Bardenia akzeptiert Maklervollmacht nicht

Die Bardenia Deutsche Bausparkasse AG in Karlsruhe verweigert die Annahme einer Maklervollmacht. Der Bundesgerichtshof urteilte am 29.05.2013 unter dem Aktenzeichen IV ZR 165/12, dass grundsätzlich eine Maklervollmacht zu berücksichtigen sei. Im Einzelfall könnte es jedoch für eine Versicherung unzumutbar sein. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Berücksichtigung der Maklervollmacht einen unzumutbaren Mehraufwand darstellen würde.

Unzumutbar wäre es jedoch auch aus Ansicht des Bundesgerichtshofs, wenn das Versicherungsunternehmens einen ehemals bei ihm beschäftigten Versicherungsvertreter mit der Vollmacht fördern würde. Dem Versicherer ist es nicht zuzumuten, durch Zusammenarbeit mit ehemals eigenen Vertretern deren Geschäftstätigkeit zu seinem Nachteil zu fördern, so der Bundesgerichtshof.

Die Bardenia bezieht sich bei ihrer Ablehnung darauf, dass ein ehemaliger Vermögensberater, der für einen anderen Vertrieb tätig ist, eine entsprechende Maklervollmacht dieses Vertriebes vorlegt. Dies entspricht nicht den Maßstäben der Bundesgerichtshof-Entscheidung.

Damoklesschwert Fristen

Alles läuft wunderbar. Der Anwalt hat gute Einfälle, findet Vorschriften, die den Fall wie geschmiert lösen könnten. Und das das: Frist versäumt. Alle guten Ideen raffen mit einem Schlag dahin, wenn der Anwalt Fristen versäumt. Der Anwalt wird vom Damoklesschwert Frist erschlagen.

Man schielt ja gern mal zum Nachbarn, wenn es um die Organisation des Büros geht, um den Umgang mit Fristen z.B.. Und da gab es doch gestern eine Meldung, die Anlass gab, darüber nachzudenken.

Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger sagte im Böhmermann-Erdogan-Prozess in Hamburg wohl, ihm sei zu wenig Zeit geblieben, das Klageerzwingungsverfahren gegen Böhmermann zu beantragen.

Hoppla. § 37 Landesmediengesetz Rheinland Pfalz (wozu das ZDF mit Sitz in Mainz gehört) sieht eine 6-monatige Verjährung der Strafverfolgung vor. Und nach Ablauf dieser Frist ist Schluss mit der Strafverfolgung.

Hat denn der – laut Wikipedia entweder 1940 oder 1941 geborene – Anwaltskollege hier gar eine Frist versäumt? Scheiterte der Anwalt, der laut Süddeutscher bis in die letzte Instanz gehen wollte, wegen einer Frist bereits im strafrechtlichen Vorverfahren?

Genaues weiß man nicht. Über versäumte Fristen kann nur spekuliert werden. Möglicherweise hat dieses aber gar keinen Einfluss auf das Endergebnis, wenn Böhmermann eh freigesprochen worden wäre.

Mich freut, dass das Strafverfahren mit dem Ergebnis der Einstellung zu Ende ist. Mich freut (aber nur in diesem Fall) auch, wenn dies nicht ausschließlich auf die Behörden zurückzuführen ist, und die besagte Frist eine Rolle gespielt hat. Übrigens, mal nebenbei bemerkt, dürfte § 37 Landesmediengesetz Rheinland Pfalz vielen Anwälten bis gestern völlig unbekannt gewesen sein.

Nun bleibt nur noch die zivilrechtliche Strafverfolgung, dem auf Unterlassen des Schmähgedichts gerichteter bürgerrechtlicher Anspruch.

Neuer Vermögensberatervertrag kommt bald

Der neue Vermögensberatervertrag, der die rechtlichen Beziehungen der DVAG zu seinen 30.000 Vermögensberatern regeln soll, kommt bald. Schon im Dezember wird er vorgestellt.

Es ist ausdrücklich davor gewarnt, diesen neuen Vertrag vorschnell zu unterschreiben. Man sollte ihn erstmal prüfen oder prüfen lassen. Einzelheiten werden noch bekanntgegeben. Die Vor- und Nachteile werden dargestellt, sobald der neue Vertrag vorliegt.

Sicher wird auch der IHD über die aktuelle Entwicklung berichten.

Illustre Gäste von Gysi bis Hoeneß

Während die DKM in Dortmund zu Ende ging und zu einem Stelldichein vieler ehemaliger Versicherungsvertreter und Vermögensberater wurde, sind auch schon gleich die nächsten Messen geplant. FondFinanz kündigt die 11. Makler- und Mehrfachagentenmesse für den 28.3.2017 an.

Auf der DKM konnten Gregor Gysi und Karl-Heinz Rummenigge ihre Ideen zum Besten gaben. Bei der MMM in diesem Jahr waren es Daniel Bahr und Dirk Müller.

Fonds professionell macht am 25./26.1.2017 einen Kongress. Nicht weniger illustre ist der angekündigte Gast: Uli Hoeneß soll dort zu Parallelen zwischen Finanz- und Fußballwelt berichten. Hoeneß wurde am 13. März 2014 von der 5. Strafkammer des Landgerichts München II wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und am 29.2.2016 aus der Haft entlassen. Aus dem Urteil ergibt sich, dass sich Hoeneß bestens mit Finanzanlagen auskannte und erhebliche Gewinne erzielte. Dabei hinterzog er Steuern von 27,2 Mio Euro. Jetzt will er sich wieder zum Präsidenten von Bayern München wählen lassen.

Benutzen Oberlandesgerichte Muster für Urteile?

Das Handelsvertreterrecht ist – wie alle anderen Rechtsgebiete auch – speziell und teilweise komplex. Häufig wird um Buchauszüge gestritten, als Vorbereitung, um Provisionsansprüche zu errechnen.

Der Handelsvertreter bedient sich oft einer Stufenklage. Auf der ersten Stufe wird die Auskunft in Form des Buchauszuges eingeklagt. Wenn man den denn bekommen hat, streitet man auf der zweiten Stufe um Höhe der nachzuzahlenden Provisionen.

Vor dem Landgericht Frankfurt gibt es nun mehrere Verfahren, in denen Buchauszüge gegen die DVAG (mit Sitz in Frankfurt) geltend gemacht wurde. Die Urteile fallen grundsätzlich so aus, dass der Buchauszug zu erteilen ist, mit unterschiedlichen Zeiträumen. Streitpunkt ist manchmal gar nicht der Buchauszug selbst, sondern dessen Umfang.

In zwei Verfahren wurde der Buchauszug für vermittelte Geschäfte des Klägers beantragt und erstinstanzlich in etwa so ausgeurteilt. Die DVAG legte in beiden Fällen dagegen Berufung ein. Im Berufungsurteil wurde die Auskunft etwas abgeändert und plötzlich in beiden Verfahren mit aufgenommen, dass sich die Auskunft auch auf die ihm unterstellten Vermögensberater beziehen soll.

Zwei Verfahren, zwei Richter, zwei Aktenzeichen, zwei denkwürdige Abweichungen, die den Schluss zulassen, dass sich hier jemand einer Vorlage bedient.