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10 Jahre mindestens bin ich auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts spezialisiert. Wenn man etwas eine solch lange Zeit intensiv betreibt, könnte in dem einen oder anderen Fall Langeweile aufkommen.
Mir nicht. Denn Gott sei Dank gibt es neben vielen spannenden Fällen viele illustre Berater, die das anwaltliche Dasein erheblich bereichern. Einige von Ihnen habe ich bereits als schillernde Figuren kennen gelernt, andere fielen erst später auf, weil sie etwas besonderes geleistet haben.
Viele Berater, die ich schon lange nicht mehr vertrete, bleiben mir deshalb in Erinnerung, weil sie ein ganz besonderen Lebensweg eingeschlagen haben. Besonders interessant finde ich, wenn jemand aus seinen Erfahrungen als Vermittler plötzlich wie aus dem Nichts sein eigenes Unternehmen großgezogen hat. Spannend finde ich jedoch auch Laufbahnen, in denen plötzlich komplett andere Wege eingeschlagen wurden, die mit der Finanzdienstleistung überhaupt nichts mehr zu tun haben.
Ich werde in der nächsten Zeit ein paar dieser Personen vorstellen.
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„Ein Thriller mit wenig Blut und umso mehr Grauen – davor, wie manipulierbar wir sind, wie politische Meinungen verbreitet werden, wie sich Geheimdienste verselbständigen und ihre skrupellosen Machtspiele spielen.“
Eigentlich hätte ich auf dieses Buch vor Pfingsten hinweisen sollen, mit der Empfehlung, die regnerischen Tage mit einem guten Buch zu verbringen. Markus Kompa, immer wieder gern gelesener Kritiker zum Thema Finanzdienstleistung, Mitautor dieses Blogs und Alleinautor des Blogs zum Medienrecht, hat es unter Beweis gestellt: Er kann es! Nur wenigen würde ich dies bestätigen, Roger Willemsen z.B., dass sie den Umgang mit der deutschen Sprache in Perfektion beherrschen. Markus Kompa gehört auch zu den großen Wortjongleuren.
Nun hat er seine Kunst in einem Roman verewigt: Das Netzwerk. Vordergründig geht es um eine fiktive Präsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz. Mehr soll erst mal nicht verraten werden.
Und es wird auch nicht verraten, ob nicht möglicherweise der eine oder andere Seitenhieb auf die Welt der Finanzdienstleistung geführt wird. Viel Spaß allen. Die nächsten Regentage kommen bald.
Hier kann man es kaufen:
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Gastbeitrag Ventillösing
AssCompact hat heute meinen Gastbeitrag zur Ventillösung veröffentlicht.
Überschrift: Ist die Ventillösung noch zulässig?
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Hab ich den richtigen Anwalt? fragen sich – hoffentlich – viele Mandanten. Die einen suchen den Experten, die anderen den lockeren, mit dem man auch mal ein Bier trinken kann, die anderen den von nebenan und andere den Hausanwalt.
Jedenfalls erwarten wohl alle, dass sich der Anwalt richtig reinhängt und von der Auffassung seines Mandanten überzeugt ist.
Böhmermann, der Satiriker mit den lockeren Sprüchen, wurde vom türkischen Ministerpräsidenten Erdogan bekanntlich wegen seiner Schmähverse angegriffen.
Rechtsanwalt Michael Hubertus von Sprenger, der schon eine Reihe illustrer Mandanten vertreten hat, ist auf der Seite des sich stets um Freiheit bemühenden Erdogans. Dieser vertritt übrigens z.B. David Irving und Jürgen Elsässer.
Böhmermann soll sich von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz vertreten lassen. Dabei taucht in dessen Veröffentlichungen auf, er habe folgenden Beitrag verfasst:
„Satire darf nicht alles – Die Kommunikationsfreiheit muss hinter dem Schutz des Individuums vor Diffamierung zurücktreten“
Gastbeitrag in: Der Tagesspiegel vom 22.02.2015
Zumindest trifft das Thema den Nagel in den Kopf.
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Ich wünsche allen Lesern einen guten Rutsch und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2016 !!!
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Die Betreiber dieses Blogs wünschen allen Lesern, den treuen und weniger treuen, ein paar schöne, stille und geruhsame Weihnachtstage.
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Einem Kabelbruch bei uns in der Straße und dem schnellen Eingreifen der Telekom habe ich es zu verdanken, dass ich eine Woche kein Telefon, kein Fax und kein Internet hatte.
Diese Woche hat im übrigen zu der Erkenntnis geführt, dass VIP-Kunden der Telekom länger auf die Reparatur warten müssen als Vodafonekunden, aber wohl nur deshalb, weil der Vodafonekunde einen Kunden hat, der bei der Telekom arbeitet.
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Die DKM, das alljährliche Stell-Dich-Ein der Maklerszene, fand kürzlich statt. Nicht nur, weil ich eine Freikarte bekommen habe, wofür ich mich noch einmal auf diesem Wege herzlich bedanke, habe ich die DKM besucht. Viele Versicherungsvertreter und Vermögensberater, die ich anwaltlich während der Beendigung des Vertrages mit dem alten Vertrieb begleitet habe, sind heute Makler. Einige davon habe ich auf der Messe wiedergetroffen. Auch für diesen regen Austausch möchte ich mich bedanken.
Neben den typischen Verkaufsständen der großen Versicherer gab es natürlich hier und da Nebenprogramm. Man konnte – wer wollte – Promis bewundern und Fachvorträge anhören.
Im Versicherungsjournal wurde kürzlich vom Vortrag einer Anwaltskollegin zu lesen, die auf der DKM über die Gefahren des Ausstiegs aus dem Vertrieb erzählte. Dort klang es in dem Bericht leider so, als stände der aussteigende Vermittler „schon mit einem Bein im Gefängnis“. Die Kollegin hatte zwar ganz zutreffend auf das Datenschutzgesetz hingewiesen und darauf, dass man sich strafbar machen könnte, wenn man systematisch die Daten eines Vertriebes abräumen würde. Aber vieles wird heißer gekocht, als es ist.
Denn aus meiner Sicht sollte man sich vor Augen halten, dass es das Problem „Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nach Ausstieg“ praktisch so gut wie nicht gibt. Der praktische Nachweis, ein abwandernder Vertriebler habe gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, ist außerordentlich schwierig. Eine strafrechtliche Verfolgung findet so gut wie nie statt, und wenn, erfolgt regelmäßig eine Verfahrenseinstellung.
Die DKM hatte auch ihre denkwürdigen Seiten. So hatte mich ein Vertreter irgendeiner Versicherung, die ich nicht einmal kannte, angesprochen und wollte „Termine anbieten“. Diese seien kostenlos. Warum und wofür es überhaupt Termine geben sollte, erklärte er jedoch nicht. Ich brauchte jedoch keinen Termin…
Die Generali bot Eis an. Es gab jedoch nur schwarz oder weiß, als ich am Stand war. Ob dies sinnbildlich für die Angebotspalette gilt, kann ich nicht beurteilen.
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Immer wieder werde ich natürlich gefragt, was denn eine Klage so kostet.
Ich verweise dann auf eine Website, die m.E. ganz gut gelungen ist (dies soll keine Werbung sein).
Es ist der RVG-Kostenrechner der Allianz Rechtsschutz.
Wenn man dann den Streitwert gefunden hat (ist in der Regel der eingeklagte Betrag) lässt sich schnell durch Klicken die vorgerichtliche Gebühr und dann auch die Gerichtsgebühr errechnen.
Bei Auskunftsklagen ist der Streitwert nicht so leicht zu ermitteln. Klagt man einen Buchauszug ein, setzen die Gerichte oft einen Streitwert von 4.000,00 € an.
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Ein Amtsgericht schrieb mir kürzlich:
„Sie können den Anspruch nicht anerkennen, weil die Klage zuvor zurückgenommen wurde.“
Bei so viel Harmonie fragt sich: Könnte es nicht immer so sein?
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Die DKM findet vom 27.-29.10.2015 statt.
Ich würde mich freuen, den einen oder anderen Leser dieses Blogs dort treffen zu können.
Wenn jemand am 28.10. ein Treffen vereinbaren möchte, bitte eine Email an messe@kanzlei-kaibehrens.de

