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Da schwärmt er über die papierlose Zeit und darüber, alles mit dem Ipad machen zu können.
Alles, wirklich alles?
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Dies und andere Knüller bläst die Gothaer Versicherung zum Karneval heraus. Sie will witzig sein, heißt es in der Welt.
Richtig Witziges sollte man sich heute mal gönnen.
Unheimlich komisch wollte auch die VHV sein, wenn sie in einem Werbespot Dieter Bohlen mit seinem eigenen Gemälde rumzappeln lässt.
Irgendwo soll es in diesem Spot zu einem Schadenereigenis gekommen sein, sagte man mir. Dass es das zerstörte Selbstbildnis Bohlens sein soll, konnte ich allerdings nicht verstehen.
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Ampeln müssen nicht dann und wann nur als Unfallgrund herhalten, sondern auch viel Sinnbildliches über sich ergehen lassen.
So gibt es Ampelkoalitionen und vor allem – den von Markus Kompa so wunderschön entworfenen Ampelcheck. (Insgeheim immer noch der Topact der Finanzdienstleistungssatire.)
Mit entsprechenden Warn- und Hinweisschildern ließe sich dadurch manch unfallträchtige Situation im Umgang mit dem Versicherungsvertreter verhindern.
Ganz aktuell – und das hat jetzt gar nichts mit Versicherungen zu tun – gibt es eine Broschüre der Stadt Düsseldorf zur Nutzung von Ampeln. Fußgängerampeln haben dort nämlich eine Gelbphase.
Ich dachte erst, Herr Kompa hätte diese Broschüre geschrieben. Ähnlich lustig wie sein Ampelcheck ist sie wenigstens.
Dort heißt es :
„Die Ampel springt auf Grün. Der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen.“ Man sollte aber unterscheiden, denn:
„Die Ampel zeigt noch Grün…Ältere und Gehbehinderte sollten lieber warten.“ und auf das nächste Grün warten.
Bei Gelb beachte: „Weitergehen! Nicht umkehren!“
Der närrischen Stadt Düsseldorf ist es so unfreiwillig gelungen, die humorvolle Einlage Kompas noch zu toppen.
Wer es nicht glaubt: Hier die Broschüre.
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Viele fragen sich, wie man dem Handelsvertreter nach bestandener IHK-Prüfung eine kleine Freude machen kann. Dabei ist es so einfach.
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Die Frage, ob man Ipads Eltern überlassen sollte, wird hier hier beantwortet.
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Das ultimative Rezept für
Heiligabend – Truthahn mit Whiskey
Zutaten:
Man kaufe einen Truthahn von 5 Kg (für sechs Personen) und eine Flasche Whiskey. Dazu Salz, Pfeffer, Olivenöl und Speckstreifen.
Zubereitung:
Den Truthahn mit Speckstreifen belegen, schnüren, salzen, pfeffern und
etwas Olivenöl dazugeben. Ofen auf 200°C einstellen.
Dann ein Glas Whiskey einschenken und auf gutes Gelingen trinken.
Anschließend den Truthahn auf einem Backblech in den Ofen schieben.
Nun schenke man sich zwei schnelle Gläser Whiskey ein und trinke wieder
auf gutes Gelingen.
Den Thermostat nach 20 min. auf 250°C stellen, damit es ordentlich
brummt. Danach schenkt man sich drei weitere Whiskey ein.
Nach halm Schdunde öffnen, wenden und den Braten überwachn. Die
Fisskieflasche ergreiff unn sich eins hinner die Binde kipp.
Nach ´ner weitern albernen Schunnde langsam bis zzum Ofen hinschlendern und die
Trute rumwenden. Drauf achtn, sisch nitt die Hand zu vabrenn´n an di
Schaiss Ohfndür. Sisch waidere ffünff odda siehm Wixki innen Glas sisch
unn dann unn so. Di Drute weehrent drrai Schunn´nt (iss auch egal)
waiderbraan un all ssehn Minud´n pinkeln. Wenn ueerntwi möchlisch, ssum
Trathuhn hinkrieschn unn den Ohwn aus´m Viech ziehn. Nommal ein Schlugg geneemign un anschliesnt wida fasuchen, das Biest rauszukriegn. Den fadammt´n Vogel vom Bodn auffläsen unn uff ner Bladde hinrichten.
Uffbasse, dass nitt Ausrutschn auff´m schaissffettichn Kühnbodn. Wenn
sisch drossdem nitt fameidn fasuhn wida ufssuschichtnodersohahahaisjaeeeehscheissegaaal!!!
Ein wenig schlafen.
Am nächsten Tag den Truthahn mit Mayonaise und Aspirin kalt essen.
Viel Spaß beim Nachkochen…
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BGH: Prof.Dr. Rupert Scholz haftet
Der BGH entschied am 17.11.2011, dass Rupert Scholz als Werbeträger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung haftet.
Das Landgericht Mosbach hatte ihn verurteilt, das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Aus dem Handelsvertreter-Blog Hier mehr dazu.
Hier Auszüge aus dem bemerkenswerten Urteil:
„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte Hintermänner alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen….
Der Prospekthaftung im engeren Sinne unterliegen darüber hinaus auch diejenigen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben…..
Dem Beklagten kam aufgrund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner – zum Prospektbestandteil gewordenen – Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu….
Der Beklagte stand bei dem Bericht in der Zeitschrift „W. K. “ durch die optische Aufmachung mit Voranstellung seines Bildes, das …Zitat seiner Aussagen als Aufmacher und auch inhaltlich mit seinen Aussagen im Vordergrund. Der Bericht in der Zeitschrift „C. “ stellte ihn als Mitverantwortlichen dar, dem in dem Interview eine im Wesentlichen gleichrangige Bedeutung mit den anderen „führenden Personen“ der Anlagengruppe beigemessen wurde…..
In der Gesamtschau seiner Aussagen in den Presseveröffentlichungen erweckte der Beklagte zudem den Anschein, er setze sich besonders für die Belange der einzelnen Anleger ein….
Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverläs-sigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen be-gründen, wenn ihr Inhaber – wie der Beklagte – nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da – wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen – auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen.“
Fraglich ist, ob jetzt „Tor und Tür“ geöffnet wurde, um nicht den einen oder anderen prominenten Werbeträger ebenso haftungsrechtlich in die Verantwortung gezogen werden kann. Anke Engelke, Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath sind nur einige Namen, die Werbeverträge in der Finanzbranche abgeschlossen hatten oder immer noch unterhalten.
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Gestern, nach einem erfolgreichen Gerichtstermin, wies mich mein in der Branche bestens informierter Mandant darauf hin, dass die Gothaer Versicherung eine Kidnapping-Police anbieten würde.
Ob er mir den Abschluss empfehlen wollte? Ich glaube allerdings nicht.
Angeblich sei die Kidnapping-Police ein Versicherungsschutz, der ausschließlich von der Gothaer angeboten würde und für den man nicht werben darf.
Die Gothaer selbst schreibt auf Ihrer Website einen langen Aufsatz über die moderne Piraterie, empfiehlt dagegen jedoch nur den Abschluss einer Warentransportversicherung.
Für abhanden gekommene Seefahrer hat die Gothaer aber auch Passendes:
Wer wohlhabend, berühmt oder sich sonstwie als Star fühlt kann sich auch gegen Geiselnahme und Entführung versichern lassen. Schließlich soll es gemäß dem Versicherungsmagazin im letzten Jahr allein 4000 Entführungen gegeben haben.
Für Versicherungsvertreter, die sich von dem einen oder anderen Vertrieb verführen lassen, sich dort niederlassen und nachher mit diesem in Streit geraten, empfehle ich durch Mitgliedschaft im BVK den Abschluss einer Rechtschutzversicherung….
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Mein Umzug und die Telekom
Ich bin mit der Kanzlei – zwei Straßen weiter – umgezogen.
Zunächst erfolgte eine feste Zusage der Telekom, dass der Telefonanschluss zum 28.11.2011 umgestellt wird. Für die Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr wurde der Techniker angekündigt.
Um 8.30 Uhr rief ein Mandant auf der Leitung einer Rechtsanwältin im gleichen Hause an, woraufhin wir ihn fragten, woher er diese Nummer habe. Er sagte daraufhin, er habe meinen alten Hauptanschluss angewählt.
Wegen dieser nicht abgesprochenen Weiterleitung erfolgte dann ein Anruf bei der Telekom, die noch immer den Besuch des Technikers für den Montag versprach. Von einer Weiterleitung auf die Nummer der Kollegin wusste man bei der Telekom nichts.
Um 13.15 Uhr der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“. Er habe bereits den Auftrag „abgeholt“.
Um 16 der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“, heißt es wie zuvor.
Vorher gab es zwei weitere Anrufe, in denen ich aus der Warteschleife flog.
Bis 18.30 Uhr habe ich auf den Techniker gewartet, dann das Büro verlassen.
Auf dem Rückweg habe ich noch einmal bei Telekom angerufen. Dort sagte man, dass der Neuanschluss erst zum 15.12.2011 erfolgen kann. Es gibt technische Probleme, die einen früheren Anschluss unmöglich machen würden. Würde ich einen Eilantrag stellen, hätte dies zur Folge, dass ich sogar noch erst nach dem 15.12.2011 einen Anschluss bekommen würde.
In diesem Telefonat erfolgte die feste Zusage, dass nunmehr der Faxanschluss ebenfalls auf den von der Rechtsanwältin weitergeleitet würde. Vielleicht hätte sie gegen entsprechende Bezahlung auch nichts dagegen gehabt. Tatsächlich erfolgte eine Weiterleitung, jedoch nicht auf die Faxnummer der Kollegin, sondern auf eine unbekannte Nummer.
Nächster Anruf bei der Telekom um 7.00 Uhr am nächsten Tag. Dort versprach man, die Faxweiterleitung sofort zu reparieren. Danach erfolgte auf der Faxleitung die Nachricht: „ Kein Anschluss unter dieser Nummer….“
7.30 Uhr Anruf der Telekom bei mir. „Die Faxweiterleitung ist ordnungsgemäß eingerichtet“, heißt es.
7.35 Uhr Test der Faxweiterleitung. Die Faxweiterleitung funktionierte nicht.
7.40 Uhr zweiter Test. Die Faxleitung funktioniert nicht. „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.
7.50 Uhr nächster Anruf bei der Telekom.
Dauer des Telefonates: 15 Minuten. Dort wusste man von nichts. Man konnte jedoch in Erfahrung bringen, dass der Techniker eingetragen hatte, er sei um 17.45 Uhr am Vortrag da gewesen, hätte geklingelt, niemanden angetroffen und eine Karte eingeworfen.
Anschließend erfolgte die Weiterleitung zum Verteiler und von dort das direkte Gespräch mit dem Techniker (modernste Kommunikationstechnik), der diese Eintragung vorgenommen hatte. Er sagte etwas davon, er habe einen stressigen Tag gehabt, „Vieles klappte nicht, er hatte Migräne, und vielleicht die Klingel nicht richtig getroffen“, sagte er.
Daraufhin erfolgte die Zusage, dass ab 12.00 Uhr ein neuer Techniker erscheinen werde. Man versprach einen anderen Techniker.
Dieser kam um 14 Uhr, reparierte etwas, was nicht klappte, verschwand, sagte, dass die Leitungen der Telekom nicht funktionieren würden und ich hoffen müsste, dass die telecom irgendwann die Leitungen reparieren können, was aus Wiesbaden geschieht. Außerdem müssten die Leitungen doch ankommen und die Telefonanlage sei schuld.
Daraufhin wurde die überprüft. Sie war von vornherein in Ordnung.
Abends war plötzlich eine Weiterleitung der Hauptleitung zu meinem Handy eingeschaltet. Diese konnte ich selbst herausnehmen, so dass einer von drei Anschlüssen funktionierte.
Am Mittwochmorgen wieder verzweifelte Anrufe. Ich wurde wieder vertröstet auf nicht absehbare Zeit. Um 10 Uhr gingen plötzlich alle Leitungen. Eine Rückmeldung darüber gab es nicht.
Ich glaube, die Telekom weiß bis jetzt nicht, dass alles funktioniert…..Es ihr mitzuteilen, wäre etwa der 31. Anruf.
Ihr Rechtsanwalt Kai Behrens