Klaus Müller und der Blick in die Finanzwelt durch die Rautebrille

 Quelle Wikipedia

 

Klaus Müller ist nicht nur Grüner und leidenschaftlicher Träger der Rautebrille, sondern seit dem 1.5.2014 auch Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Ausgerechnet in der „BILD-Zeitung“ fordert er einen Internet-Pranger für Finanzberater. „Die Bürger wollen sich im Internet informieren, von den Erfahrungen anderer Anleger profitieren“, so glaubt er.

Nach dem Vorbild des Internet-Portals lebensmittelklarheit.de schwebt Müller eine Meldestelle für Verbraucher vor, auf der sie Falschberatung bei der Geldanlage angeben können. Eine solche Plattform könne Teil des neuen „Finanzmarktwächters“ sein, mit dem der Verband verbraucherbezogene Fehlentwicklungen und Missstände am Finanzmarkt systematisch und frühzeitig erkennen will.

Der damalige Vorschlag der Finanzaufsicht BaFin, eine „Ampel“ für Finanzprodukte einzuführen, stieß schon auf starke Kritik. Wer hätte das gedacht. Finanzberatungsklarheit in Form eines Internet-Prangers dürfte bei einigen Lobbyisten bekanntlich auf Widerstand stoßen.

Auch unser Finanzberatungscheck hat sich – zu unserer Verwunderung – bis heute noch nicht in allen Winkeln der Republik durchsetzen können. Deshalb ist er hier noch einmal:

Versteckte Kosten.

Sie werden an der Nase herum geführt!

Mit Ihrem Vermögen geht es mindestens 10 % bergab.

An Ihrer Lebensversicherung verdient ausschließlich die Versicherungswirtschaft.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, ist fast alles futsch.

Ihr Geld landet hier.

Wenn der Finanzberater kommt, am besten wegrennen!

Hier werden Sie durch Umdeckung mehrfach über den Tisch gezogen!

Ihr Geld geht an die Finanzvertriebe weg, die Schulden kommen!

Finanzberater werden von Freunden verlassen!

Sparsame Schotten würden nicht auf Finanzvertriebe hereinfallen!

Ihr Berater ist ein Rindvieh!

Sie werden Ihren “Berater” nicht mehr los!

 

 

 

Versorgungswerk mit juristischen Fragen

Ich hatte ja schon einige Dinge über das Versorgungswerk erklärt. Nun hat ein Gericht nähere Fragen zu beantworten. Insbesondere wird das Gericht zu klären haben, wer kündigen darf und wie eine solche Kündigung auszusehen hat.

Die Parteien in dem genannten Verfahren streiten darüber, ob nunmehr eine Kündigung der DVAG dieses Versicherungsverhältnis beendet hatte.

Schon allein dadurch, dass man hier eine Lebensversicherung kündigen wollte, könnte dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Dem Gericht kam es jedoch insbesondere darauf an, wer denn die Rechte besaß, den Versicherungsvertrag zu gestalten. Sprich: Durfte die DVAG aufgrund der Abtretung den Vertrag einseitig kündigen?

Wenn es richtig ist, so das Gericht, dass der Vermögensberater nicht nur die Forderungen aus der Versicherung abgetreten hat, sondern auch die Rechte, durfte die DVAG die Kündigung aussprechen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der AachenMünchener Lebensversicherung AG sehen dagegen das alleinige Kündigungsrecht bei dem Versicherungsnehmer. Von einer Abtretung, gar von einem Kündigungsrecht der DVAG ist dort nicht die Rede. Das Gleiche gilt für die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Die Bedingungen sehen sogar ein Abtretungsverbot vor.

Der Rechtsstreit wird mithin noch einige Verhandlungen zu klären haben.

Nun klagt Maschmeyer wegen Falschberatung

Maschmeyer klagt.

Carsten Maschmeyer hat seinerzeit den AWD gegründet und erfolgreich an SwissLife verkauft.

SwissLife hatte die Marke AWD in SwissLife Select umgewandelt. Mit AWD ließ sich nichts mehr verkaufen. Schließlich hatten Kunden des AWD geklagt. Sie klagten, weil sie, wie behauptet wurde, schlecht beraten wurden.

Jetzt klagt Maschmeyer. Stern.de schrieb am 24.04.2014: „Inszeniert sich ausgerechnet Carsten Maschmeyer selbst als Opfer?“.

Maschmeyer hatte bei der Schweizer Sarasin-Bank zuerst 5, dann 10 und dann noch einmal 37 Millionen in Fonds angelegt, die die umstrittenen Cum-Ex-Deals betrieben. Je 500.000 € gaben sein Freund Mirko Slomka (Trainer beim HSV, damals bei Schalke 04 entlassen und mit viel Geld abgefunden) und seine Schauspielerin Veronika Ferres hinzu.

Eric Sarasin, Vorstandsmitglied der Bank soll Maschmeyer zugesagt haben, die Anlage sei versichert.

Maschmeyer musste jedoch feststellen, dass die Anlage in den Keller ging.

Der Ausgleichsanspruch

Der Ausgleichsanspruch ist am kommenden Donnerstag wieder Thema beim Bundesgerichtshof.

Es geht abermals um Einzelfragen in einem Streit eines Handelsvertreters gegen seinen ehemaligen Vertrieb.

Näheres dazu folgt.

Fortsetzung Versorgungswerk

Das Versorgungswerk dient dazu, den Vermögensberater abzusichern.

Dazu schloss die Deutsche Vermögensberatung DVAG mit der AachenMünchener Lebensversicherungs AG spezielle Bedingungen für diesen Gruppenversicherungsvertrag.

Beitragsschuldner ist danach die DVAG. § 7 dieser Vereinbarung regelt jedoch, dass Versicherungsnehmer und versicherte Personen  jeweils der Vermögensberater ist.

Sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind bis zum Eintritt des Versicherungsfalles, längstens bis zur Verendung des 60. Lebensjahres des Vermögensberaters an die DVAG abgetreten.

Die versicherte Person ist aus der auf ihr Leben genommenen Versicherung für den Todes- und Erlebensfall widerruflich bezugsberechtigt.

In § 8 ist geregelt, dass, wenn der Vermögensberater die Anspruchsvoraussetzungen gemäß Anlage 1 in diesem Vertrag nicht mehr erfüllt, die DVAG ihn aus der Versicherung aus dem Gruppenversicherungsvertrag abmeldet. Der Vermögensberater hat dann das Recht, die Versicherung innerhalb von drei Monaten, nach Wirksamwerden der Abmeldung, ohne erneute Prüfung fortzusetzen. Auch dies regelt § 8.

Macht der Vermögensberater von diesem Recht keinen Gebraucht, wird die Versicherung, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, mit herabgesetzter Leistung beitragsfrei gestellt. Anderenfalls erlischt die Versicherung.

In dem am 29.4. erwähnten Rechtsstreit behauptet die AachenMünchener, dass „zur Sicherstellung des Versicherungszwecks und der Verpflichtung nach Ziffer 0 der Bedingungen zur Grundversorgung sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zum Eintritt des Versicherungsfalls, längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers an die Deutsche Vermögensberatung AG abgetreten werden“.