arbeitnehmerin. Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich sozial abhängig und weisungsgebunden. In diesem Rahmen sind viele Kriterien zu prüfen.

Deshalb wandte sie sich an das Arbeitsgericht mit dem Ziel, dies feststellen zu lassen.

Gleichzeitig wurde eine Statusfeststellung bei der Deutsche Rentenversicherung veranlasst. Diese ergab zunächst in einem Bescheid, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln soll.

Bei der Rechtsschutzversicherung, der AdvoCard, wurde um Deckungszusage für das arbeitsgerichtliche Verfahren gebeten. Diese stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass es eine Deckung nur dann gibt, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine Deckung gibt es nicht für Handelsvertreterstreitigkeiten.

Mithin sagte die Rechtsschutzversicherung, wir warten ab, wie die Angelegenheit juristisch endet und entscheiden uns erst dann. Der Einwand des Anwaltes war, dass sich die Rechtsschutzversicherung ja dann auf die Seite der Gegenseite stellen würde, mithin „vertragsuntreu gegenüber der Versicherungsnehmerin“ werden würde und die Rechtsschutzversicherung eine eigene Einschätzung abgeben könnte.

Noch ist die Frage juristisch nicht geklärt. Ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss, ist auch noch nicht geklärt.

Richter befangen?

Das Amtsgericht Bad Neuenahr Ahrweiler liegt wunderschön eingebettet im Ahltal. Umgeben wird es von Hügeln und Weinhängen.

Gegenüber dem Bahnhof liegt das Amtsgericht.

An diesem wunderschönen Ort schickte sich die Postbank an, einen ehemaligen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Provisionen zu verklagen.

Der Prozess wird geführt von einem Einzelrichter – wie bei jedem Amtsgericht üblich. In diesem Fall handelt es sich genauer gesagt um eine Richterin.

Die Postbank gab monatliche feste Provisonsvorschüsse, die der Handelsvertreter ins Verdienen bringen sollte und wollte, was er aber nicht tat.

Einige Verträge sollen ins Storno gegangen sein (worüber man streitet).

Im ersten Termin tendierte die Richterin dazu, der Postbank Recht zu geben.

Im zweiten Termin heute kam es dennoch zur Zeugenvernehmung. Einige Kunden sollten aussagen, ob es denn zu dem Storno kam, ob es Nachbearbeitungen gab u.s.w..

Eine Zeugin gab an, dass ihr Mann bei der Post arbeiten würde, worauf die Richterin spontan erwiderte, dass ihr Mann da auch tätig sei. Man/bzw. Frau tauschten dann noch Namen aus, ob der eine den anderen kenne. Anschließend gab der Vertreter der Postbank eine Erklärung ab, die in das gerichtliche Protokoll aufgenommen wurde. Als ich als Anwalt des Handelsvertreters auch eine Erklärung abgeben wollte, wurde die Protokollierung abgelehnt.

Den nächsten Zeugen gar, der wegen des langen Zeitablaufs gleich auf Erinnerungslücken hinwies, ließ das Gericht sofort an den Richtertisch kommen. Dort legte die Richterin ihm einen Kontoauszug der Postbank  über angebliche Einzahlungen vor und legte ihm nahe, er solle bestätigen, dass er diese Zahlungen geleistet hat und danach nichts mehr.

Eine Beweisaufnahme im Schnelldurchgang mit vorgerfertigter Antwort über das Beweisthema.

Dann wurde von mir der sogenannte Befangenheitsantrag gestellt. Dies ist der Antrag, die Richterin in diesem Rechtsstreit wegen Besorgnis der Befangenheit zu entlassen.

Die Richterin sagte dann noch, dass es doch egal sein dürfte, ob ihr Ehegatte bei dem Mutterkonzern arbeiten würde (oder dem ehemaligen Mutterkonzern, da es vielleicht eine Trennung gegeben haben könnte) und zeigte damit duchaus ein gewisses Fachwissen über den Postkonzern.

Andere Richter – des Amtsgerichts – werden nun darüber zu entscheiden haben, ob ihre Einschätzung richtig ist.

Vor einiger Zeit hatte ich einen ähnlichen Fall, als sich ein Richter in einem Rechtsstreit mit der DVAG von selbst als befangen erklärte. Er würde die DVAG kennen, so seine Erklärung, ohne aber die genauen Hintergründe zu verraten.

Das Verhalten des Richters in dem DVAG-Verfahren ist sicher lobenswert. Der Verdacht der Befangenheit darf in keinem Prozess aufkommen!