Website geprellte vermögensberater.org abgelaufen und verschwunden

Die Website ohne Impressum, ein Forum namens geprellte Vermögensberater, feierte sich noch kürzlich selbst und ein einjähriges Jubiläum.

Jetzt ist die Seite plötzlich weg und lässt Raum für wilde Spekulationen.

„This domain name expired“  heißt es, wenn man die Seite aufrufen will. Meinen Englischkenntnissen zufolge heißt das so viel, als wenn die Seite abgelaufen wäre. Nun denn.

Registriert war die Seite gemäß Whois2 in Nobby Beach, Queensland. Viel mehr war nicht zu erfahren.

Wann der Widerruf bei Immobilienkrediten noch möglich ist

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen und Immobilienkrediten kann auch „später“ noch widerrufen werden. Der Vorteil: Man kann den alten Vertrag aufheben lassen, einen neuen abschließen, von den zur Zeit guten Zinsen profitieren und teilweise erheblich günstiger finanzieren.

Hier eine Zusammenfassung von Urteilen, welche Klauseln unwirksam sind:

 

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Die Aussage ist zwar richtig, sagt aber nur, bis wann die Frist nicht begonnen hat. Wann sie beginnt, können Verbraucher nicht erkennen. Das ist unzu­reichend, hat der Bundes­gerichts­hof schon mehr­fach entschieden (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 9. Dezember 2009, Az.VIII ZR 219/08). Wirk­sam ist eine Belehrung mit der Formulierung nur, wenn sie bis aufs Wort dem zum Zeit­punkt des Vertrags­schlusses gültigen gesetzlichen Muster entspricht.

 

„Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unter­schriebene Ausfertigung des Darlehens­vertrages zugegangen ist.“

Kreditnehmer können den Beginn der Widerrufs­frist anhand dieser Belehrung nicht ermitteln. Wann die unter­schriebene Ausfertigung des Darlehens­vertrages bei der Bank eingeht, können sie nämlich nicht wissen (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 24. März 2009, Az. XI ZR 456/07).

 

„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehens­nehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertrags­urkunde, der schriftliche Darlehens­antrag oder eine Abschrift der Vertrags­urkunde oder des Darlehens­antrages zur Verfügung gestellt wurde.“

Die Formulierung, die Widerrufs­frist beginne „einen Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Über­mitt­lung einer Vertrags­urkunde, ist miss­verständlich. Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit der Über­mitt­lung des Vertrags­antrags der Bank, der die Widerrufs­belehrung enthält – unabhängig von der Annahme des Angebots (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08).

 

„Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen heraus­geben. Ferner haben Sie Wert­ersatz zu leisten, soweit die Rück­gewähr (…) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (…).“

Die Widerrufs­belehrung darf nicht nur über die Pflichten des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs informieren, sondern muss auch seine Rechte umfassen (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 12. April 2007, Az. VII ZR 122/06).

 

Zwei unterschiedlich formulierte Belehrungen, eine mit Hinweis auf Rechts­folgen, eine ohne.

Das ist für Verbraucher unver­ständlich und ein Verstoß gegen das Deutlich­keits­gebot (Ober­landes­gericht Hamm, Urteil vom 24. Mai 2012, Az. I-4 U 48/12).

Kakerlaken

Gestern bekam ich eine Anfrage per Email, ob ich ein Mandat übernehmen wollte. Es handelte sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.

Die potentielle Mandantin schickte über das Internet eine Reihe von Bildern zu, die viele kleine Krabbeltierchen zeigen, in der Fachwelt Kakerlaken genannt. Die Wohnung sei angeblich voller Kakerlaken, die überall herumkrabbeln und auch vor dem Menschen keinen Halt machen, die sich in der Wohnung aufhalten.

Die potentielle Mandantin wies daraufhin, dass sie kein Geld habe.

Die Übernahme des Mandates lehnte ich ab. Nur Vieren können durchs Internet krabbeln, Kakerlaken Gott sei Dank nicht. Mich schaudert es heute noch.

Wussten Sie schon,

dass 80 % der Widerrufsbelehrungen unwirksam sind, die von durch die Stiftung Warentest geprüft wurden?

Geprüft wurden insgesamt etwa 10.000.

Ein Widerruf kann Ihre Immobilien­finanzierung um viel Geld güns­tiger machen. Zum einen können Sie sofort den Kredit wechseln und von den aktuell güns­tigen Zinsen profitieren. Zum anderen muss die Bank Ihren Vertrag rück­abwickeln. Das heißt für Sie vor allem: Die Bank muss heraus­geben, was sie mit Ihren Zins­zahlungen erwirt­schaftet hat. Laut Recht­sprechung ist dafür eine Verzinsung anzu­setzen, die 5 Prozent­punkte über dem Basiszins­satz liegt.

Mehr dazu in der nächsten Woche.

 

ADAC: Am Bedarf vorbei vermittelt

Meine Tochter ist 19. Als sie 17 war und sich um ihren Führerschein bemühte, wurde ihr bei der Fahrschule ein Antrag des ADAC untergejubelt.

Dort unterschrieb sie eine Mitgliedschaft, die befristet beitragsfrei ist. Die Befristung galt bis zu Beginn des 19. Lebensjahres.

Damals wurde der Antrag natürlich vergessen – wie das so ist bei Kindern. Jetzt plötzlich mit Beginn des 19. Lebensjahres bekommt meine Tochter Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen vom ADAC. Jetzt sandte man ihr sogar noch ein Päckchen zu, mit einer Nachnahme. Die Nachnahmegebühr war erstaunlicherweise genauso hoch wie der Mitgliedsbeitrag.

Wir haben das Päckchen nicht abgeholt. Der Inhalt dürfte kaum einen Mehrwert gehabt haben.

Sodann meldete ich mich als Anwalt beim ADAC und ließ meine Unzufriedenheit heraus:

1. Wie ist es möglich, dass man an einem Vertragsverhältnis festhält, obwohl man weiß, dass man mit einem beschränkt Geschäftsfähigen einen Vertrag geschlossen hat?

2. Für den Vertragsschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern notwendig. Diese ist nicht erfolgt.

3. Wie ist es überhaupt möglich, ein Mitglied in einem Automobilclub zu versichern, wenn dies weder einen Führerschein noch ein Fahrzeug hat?

4. Wie ist es moralisch zu rechtfertigen, einem Minderjährigen einen Vertrag unterzujubeln, obgleich dieser bereits über die Police der Eltern in vollem Umfang mitversichert ist?

 

Ein Lob an den ADAC und den Vermittler, der es geschafft hat, am Bedarf des Kunden komplett vorbei zu vermitteln!