Lob an das Amtsgericht Obernburg

Harsch ist meine Kritik zuweilen an der Bereitschaft der Richter, etwas schwierigere Sachverhalte zu verstehen. Gerade Provisionen stellen sich dabei teilweise als erhebliche Hürde heraus. Dabei wird von dem Richter (oder der Richterin) abverlangt,  einen Ablauf nachzuvollziehen, der nicht alltäglich ist.

Über einen Verkehrsunfall zu entscheiden ist einfacher, als ein Werk von Provisionsklauseln zu verinnerlichen mit Vorschüssen, Ausnahmeregelungen, Rückstellungskonten, abgerechneten Stornierungen, Herabsetzungen usw.

So habe ich manch ein Urteil gelesen, auf das man nur mit den Sätzen judex non calculat (der Richter rechnet nicht) antworten kann. Böse gesagt müsste es heißen: Manch ein Richter will und manch ein Richter kann nicht.

So war es aber gar nicht gestern beim Amtsgericht Obernburg. Obgleich es „nur“ um etwa 180 € ging, hatte sich der Richter sehr intensiv in die Materie eingearbeitet, hatte sämtliche Abläufe (und die damit verbundenen Fragen) verstanden und – am Ende – noch viele Zweifel gehabt. Egal wie der Prozess endet, hatte man doch den Eindruck, dass hier ein gerechtes Urteil gefällt wird.

Amtsgericht machte kurzerhand den Bock zum Gärtner

Ein süddeutsches Amtsgericht hatte sich in einem Urteil einen „kleinen“ Fehler erlaubt. Es verurteilte kurzerhand einen Handelsvertreter dazu, der DVAG einen Buchauszug zu erteilen.

Andersrum hätte es geheißen haben müssen. Der Handelsvertreter wurde auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen verklagt und war somit ursprünglich Beklagter. Er erhob  Widerklage auf Erteilung eines Buchauszuges und war dann gleichzeitig Widerkläger. Das Gericht trennte dann das eine Verfahren von dem anderen und machte – wohl aus Versehen – den Bock zum Gärtner bzw. den Kläger zum Beklagten.

Wir haben jetzt Berichtigung beantragt. Sonst müsste der Handelsvertreter tatsächlich nachher noch Auskunft leisten über was, was er eigentlich schon gar nicht mehr weiß.

Berichterstattung

Wir erhalten in der letzten Zeit Anfragen von Medienvertretern, die über die Deutsche Vermögensberatung DVAG berichten wollen.

Gesucht werden aktive und ehemalige Vermögensberater, die zu einem Interview bereit sind, auch möglicherweise vor einer Kamera.

Sollte sich ein Leser für ein Interview zur Verfügung stellen wollen, so möge er sich unter info@kanzlei-kaibehrens.de  an Rechtsanwalt Kai Behrens wenden.

Ein Schnäpschen mehr

Kürzlich führte ein Berater Verhandlungen mir einem Vertrieb.

Dies ist sicher nicht ungewöhnlich. Das Angebot des Vertriebes war „grottenschlecht“. Dies ist aber auch nicht ungewöhnlich.

In den Verhandlungen sagte man dann, man wolle noch mehr als einen Schnaps drauflegen. Was damit gemeint ist, weiß ich nicht. was damit gemeint ist, weiß ich nicht. Mehr als einen Schnaps trinken muss man jedenfalls, um sich über das Angebot nicht zu ärgern.

Vielleicht war das damit gemeint.

ADAC verzichtet vor lauter Großzügigkeit auf Vertragsfortführung

Kürzlich regte ich mich noch darüber auf, dass der ADAC am Bedarf vorbei vermittelt hatte, weil er einem „beschränkt Geschäftsfähigen“ (meiner Tochter) einen Vertrag untergejubelt hatte und diesen nun, als sie volljährig wurde, mehrmals und hartnäckig zur Zahlung aufforderte. Daraufhin schrieb ich dem ADAC, der Vertrag sei nicht zustande gekommen, weil die Eltern (also auch ich) hätten zustimmen müssen. Dies haben sie nicht getan, zumal das Kind bereits über die Eltern versichert war.

Jetzt antwortete der ADAC:

„Schade, dass … die ADAC-Mitgliedschaft nicht fortsetzen möchte.

Die Kündigung haben wir rückwirkend zum 31.03.2014 eingetragen. Falls … noch eine Zahlungsaufforderung für den Mitgliedbeirag erhält, betrachten Sie diese bitte als gegenstandslos.

Wir danken … für ihr Vertrauen und würden uns freuen, wenn sie sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt für den ADAC entscheidet.“

Es ist schon eigenartig: Eine Kündigung hat nie gegeben. Obgleich dies rechtlich nicht haltbar ist, hält der ADAC noch immer daran fest, dass ein Vertragsverhältnis bestanden hatte.

So etwas Unbelehrbares kennen wir nur von anderen großen Gesellschaften…..