Interessante Berater

10 Jahre mindestens bin ich auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts spezialisiert. Wenn man etwas eine solch lange Zeit intensiv betreibt, könnte in dem einen oder anderen Fall Langeweile aufkommen.

Mir nicht. Denn Gott sei Dank gibt es neben vielen spannenden Fällen viele illustre Berater, die das anwaltliche Dasein erheblich bereichern. Einige von Ihnen habe ich bereits als schillernde Figuren kennen gelernt, andere fielen erst später auf, weil sie etwas besonderes geleistet haben.

Viele Berater, die ich schon lange nicht mehr vertrete, bleiben mir deshalb in Erinnerung, weil sie ein ganz besonderen Lebensweg eingeschlagen haben. Besonders interessant finde ich, wenn jemand aus seinen Erfahrungen als Vermittler plötzlich wie aus dem Nichts sein eigenes Unternehmen großgezogen hat. Spannend finde ich jedoch auch Laufbahnen, in denen plötzlich komplett andere Wege eingeschlagen wurden, die mit der Finanzdienstleistung überhaupt nichts mehr zu tun haben.

Ich werde in der nächsten Zeit ein paar dieser Personen vorstellen.

Vila Vita verkauft Schloss

VILA VITA Hotel & Touristik GmbH entstand vor einigen Jahren auf der Idee des vor zwei Jahren verstorbenen Dr. Reinfried Pohl. Seine Söhne haben bekanntlich das Erbe übernommen. Der eine, Andreas Pohl, wurde Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung Holding mit Sitz in Marburg und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG mit Sitz in Frankfurt.  Der andere, Andreas Pohl, ist auch Mitgesellschafter der Holding, aber auch Geschäftsführer der Vila Vita Hotel und Touristik GmbH.

Zu Vila Vita gehören 6 laufende Hotel und ein bereits im Jahr 1990 erworbenes Schlosshotel Oberstotzingen am Rande des Donaurieds. Der Hotelbetrieb wurde dort bereits 2003 eingestellt. Da der Eigentümer sich nicht davon trennen wollte, wurde es zunächst nicht verkauft. Jetzt steht es auf Immoscout und kann für knappe 2 Millionen erworben werden.

LG Köln: Provisionsabrechnung nicht nachvollziehbar

Etwas unwirsch reagierte die Prozessbevollmächtigte der OVB auf eine richterlichen Hinweis des Landgerichts Köln in der letzten Woche. Die OVB machte die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend. Die Akte bestand mittlerweile aus einem gefüllten Din A4-Ordner mit Schriftsätzen, Unter- und Anlagen.

Dennoch meinte die Richterin, dass dieses nicht ausreichen würde. Nun müsse die OVB zu jedem einzelnen Vertrag einen Bericht und eine Berechnung machen. Dieses stieß nicht auf große Freude bei der Gegenseite, die dann verbal zum großen Schlag ausholte und allgemein meine angeblich so schlechten Schriftsätze kritisierte. Dass diese aber wohl bisher genügten, um das Gericht ins unsere Richtung zu lenken, wurde nicht erwähnt. Und dass es offensichtlich noch schlechtere Schriftsätze gegeben haben muss, denn sonst wäre man ja schon weitergekommen, wollte man auch nicht wahrhaben.

Stornobekämpfung zu kriegerisch

Gestern überraschte das Landgericht Frankfurt mit einer sehr friedensstiftenden Haltung. Es ging um Rückforderungen von Provisionsvorschüssen der DVAG. Bekanntlich gibt es diese ja nur dann zurück, wenn zumindest versucht wurde, ein Storno zu verhindern.

Dieser Versuch wird als Stornobekämpfung bezeichnet, was dem Richter aber zu kriegerisch klang. Er bevorzugte deshalb das Wort Nachbearbeitung. Dies klinge sanfter, so der Richter sinngemäß.

Vor dem OLG Frankfurt brüskierte sich ein Richter mal über das Wort Strukturmitarbeiter und meinte, der Berater würde damit herabgewürdigt. Dieses Wort sollte man deshalb meiden.

Gestern lagen plötzlich zwei Vertragsversionen vor und keiner wusste, was vereinbart war. Der Vermögensberater stellte sich nämlich auf den Standpunkt, Ende 2007 habe man höhere Promillesätze vereinbart und diese habe er nicht bekommen. Das Saldo sei somit falsch. Da auch eine Vertragsversion mit kleineren Sätzen vorlag, konnte der Richter nicht zu einer Lösung finden, fand dies aber offensichtlich „unseriös“, ohne zu sagen ,wer denn den „unseriösen“ Vertrag vorgelegt hatte.

Zumindest konnte der Richter nachvollziehen, dass ein geänderter Promillesatz sich auf das Saldo auswirken würde. Der Vertrieb stellte sich auf den Standpunkt,  dass es sich nicht auswirken würde. Schließlich verlange man ja nicht mehr zurück, als man gezahlt habe.

Der Richter, der einräumte, mathematisch nicht so gut aufgestellt zu sein, meinte aber, dass ja das Saldo falsch wäre. Wer es aber richtig zu rechnen hätte, wollte er nicht abschließend sagen. Er drängte noch auf einen Vergleich. Da die Vorstellungen beider Streitparteien zu weit auseinandergingen, konnte ein solcher nicht erzielt werden.

Mister Money verklagt

Nach Check24 wird nun das nächste Vergleichsportal wird verklagt. Mister Money soll es treffen, konkret die Seite www.mister-money.info

Von dort soll man auf eine Seite von Kai Zimmermann weitergeleitet werden, schreibt das Versicherungsjournal.

„Die Darstellung auf der Plattform im Wege des Framings unter der Geschäftsbezeichnung „Mister Money“ erweckt den Eindruck, als werde die Vermittlung tatsächlich vom Portalbetreiber selbst durchgeführt, der aber nicht über die dafür erforderliche Versicherungsvermittlererlaubnis verfügt“. Erst in einem versteckt angebrachten Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen bei Eingabe der Antragsdaten erhalte der Interessent Kenntnis davon, dass Vermittler nicht der Portalbetreiber, sondern Check 24 sei, so die die Wettbewerbszentrale auf ihrer Homepage.

Wer Mister Money tatsächlich ist, wird aus keiner Meldung ersichtlich. Hier eine mister-money-eigene Chronologie der Seite.