Heinrich Maria Schulte muss für 8,5 Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Hamburg hat heute in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil den ExChef des WölbernInvest, Heinrich Maria Schulte,  zu 8 1/2 Jahren Haft verurteilt. So schreibt es das Manager Magazin.

Im Firmengeflecht der Wölbern Invest soll er in großem Stil gewerbsmäßige Untreue begangen haben. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 61-jährige Arzt und Unternehmer in 327 Fällen mehr als 147 Millionen Euro aus dem Vermögen zahlreicher Fonds abgeschöpft und zweckentfremdet.

Von den 147 Millionen Euro soll Schulte nach Darstellung des Vorsitzenden Richters 50 Millionen Euro privat vereinnahmt haben. Den Rest habe er in Gesellschaften umgeleitet, an denen er selbst beteiligt oder deren Geschäftsführer er gewesen sei. Verschwunden sind den Angaben zufolge 115 Millionen Euro. Betroffen sind rund 35.000 Anleger, die etwa 1,1 Milliarden Euro investiert haben.

Das Manager Magazin stellt auch gleich einen Vergleich an: Gegen Uli Hoeneß ging es vor etwa einem Jahr um Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 28,5 Millionen Euro (3 1/2 Jahre Haft). Bei Ex-Topmanager Thomas Middelhoff standen Ende 2014 Untreuevorwürfe im Volumen von nicht einmal einer Million Euro im Raum (3 Jahre Haft).

Dickicht der Begriffe

Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, unabhängige Finanzanlagevermittler, Honorarberater, Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Vermögensberater, Verbraucherzentralen, OVB, DVAG, MLP …..

Der Versicherungsbote versucht in dem Dickicht der Bezeichnungen, etwas Übersicht zu bekommen.

Der Versicherungsbote wendet sich dabei den wichtigen Fragen zu:

Woran erkennt der Kunde, welchen Vermittler er vor sich hat?

Ist der Berater bzw. Vermittler gesetzlich zugelassen und haftet er für seinen Rat?

Vertritt der Vermittler per Gesetz die Interessen des Verbrauchers?

Die Frage: Wer weiß, ob man nach dem Lesen mehr weiß? wurde mir nicht beantwortet.

Klopp wechselt

Kaum wurde die Verpflichtung von Jürgen Klopp bei der DVAG offiziell bekannt, hatte er beim BVB hingeschmissen.

Klopp holte zwei Meisterschaften und einen DFB-Pokal. In den letzten zwei Jahren jedoch verbrannte der BVB 118 Mio Euro  beim Einkauf neuer Spieler und parkte lange Zeit (bis Februar) auf Platz 18 der Bundesligatabelle, bevor man sich aktuell im Mittelfeld etabliert hat. Dann erfolgte die offizielle Bekanntgabe, Klopp werde als Werbeträger der DVAG aktiv. Inoffiziell wurde Klopp bereits im September 2014 als neuer Werbeträger in Malta angekündigt.

Und schon wurde die Frage laut, was das eine mit dem anderen zu tun hat?

“Dass Jürgen Klopp den BVB zum Saisonende verlässt hat keine Auswirkungen auf seine Zusammenarbeit der DVAG”, sagt Maria Lehmann, Leiterin Corporate Affairs der Deutschen Vermögensberatung AG laut Versicherungswirtschaft heute.

Die Süddeutsche spricht vom Abgang Klopps beim BVB „im letzten Moment“, „sonst hätte die Marke Klopp vielleicht ernsthaft Schaden genommen“.

Fischer singt für Vermögensberater

Am 11.6.15 singt Helene Fischer allein für Vermögensberater der DVAG in der Commerzbank-Arena in Frankfurt. So schreibt es der Versicherungsbote.

Muster einer Maklervollmacht

VOLLMACHT

 

Hiermit bevollmächtige ich (Auftraggeber),

 

__________________________            ________________________     (Vorname, Name)

 

________________________________________________________      (Straße)

 

____________________                         ________________________       (PLZ, Ort)

 

Herrn/Frau …………………….. zur Regelung meiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes sowie aller dazu gehörenden Auskünfte.

Diese Vollmacht umfasst insbesondere:

1.

die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen,

insbesondere gegenüber………….

2.

die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge,

3.

die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung sowie die Entgegennahme von Geldzahlungen aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers,

4.

die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers,

5.

die Berechtigung, von den Versicherern die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen entgegenzunehmen, sämtliche Daten einzuholen, die Datenweitergabe im Namen des Auftragsgebers an dritte Personen , Vertriebe, Makler, Handelsvertreter zu untersagen.

Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

Diese Vollmacht wird in zwei Originalen erteilt.

 

 

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(Datum, Ort)

 

 

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(Unterschrift)