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Vorgestellt von RA Kai Behrens
Gemäß § 7 Abs. 3 ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren.
Gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub ausgezahlt werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz order teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Bisher galt: War der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes krank, und konnte er den Urlaub deshalb nicht nehmen, ist der Urlaubsanspruch entfallen.
Dieser Auffassung ist der Europäische Gerichtshof mit zwei Entscheidungen vom 20.01.2009 entgegen getreten.
Dabei war ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter immer wieder längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Wegen der Erkrankung konnte der Urlaub nicht genommen werden. Das Gericht meinte, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf bei einem ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht davon abhängen, dass er während des Bezugszeitraumes tatsächlich gearbeitet hat.
Die Konsequenz: Jeder langfristig erkrankte Mitarbeiter, der dem Arbeitgeber keinen Lohn kostet, weil er Krankengeld bezieht, wird aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einem Risiko. Denn jetzt soll er Lohnansprüche haben.
Dem Arbeitgeber ist zu empfehlen, sich darüber Gedanken zu machen und notfalls dem Erkrankten eine Kündigung auszusprechen. Früher bedurfte es solcher Gedanken nicht.
Dem Europäischen Gerichtshof sei Dank.
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Gestern besprach das Versicherungsjournal ein Urteil des Amtsgerichts München vom 3.3.11, wonach eine Gebührenvereinbarung eines Anwaltes unwirksam war.
Uns Juristen überrascht dieses Urteil nicht. Die RVG schreibt uns vor, dass wir jedenfalls die Sätze der RVG verlangen müssen. Verlangen wir weniger, verhalten wir uns standeswidrig.
Vereinbarungen mit Mandanten, die darauf abzielen, dass der Mandant weniger zu zahlen hat, sind unwirksam. Etwas anderes urteilte das AG München nicht.
Prozesse im Bereich des Handelsvertreterrechts sind oftmals teuer. Grundsätzlich hängen die Gebühren vom Streitwert ab. Der Streitwert ist oft erheblich, wenn es um Anträge geht, in denen Handelsvertretern der Vorwurf von Konkurrenztätigkeit gemacht wird mit dem Antrag, dies zu unterlassen. Hinzu kommen „streitwertintensive“ Auskunftsklagen und eventuelle Vertragsstrafen (die mitunter bereits einen Betrag von 50.000 € haben können).
Beispiel :
Unternehmen beantragt festzustellen, dass eine Kündigung des HV unwirksam ist, der HV eine Konkurrenztätigkeit zu unterlassen hat und er Auskunft über fremd vermittelte Verträge geben soll.
Für einen solchen Rechtsstreit hatte z.B. das Landgericht Hannover einen Streitwert von 185.000,00 € angesetzt.
Dafür entsteht eine erstinstanzliche Verfahrensgebühr für den Anwalt von 2360,80 € und für den Gerichtstermin von 2179,20 € (vorgerichtliche Gebühren oder Vergleich nicht berücksichtigt). Hinzu kommt jedenfalls eine Pauschale von 40 € zzgl. Umsatzsteuer.
Nicht berücksichtigt ist eine eventuelle Berufung bzw. Gerichtskosten oder Kosten des gegnerischen Anwaltes in Fall des Unterliegens.
Ganz sinnvoll ist die Überprüfung anhand eines RVG Rechners, z.B. diesem der Allianz.
Eine Rechtschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel nicht ! Vertragliche Rechtstreitigkeiten eines HV sind normalerweise nicht abgedeckt.
Unser Tipp :
Lieber Prozesse und Risiken vermeiden !
Keine Risiken eingehen und sich vorher informieren ist besser, als nachher Probleme zu bekommen !
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Das habe ich gerade in einer Veröffentlichung des Deutschen Anwaltsvereins (dem ich auch zugehöre) gefunden.
Anwälte des Vertrauens sollen über Altervorsorge informieren. Das Motto : Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser. Eine durchaus ernst gemeinte Initiative des Anwaltvereins.
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Im März- Heft von Das Investment steht ein von mir geschriebener Artikel. Auf diesem Wege vielen Dank an die Redaktion. Er ist nur in der Printausgabe erhältlich.
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Uns Juristen beschäftigt es sehr, was dem Guttenberg vorgeworfen wurde.
Er soll sich ja zu Unrecht einen Doktortitel erschlichen haben und dem Ansehen der Uni Bayreuth mächtig geschadet haben . Aber das hören wir ja nicht zum ersten Mal.
Und so sind wir gespannt, weil unser neuer Verteidungsminister de Maiziere in Münster studiert hat und auch dort promoviert hat.
Um einen Titel zu erwerben, muss man nicht unbedingt eine akademische Arbeit auf die Beine stellen. Gorbatschow erhielt z.B. von der Uni Münster einen Ehrendoktortitel, den man bekommt, ohne die Mühen einer Doktorarbeit auf sich nehmen zu müssen.
Ein Ehrendoktortitel wird für besondere Verdienste verliehen.
Nach Wikipedia ist die Ehrendoktorwürde kein akademischer Grad eines Doktors.
Ehrenprofessor kann man nur noch in ganz wenigen Bundesländern werden und wurde in den anderen Bundesländern völlig abgeschafft. In Hessen wurde z.B. Salomon Korn die Ehrenprofessur wegen seiner Verdienste um das Thema „Erinnerung“ verliehen.
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Heute hat uns erstmalig ein Gericht – vorläufig – die Veröffentlichung eines Beitrags untersagt.
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Irgendein freundlicher Mensch (nicht von der Firma im Video hier) in einem schönen Call Center rief mich neulich an, und vertickte mir ein Paket aus Telefon-Flatrate, superschnelles Internet, digitales TV usw. für nur 30,- Euro/Monat. (TV brauche ich als entsprechender Asket nicht, ging aber angeblich nicht ohne.) Außerdem sei ein Abo mit Anti-Viren-Software für zusätzlich 4,- Euro dabei, das man sofort kündigen könne. (Als Apple-User habe ich für so etwas keine Verwendung.)
Eine Woche später musste der Vertrag nochmal aufgenommen werden, weil irgendwas nicht richtig gewesen wäre. Wegen ISDN kämen sowieso noch 5,- Euro dazu. Aha.
Dann kam die schriftliche Bestätigung. Hier kostete der Spaß inzwischen 45,- Euro. Da war mein alter Provider auch nicht teurer. Als ich in der Geschäftsstelle den Widerspruch abgab, erfuhr ich, dass man Telefon und Internet durchaus auch ohne TV hätte bekommen können – für 20,- Euro. Mehr bräuchte ich nicht zum Glücklichsein.
Ich lasse mir am Telefon grundsätzlich nichts verkaufen. Aber von den wenigen Ausnahmen habe ich bis heute jede einzelne bereut – ausnahmslos.