Ermittlungserfolge gleich null

Ein Berater soll über Jahre hinweg zum Nachteil eines Kunden Verträge zum Abschluss gebracht haben, die dieser gar nicht wollte.

Immer wieder Jahr für Jahr wurden neue Vermögenssparpläne abgeschlossen, statt alte Vermögenssparpläne zu erweitern. Dafür flossen Jahr für Jahr stolze Provisionen. Gespart wurde dagegen wenig.

Insgesamt sollen Ausgabeaufschläge von mindestens 15.000 € als Schaden entstanden sein. Der Berater ist bei einem  Vertrieb tätig. Bei den Vermögenssparplänen handelte es sich um solche der Deutschen Bank.

Die Polizei ermittelte, wenn man es so nennen kann. Ermittlungserfolge sind gleich null. Die Polizeiakte besteht nach Abschluss der Ermittlungsakte aus kaum mehr als das, was der Geschädigte eingereicht hat.

Vermutlich besteht kein großes Interesse, der Polizei bei den Ermittlungen behilflich zu sein. Der Ermittlungsbericht, den ich gestern las, spricht Bände:

„Auffällig scheint dem Unterzeichner einer Häufung der Änderungen, die sicherlich zu einem Vermögensvorteil für den Beschuldigten und zu einem Schaden beim Anzeigeerstatter geführt haben können. Es erscheint jedoch angebracht, hier gegebenenfalls durch ein Gutachten zu klären, ob die durchgeführten Änderungen rein fachliche Fehler waren oder ob durch das Vorgehen des Beschuldigten eine bewusste Irreführung seines Kunden herbeigeführt wurde und der Beschuldigte dadurch einen entsprechenden Vermögensvorteil erlangte.

Ein Auskunftsersuchen bei der Deutschen Bank mit der Bitte der Beantwortung der darin gestellten Fragen wurde mit Hinweis auf eine fehlende staatsanwaltschaftliche Verfügung nicht beantwortet, obwohl die Verfügung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beigefügt war… Da sich auch die … , wie aus dem Schriftverkehr … ersichtlich ist, offensichtlich bedeckt hält, wird gebeten, auch dort Auskünfte mittels staatsanwaltschaftlicher Verfügung einzuholen, sofern dies für das Verfahren geboten erscheint.“

Die Beschuldigte ließ übrigens alles abstreiten und meinte, der Kunde habe die insgesamt 15 Sparverträge so gewollt, wie diese abgeschlossen wurden.

OLG Frankfurt gab noch einen drauf

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Erteilung eines Buchauszugs, das Oberlandesgericht setzte noch einen drauf:

Auf die Berufung des Klägers zu 1 hat das Berufungsgericht die Beklagte in Abänderung des angefochtenen Teilurteils entsprechend dem Klageantrag verurteilt, nach ihrer Wahl entweder dem Kläger zu 1 oder einem von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen nach näherer Maßgabe Einsicht in die Geschäftsbücher oder die sonstigen Urkunden, sonstigen Unterlagen bzw. Computer- und EDV-Systeme der Beklagten zu gewähren.

Was war geschehen?

Die Kläger waren für die Rechtsvorgängerin der Beklagten und auch für die Streithelferin der Beklagten als Handelsver-treter tätig. Die Handelsvertreterverträge beider Kläger sind mittlerweile been-det. Über das Vermögen des Klägers zu 2 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat den Rechtsstreit für den Kläger zu 2 gegen die Beklagte aufgenommen.

Die Kläger haben von der Beklagten zunächst im Wege der Stufenklage jeweils die Erteilung eines Buchauszugs sowie noch zu beziffernde Provisions-zahlungen verlangt.

Gegen das verheerende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat die Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher konnte die Beklagte durch einen Vergleich abwenden.

Der BGH hatte nur noch über Kosten zu entscheiden.

Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und des Berufungsverfahrens (OLG Frankfurt, 16 U 124/13) werden im Verhältnis zwischen dem Kläger zu 1 und der Beklagten ge-geneinander aufgehoben. Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und im Beru-fungsverfahren (16 U 124/13) entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.

BGH vom 8.4.2015

Plasberg und die Versicherungswirtschaft

Der eine oder andere Promi wirbt für Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Robert Geiss, einer der „Die Geissens“, wirbt für ­einen Dividendenfonds. Rupert Scholz hatte für einen fragwürdigen Fond geworben, Oliver Kahn wirbt für die DWS, Dieter Bohlen für die VHV, Mario Adorf für die AachenMünchener u.s.w..

Frank Plasberg moderiert seit 2001 die Polittalkshow „Hart aber fair“, die in der ARD ausgestrahlt wird. Sein Ruf als journalistischer Saubermann eilt ihm voraus.

Jetzt wird ihm vorgeworfen, seine Stellung als Moderator für ein privates Engagement für die Versicherungswirtschaft ausgenutzt zu haben.

Für die Jahrestagung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im November in Berlin habe die Plasberg-Firma Ansager & Schnipselmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf diverse Persönlichkeiten kontaktiert, darunter den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Ansager und Schnipselmann hatte zu einer Veranstaltung der Versicherungs-Lobby eingeladen.

Frank Plasberg ist an der Firma „Ansager & Schnipselmann“ beteiligt, die Hart aber fair produziert. „Im letzten Jahr hat der WDR für die Produktion von 33 „Hart aber fair“-Sendungen fast 7 Millionen Euro ausgegeben. Die Sendung selbst gibt es schon seit 2001, und wird seit Beginn von Plasberg als freier Mitarbeiter des Senders moderiert“, so der Versicherungsbote. Laut einem Bericht der Bild am Sonntag soll mit „Chef vom Dienst der Redaktion „Hart aber fair““ unterschrieben worden sein. Der Sender rügte dieses Verhalten inzwischen.

Jetzt munkelt man, warum in „Hart aber fair“ so selten Themen aus dem Bereich der Finanzdienstleistung aufgegriffen würden.

Der Herr Referendarius

Das Amtsgericht Bad Schwalbach durfte sich kürzlich über eine – objektiv gesehen – sehr merkwürdige Beschwerde von mir wundern.

Was war geschehen?

Ein Vermögensberater hatte mich während eines bereits laufenden Verfahrens mandatiert. Deshalb beantragte ich die sogenannte Akteneinsicht, um mir erst einmal eine Übersicht über das Verfahren zu verschaffen.

Das Gericht sandte die Akte in mein Büro mit dem Vermerk: „Der Beklagtenvertreter erhält antragsgemäß Gelegenheit zur Akteneinsicht binnen drei Tagen“.

Der Herr Referendarius ( gem. Duden: Referendar= Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung), der gerade zu Ausbildungszwecken in der Kanzlei anwesend war, schnappte sich die Gerichtsakte, ging damit in den Kopierraum, begann diese zu kopieren, sah dann auf die Uhr und machte kurzentschlossen Feierabend, ohne die Arbeit abzuschließen. So blieb die Gerichtsakte neben dem Kopierer liegen, auf den nächsten Arbeitstag des Herrn Referendarius wartend. Dieser meinte wohl, er müsse sich – aufgrund der Gerichtsverfügung –   für den Kopiervorgang drei Tage Zeit lassen.

Meine Mandantenakte  mit dem gerichtlichen Anschreiben (aber ohne Gerichtsakte) landete bei mir auf dem Schreibtisch. Dem Anschreiben entnahm ich irrtümlich, dass ich mich nun ins Auto setzen sollte, um binnen drei Tagen im schönen Bad Schwalbacher Amtsgericht in die Akte zu sehen. Da dies praktisch unmöglich war, und ich schon fast bösen Willen vermutete, schrieb ich postwendend einen Beschwerdebrief an das Amtsgericht, wie man es sich vorstelle, dass ich 300 km fahre, um dann eine Akte, bestehend aus etwa 40 Seiten, zu studieren.

Mein Entsetzen war groß, als die Gerichtsakte am nächsten Tag neben unserem Kopierer gefunden wurde. Natürlich erfolgte sofort ein Anruf beim Amtsgericht mit einer entsprechenden Entschuldigung.

Wenn, denn schlecht gehackt

Ein Forum, das sich im Netz – ohne Impressum – mit Themen über die DVAG beschäftigt, ist nicht wegzukriegen. Nachdem es tagelang weg war, ist es jetzt wieder da. Die Betreiber mutmaßten einen Hackerangriff. Wenn es so wäre, wäre er gescheitert.

Das Forum tritt unter einer org-Domain auf. Whois gibt keine Hinweise auf den Betreiber.