Alles in einem Paket

Die AachenMünchener bietet jetzt eine neue Rundum-Police an. Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall und Glas – alles ist in einem Paket geschnürt. So schreibt es Cash-Online.

Angesprochen werden sollen vor allem junge Leute. Die AachenMünchener hat dann auch gleich erkannt, dass gerade junge Leute das alles doch gar nicht brauchen. Dann darf man Anwartschaften für 1 Euro mtl. erwerben.

Young & home und young & life sollen sie heißen.

Der treue Leser wies darauf hin, dass es sich bei dem Produkt, über das er am 18.2. schrieb, um ein ähnliches Rundum-Produkt handelte. Jung und – fast – unkündbar.

Amtsgericht weist Provisionsklage ab

Das Amtsgericht Warendorf hat gerade (18.2.2013) die Klage eines Strukturvertriebes auf Rückzahlung von Provisonen von knapp 4000 € zurückgewiesen.

Das Gericht kritisierte, dass die Klage sich überwiegend auf der Vorlage von Abrechnungen stützte. Daran fehle aber ein schlüssiger Sachvortrag durch Darlegung eines Lebenssachverhaltes. Auf diesen Umstand hatte das Gericht zuvor hingewiesen.

Das Urteil ist natürlich noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Hannover weist Softwareklage eines Handelsvertreters ab

Entgegen anders lautender Mitteilungen in diesem Blog (Bericht Pohlmeyer vom 24.01.2013) hat weder das LG Hannover noch ein anderes Gericht AWD in diesem Jahr zur Rückzahlung von Softwarekosten verurteilt. Im Gegenteil: soeben ist erneut eine Softwareklage eines Handelsvertreters vom LG Hannover durch Urteil vom 08.02.2013 abgewiesen worden.

Das Landgericht hat ausgeführt, dass dem Handelsvertreter weder ein Anspruch auf Rückzahlung von Softwarekosten noch auf Einstellung in das Kontokorrentkonto zusteht. Denn der klagende Handelsvertreter habe nicht den Nachweis führen können, dass die vertragliche Vereinbarung zur Softwarelizenzgebühr unwirksam sei. Zudem seien die Ansprüche – ohne dass es hierauf nach Ansicht des Landgerichts überhaupt noch angekommen wäre – überwiegend verjährt. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle führte das Landgericht insoweit allerdings noch aus, dass bereits mit der Einstellung der Gebühren in das Kontokorrentkonto die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Die Klage war folgerichtig abzuweisen.

Tchibo will es wissen

Tchibo, dessen Namen ich stets falsch schreibe, geht jetzt zum BGH.

Das OLG Hamburg hat Tchibo illegale Finanzrösterei vorgeworfen. Dagegen wurde jetzt Revision eingelegt.

Mehr dazu hier.

AG Northeim weist Klagen ab

Das Amtsgericht Northeim entscheidet in drei Verfahren gegen die OVB. In allen Verfahren drei stellt das Amtsgericht Northeim fest, dass ein ehemaliger Handelsvertreter der OVB nicht verpflichtet ist, Provisionsvorschüsse zurückzuzahlen.

In allen Verfahren kritisierte das Gericht, das aus den Abrechnungen nicht verständlich wird, was mit den Rückstellungen passiert ist. Gemäß Handelsvertretervertrag war die OVB verpflichtet, 10 % der Provision auf einem Provisionsrückstellungskonto zu lagern. Bei den Berechnungen über die Rückforderungen tauchten diese 10 % nicht wieder auf.

Im Rahmen einer Widerklage wurde die OVB verurteilt, einen Buchauszug zu erteilen, der folgende Angaben enthält:

Name des Versicherungsnehmers und oder Vertragspartners sowie Geburtsdatum

Police – und oder VersicherungsscheinNr.

Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen

Jahresprämie

Vertrags und/oder Versicherungsbeginn

Bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages

Bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich: Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung und Erhöhung der Jahresprämie;

Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen;

Und zwar für diejenigen Vertragsverhältnissen, für welche die Haftungszeit im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Parteien noch nicht abgelaufen war.

Die Entscheidungen des Amtsgerichts Northeim sind nicht rechtskräftig.