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Tchibo, dessen Namen ich stets falsch schreibe, geht jetzt zum BGH.
Das OLG Hamburg hat Tchibo illegale Finanzrösterei vorgeworfen. Dagegen wurde jetzt Revision eingelegt.
Tchibo, dessen Namen ich stets falsch schreibe, geht jetzt zum BGH.
Das OLG Hamburg hat Tchibo illegale Finanzrösterei vorgeworfen. Dagegen wurde jetzt Revision eingelegt.
Das Amtsgericht Northeim entscheidet in drei Verfahren gegen die OVB. In allen Verfahren drei stellt das Amtsgericht Northeim fest, dass ein ehemaliger Handelsvertreter der OVB nicht verpflichtet ist, Provisionsvorschüsse zurückzuzahlen.
In allen Verfahren kritisierte das Gericht, das aus den Abrechnungen nicht verständlich wird, was mit den Rückstellungen passiert ist. Gemäß Handelsvertretervertrag war die OVB verpflichtet, 10 % der Provision auf einem Provisionsrückstellungskonto zu lagern. Bei den Berechnungen über die Rückforderungen tauchten diese 10 % nicht wieder auf.
Im Rahmen einer Widerklage wurde die OVB verurteilt, einen Buchauszug zu erteilen, der folgende Angaben enthält:
Name des Versicherungsnehmers und oder Vertragspartners sowie Geburtsdatum
Police – und oder VersicherungsscheinNr.
Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen
Jahresprämie
Vertrags und/oder Versicherungsbeginn
Bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
Bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich: Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung und Erhöhung der Jahresprämie;
Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen;
Und zwar für diejenigen Vertragsverhältnissen, für welche die Haftungszeit im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Parteien noch nicht abgelaufen war.
Die Entscheidungen des Amtsgerichts Northeim sind nicht rechtskräftig.
Versicherungsjournal vom 18.02.2013:
Die Swiss Life Deutschland wird den Vertrag für die AWD-Arena in Hannover über die Namensrechte über den Sommer nicht verlängern.
Laut Manfred Behrens, CEO von Swiss Life in Deutschland, habe Swiss Life die gestiegenen Forderungen des Fußball-Bundeligisten Hannover 96 nicht erfüllen wollen.
Künftig will sich Swiss Life auf den Breitensport konzentrieren.
Neues vom treuen Leser:
Eine Kundin hat nach Versprechungen Ihres Vermögensberaters ihr Depot aus finanziellen Gründen kündigen müssen.
Das monatliche Nettogehalt von ihr beträgt 1450 Euro (Gehaltsnachweis lag mir vor).
Sie wohnt in Miete und zahlt 420 Miete incl. NBK. Ferner unterhält sie einen Pkw für die tägliche Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte.
Der Vermittler der DVAG offerierte ihr ein Rundumpaket -div. Versicherungen der AM, zwei Bausparverträgen der Badenia und ein Investmentdepot der Dt. Bank mit einem monatlichen Gesamtbeitrag von 390 Euro.
Die Krux der Geschichte ist nicht, dass die Beiträge für die Kunden zu hoch sind -in diesem Falle 27% des monatlichen Nettoeinkommens und auch keine Ausnahme-, sondern das die Dt. Bank (siehe Anlage) sich auf den Standpunkt stellt, die Unterschrift nicht anerkennen zu wollen.
Das formlose Kündigungsschreiben wird also offenbar nicht akzeptiert.
Da das immer noch nicht reicht, soll am liebsten die Legitimationsprüfung vom Vermögensberater der DVAG oder auch einer Filiale der Dt. Bank vorgenommen werden.
Mich wundert es schon lange nicht mehr, dass bei der Beliebtheitsskala der Berufe des Feuerwehrmannes ganz oben steht und die der Versicherungsleute und Banker ganz unten.
Solche Unterstellungen der Dt. Bank sind sicher auch nicht hilfreich nur einen einzigen Platz vom Image der Banken nach oben aufzusteigen.
Aber man kann sich ja mal auf eine Legitimationsprüfung verständigen und das formlose Kündigungsschreiben mit der Unterschriftenabweichung unterstellen.
Methode, Strategie? Wer weiß es?
Zur Ergänzung :
Nach Erhalt der Kündigung schrieb die Deutsche Bank, die Unterschrift der Kündigung passe angeblich mit der des Antrages nicht überein.
Deshalb benötige man jetzt eine testierte Ausweiskopie.
Diese soll nach Angaben der deutschen Bank bei dem Vermögensberater oder in einer Filiale der Deutschen Bank geschehen.
Anschließend verlangte die Deutsche Bank mit der Übersendung der Testierung einen neuen Auftrag.
Das Amtsgericht Betzdorf entschied am 8.2.2013, dass ein Handelsvertreter der OVB kein Einfirmenvertreter ist und deshalb das Amtsgericht entscheiden darf.
Das Amtsgericht begründet dies damit, weil dem Berater vertraglich nicht verboten sei, für andere Gesellschaften tätig zu werden.
Im Vertrag befindet sich eine Klausel, wonach der Finanzdienstleister sich ständig für die Gesellschaft bemühen muss. Daraus schloss der Berater, er könne dann ja nicht mehr anderweitige Tätigkeiten annehmen und sei deshalb Einfirmenvertreter.
Weil der Berater ohnehin seine volle Arbeitskraft kraft Gesetzes zur Verfügung stellen müsse, schreibt der Vertrag nicht mehr vor, als er ohnehin machen müsse. Deshalb sei er kein Einfirmenvertreter.
Beschluss Amtsgericht Betzdorf vom 8.2.2013