in eigener Sache

Vom gewöhnlichen Blog zum Blogbuster

Bloggen ist in. Viele Blogger verarbeiten Erlebtes, schreiben über Neuigkeiten, und schreiben überhaupt gern.

Es soll sogar schon eine Blogosphäre geben (was auch immer das sein mag).

Es soll zu wenig gute Blogs geben, heißt es in der Wirtschaftswoche.

Einer der besten Blogs ist der von dem Anwaltskollegen Udo Vetter, der law-blog. Er hat sich zu einem richtigen Blogbuster entwickelt (Vorsicht! Eigene Wortkreation!).

An den law-blog hat sich jetzt die ARAG rangehängt und ist dessen Vertragspartner geworden. Sie schreibt dort jetzt auch ab und zu.

Und schon gleich kommen die ersten Absichtserklärungen, dass der Blog unabhängig bleiben soll (als gäbe es nunmehr daran Zweifel).

Hat sie oder hat sie nicht oder das Marketing des Internets

Nachdem Wulff sein Amt als Bundespräsident abgab, verschwand sein Name von den Titelseiten. Seine tiefe Freundschaft zu Maschmeyer hatte ihn auch in diesem Blog – sagen wir mal – Anerkennung finden lassen.

Jetzt taucht der Name Wulff wieder in den Schlachtzeilen auf. Und wäre da nicht der BildApp, wäre mir gar nicht aufgefallen, dass Frau Wulff wegen ihres Vorlebens in den Mittelpunkt geraten ist.

Sie führt nämlich gegen Herrn Jauch und google ihren juristischen Kleinkrieg. Während bei Jauchs Talkshow aus der Berliner Zeitung vorgelesen wird, in dem der Verdacht geäußert wurde, dass Frau Bettina Wulff unter dem Namen Viktoria eine Vergangenheit im Rotlicht hatte, sind es gegen Google ganz andere Vorwürfe.

Goggelt man den Namen von Frau Wulff, stößt man auf:

„Verwandte Suchanfragen zu bettina wulff

bettina wulff größe

bundespräsident

linus florian wulff

christian wulff lebenslauf“

Seit heute finden einge dieser Suchbegriffe dann auch ihre Google-Rechtfertigung, da sie seit heute „wie wild“ gegoogelt werden.

Dass Frau Wulff im September 2012 gegen ein lange bestehendes Gerücht vorgeht, könnte cleveres Marketing sein. In diesem Monat erscheint nämlich ihr Buch. Ein Buch übrigens über ihr Leben.

Bild weiß: Das wird ein Bestseller.

Nun wurde der erste Schritt getan, um in aller Munde zu sein, nachdem der Name Wulff in der Versenkung zu verschwinden drohte.

So funktioniert Internet: Wer bekannt werden will, muss sich aus dem Fenster lehnen und mal mit einer einstweilige Verfügung winken. Der Rest tut sich dann von selbst.

Dieser Blog soll auch schon von einstweiligen Verfügungen betroffen – vielmehr getroffen – worden sein. Einem Strukturvertrieb gefielen gewisse Urteile nicht. An die große Marketingglocke wurde das aber nicht gehängt.

BU-Versicherung hält Kunden „nur“ für krank, KV hält ihn für berufsunfähig

Gerade habe ich perfides Spiel erlebt.

Ein Kunde erhielt Leistungen von einer Krankenversicherung, deren Namen ich hier nicht nennen will. Diese lässt nach einiger Zeit gutachterlich feststellen, dass der Kunde berufunfähig ist (also zu als 50% seiner Arbeit nicht nachgehen kann).

Sie mustert ihn folgerichtig aus und zahlt das Krankengeld nicht weiter aus.

Der Kunde beantragt dann Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch diese beauftragt einen Gutachter, der zu dem Ergebnis kommt, der Kunde sei allenfalls krank und längst nicht berufsunfähig.

Eins steht fest: Der Kunde ist entweder krank oder sogar berufsunfähig. Nur zahlen will mal wieder keiner.

Aber dafür gibt es ja Gerichte.

Ein Aussteiger empfiehlt : Lebe Deinen Traum

Jens Klingebiel war früher Vermögensberater bei der Deutschen
Vermögensberatung. Dort hat er jahrelang erfolgreich Verträge verkauft,
bis er dann die DVAG verließ. Anschließend blieb er zwar noch kurz in der
Branche erhalten, hegte jedoch schon hier einen langen Traum. Denn
eigentlich stand schon lange fest, dass er mit der Branche in der
Zukunft nichts zu tun haben wollte. Mittlerweile kann er sich ganz
seinem Traum widmen:

Zunächst fotografierte er Tiere, jetzt filmt er sie. Dabei hat er sich
auf die nordeuropäischen Tiere konzentriert. Er filmt nicht nur
possierlicheTierchen im Zoo, sondern sucht deren Nähe in der Wildnis.

EinenStandort hat Jens Klingebiel im nördlichen Schweden,von wo aus
er Moschusochsen, Wölfen, Bären, Luchsen und Birkhähnen näher kommt.

Den Besuch seiner Facebook-Seite und der Seite www.hejhej.eu ist  und http://www.wildlife-stockfootage.de eine kleine Reise wert.

Wer also sehen will, wie man sich den Traum vom Aussteigen erfüllt,
kann diese Seite besuchen.

Das neue Werk von Jens Klingebiel heißt „Lebe Deinen Traum“. Dieser
Film soll zeigen,dass jeder durchaus in der Lage ist, sein Leben zu
verändern, um Stress, Hektik und Frust zu verhindern.

Ich bin äußerst gespannt.

Mein persönlicher Tag danach

Was für ein Tag heute. Den ganzen Tag lang erhielt ich Reaktionen auf den Fernsehbeitrag „Beraten und verkauft“.Auch ich war gespannt wie ein Flitzebogen, wie denn der Film wird und wie er ankommt.

Die ersten Mails gingen frühmorgens ein. Ein Vermögensberater äußerte zunächst in einer langen Email seine Kritik. „Es kann doch nicht alles schlecht sein, was bei der DVAG passiert.“ Der Film muss doch einiges falsch dargestellt haben.

Viele Aussteiger meldeten sich und sahen die Angelegenheit deutlich differenzierter. Darunter waren einige, die ich schon vor einigen Jahren betreut hatte. Auch für mich waren diese Gespräche eine richtige Zeitreise.

Viele, mit denen ich gesprochen habe, fanden den Beitrag richtig gelungen. Sie erinnerten sich an die alte Strukturarbeit, an die Zwänge, den Druck und viele auch an einigen Ärger, der am Ende auftauchte.

Einer meinte sogar, die durch den Fernsehbeitrag geweckten Erinnerungen habe bei ihm Bauchschmerzen ausgelöst.

Ein Anrufer meinte, im Fernsehbeitrag seien die Strukturen nicht richtig erklärt worden und- obgleich er längst ausgestiegen sei und nun eher Konkurrenzprukte anbieten würde – seien die Produkte der DVAG zu schlecht dargestellt worde.

Einige, die überhaupt nichts mit der Branche zu tun haben, waren entsetzt. Man habe das nicht gedacht, dass es so was gäbe, war der oft zu hörende Grundtenor (deutlichere Aussagen gab es auch, die ich aber hier nicht wiedergeben möchte).

Richtig unterhaltsam sei der Beitrag jedoch gewesen. So jedenfalls äußerten sich einige derjenigen, die mit der Branche gar nichts zu tun hatten.

Nichts zu tun hatten? Auch da erlebte ich Erstaunliches. Ein Freund vertraute mir an, dass auch er vor ein paar Jahren von der DVAG angeworben wurde. Er besuchte daraufhin eine Veranstaltung der DVAG in Düsseldorf, die ihn – wie er sagte – jedoch sehr abschreckte und dazu bewog, nicht bei der DVAG anzufangen.

Für mich war das ein spannender Tag. Alle Gespräche und alle Mails waren eine tolle Bereicherung. Dafür allen vielen, vielen Dank.

(Un)Einheitlichkeit der Rechtsprechung

Das Gesetz widmet sich den Handelsvertretern ausschließlich zwischen den § 84 und 92 HGB.
Es liegt auf der Hand, dass hier nicht alles geregelt werden kann.
In Ermangelung klarer gesetzlicher Vorgaben haben die Gerichte einen größeren Spielraum.
In vielen Fällen hat sich zwar eine übliche Rechtsprechung herausgebildet, dennoch kommt es immer noch zu überraschenden Ausrutschern.
Auf die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung hatte ich bereits mehrfach im Bereich der Regelung über den Ein-Firmen-Vertreter bzw. der Frage der Zuständigkeiten der Gerichte hingewiesen.
Auch bei der Frage, ob ein Versicherungsvertreter Provisionsvorschüsse zurückzahlen muss, herrscht keine Klarheit.
Da ich viele ausgestiegene Versicherungsvertreter und Vermögensberater vertrete, sind bestimmte Verfahren vergleichbar. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Einige Verfahren werden entschieden. So z.B. hatte das Arbeitsgericht Magdeburg hier einen eigenen Stempel aufgesetzt, in dem es die Klage eines Strukturvertriebes auf Rückzahlung von Provisionen bereits als unzulässig hielt.
Das Landgericht Tübingen machte es dagegen völlig anders. Obgleich der Vortrag beider Seiten nahezu identisch war, wurde hier der Vermittler zur Zahlung verurteilt.
Diese Urteil überraschte umso mehr, da der Richter sich zunächst stundenlang das Provisionssystem erklären ließ, um anschließend zu sagen, dass man eigentlich einen Gutachter benötigte, um dies alles zu verstehen.
Das Landgericht Karlsruhe kündigte aktuell einen „goldenen“ Mittelweg an. Wenn sich die Parteien nicht einigen sollten, soll eine umfassende Beweisaufnahme durchgeführt werden. Dann müssten alle Kunden befragt werden, ob es tatsächlich zur Stornierung gekommen ist, wie lange eingezahlt wurde, und ob es Stornobekämpfungsmaßnahmen gegeben hat.
Und weil der Ausgang einer solchen Beweisaufnahme völlig ungewiss ist, stellt sich abermals die Frage, ob man sich nicht einigen sollte.

Der Ausgleichsanspruch

Immer wieder tauchen dubiose Rechtsansichten zum Thema Ausgleichsanspruch auf.

Grundsätzlich gilt:

Den Ausgleichsanspruch gibt es nur, wenn das Unternehmen kündigt oder es einen Anlass zur Kündigung gegeben hat (z.B. durch vertragsbrüchiges Verhalten).

Kündigt der Handelsvertreter, gibt es grundsätzlich nichts.

Ausgleichsansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden (eine Form dafür ist nicht vorgeschrieben). Es muss auch kein Betrag genannt werden. Die bloße Aufforderung „ich will meinen Ausgleichsanspruch haben“ genügt z.B..

Anwaltskollegen verlangten kürzlich für diese Auskunft einen nicht geringen Betrag, obgleich diese Frist offensichtlich längst abgelaufen war.

Hält man sich diese einfachen Grundsätze vor Augen, erübrigt sich manche Beratung.

Übrigens hatte der BGH kürzlich entschieden, dass auch Handelsvertretern eines Strukturvertriebes ein Ausgleichsanspruch zusteht.

Nein, so nicht

Man erlebt doch immer wieder Überraschungen.

Einem Mandanten, Handelsvertreter in einem namhaften Strukturvertrieb, wurde von seinem Strukturleiter empfohlen, selbst eine Kündigung auszusprechen, damit seine Ausgleichsansprüche erhalten bleiben.

Umgekehrt ists richtig: Nur dann, wenn das Unternehmen kündigt (und in ein paar anderen wenigen Fällen) hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch. Das gilt auch in Strukturverhältnissen.

Wenn er selbst kündigt, ist der Ausgleichsanspruch regelmäßig weg.

In einem anderen Verfahren erfuhr ich, dass der Versicherungsberater, mit dem ich vor 16 Jahren etwa in Kontakt stand und der mich gern in seine Struktur mit eingebunden hätte, jetzt aus wirtschaftlichen Gründen in seinen alten Handwerksberuf zurückkehren musste.

Die Vermittlungs- und beratungstätigkeit warf dann wohl doch nicht so viel ab.

Überzeugung und Hilfsbereitschaft Teil 2

Rechtsanwalt Markus Kompa kam – wie gesagt – auf eine vorzügliche Idee.

Er rief in seinem Blog zur Unterstützung auf. Leute, die sich auch um die Freiheit des Internets Sorgen machten, sollten ihn und die Idee finanziell unterstützen, damit er notfalls durch alle Instanzenzüge hindurch dieses Unrecht aus der Welt schaffen könnte.

Was dann passierte, schlug auch meinem beschränkten „Vorstellungsfass“ förmlich den Boden aus.

Bereits in den ersten drei Tagen konnte Markus Kompa 1.138 Geldeingänge verzeichnen und bis dahin den Zahlungseingang von 37.000,00 €. Am 05. Juni 2012 waren es 1.345 Menschen mit über 40.000,00 €.

Teilweise hatten Leute vierstellige Summen gespendet.

Kurz nach dem Aufruf klingelte es an der Tür von Markus Kompa, ein ihm bis dahin unbekannter Mann drückte ihm 20,00 € in die Hand und verschwand anschließend.

Markus Kompa saß ein paar Tage nach dieser Aktion bei mir im Büro. Er berichtete von der Hilfsbereitschaft voller Überschwang und dass ihn dies tief berührt. Mit so viel Unterstützung hatte er in seinen kühnsten Träumen nicht gerechnet.

Jetzt zeigt er sich wieder kämpferisch und kündigt Dr. Klehr Gegenwehr an. Er spricht von seiner Klehranlage, die ihm jetzt bereit stehe.

Die Spenden sollen nun von einer Stiftung verwaltet werden, um den Spendenzweck zu gewährleisten.

Auch ich möchte mich bei den vielen Spendern bedanken, die auf diese Weise ein Zeichen gesetzt haben und sich auch um die Freiheit des Internets und des Wortes Sorge machen.

Ich wünsche meinem Kollegen Kompa, den ich auch in diesem Blog von seiner bissigen Seite kenne, viel Erfolg in den weiteren Instanzen !

Kai Behrens


Überzeugung und Hilfsbereitschaft – die zwei Seiten des Bloggens (Teil1)

Mein geschätzter Rechtsanwaltskollege Markus Kompa durfte in der letzten Woche wohl die spannendste Zeit seines Lebens mitgemacht haben. Er ist bekannt als kritischer Blogger und als Künstler der Rhetorik. Sein Blog zum Medienrecht erfreut sich in der Deutschen Blogger-Szene als eine der Topp-Adressen.

Die Freiheit des Wortes, eigentliche eine Selbstverständlichkeit, liegt dem Kollegen Kompa besonders am Herzen.

So berichtete Markus Kompa über einen Hautarzt namens Dr. Nikolaus Klehr, der bereits im Mittelpunkt einiger Medienberichte stand und dafür bekannt ist, Krebspatienten im Endstadium eine eigens entwickelte Therapie anzubieten. Diese Therapie ist – ich möchte nicht abgemahnt werden – nicht unumstritten.

Unter anderem berichtete das Magazin WISO vom ZDF kritisch über die Anwendungen des Herrn Dr. Klehr. Markus Kompa berichtete ebenso darüber und verlinkte den WISO-Beitrag in seinem Blog.

Dr. Klehr wehrte sich dagegen, verklagte mit hohen Streitwerten im Wege der einstweiligen Verfügung und einem Hauptsacheverfahren sowohl das ZDF als auch Markus Kompa.

Die Klagen wurden nicht etwa am Geschäftssitz des ZDF in Mainz oder am Wohnsitz des Markus Kompa in Münster, oder am Geschäftssitz des Klägers Klehr in München oder Salzburg eingereicht – sondern in Hamburg. Das Landgericht Hamburg ist für Medienrechtler bekannt wegen seiner rigorosen Rechtsprechung. Vorsitzender Richter der 24sten Zivilkammer des Landgerichts ist Andreas Busske, der wegen seines Bekanntheitsgrades schon dem ein oder anderen Prominenten zu seinem Recht verhalf (u.a. Claudia Schiffer, Oliver Kahn, Dieter Bohlen, um nur einige wenige zu nennen).

Da man sich als Betroffener gegen Internet- oder Fernsehäußerungen an jedes x-beliebige Gericht wenden kann (so genannter fliegender Gerichtsstand), war auch Dr, Klehr geneigt, die Hamburger Pressekammer heranzuziehen.

Diese machte sowohl mit dem ZDF als auch mit Markus Kompa kurzen Prozess. Der ZDF-Bericht verletze die Rechte des Dr. Klehr, und bereits die Youtube-Verlinkung in Kompas Blog stellte nach Ansicht der Hamburger Pressekammer eine solche Rechtsverletzung dar.

Letzteres war in Deutschland wohl einmalig. Die Pressekammer meinte, dass eine Verlinkung zu YouTube ohne Einwilligung eines der im Beitrag genannten Protagonisten nicht zulässig sei. Nicht nur Markus Kompa, sondern viele andere, die sich um unsere Meinungsfreiheit Sorgen machen, sahen in diesem Urteil einen Angriff auf die Freiheit des Internets in einer bisher nicht gekannten Form.

Markus Kompa will dieses unerträgliche Urteil aus der Welt schaffen. Um Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen zu können, und um möglicherweise die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zuzulassen, war er jedoch einem Kostenrisiko von weit über 20.000,00 € ausgesetzt.

An dieser Stelle durfte sich Herr Kompa wie der Robin Hood des 21sten Jahrhunderts fühlen, der vor der Frage stand, ob er das Risiko des eigenen wirtschaftlichen Ruins den ideellen Zielen unterordnen sollte.

Rechtsanwalt Markus Kompa kam auf eine vorzügliche Idee.

Fortsetzung folgt….

Versicherungsjournal

Mein Leserbrief wurde doch freigegeben.

Von hier aus Grüße an die Redaktion des Versicherungsjournals.