Generali beendet Zusammenarbeit mit AWD bis 31.12.2012

Zum 31.12.2012 gibt Generali die Zusammenarbeit mit AWD auf.

Bereits im August hatte der Versicherer Generali Schweiz den Zusammenarbeitsvertag mit dem Finanzdienstleister AWD gekündigt. „Die Vorstellungen betreffend Zusammenarbeit stimmten nicht mehr überein“, teilte die Generali Schweiz mit.

20 Jahre gab es eine Partnerschaft zwischen Generali Schweiz und AWD.

Das überrascht manchen Insider. Denn die Generali ist die Mutter der AachenMünchener. Diese wird ausschließlich von der DVAG, einem Branchenkonkurrenten des AWD, vertrieben.

AWD-ADE …. oder wie sage ich es dem Kinde?

„Wir, der hannoversche Finanzdienstleister AWD, und unser Mutterkonzern Swiss Life rücken eng zusammen.“, heißt es in dem AWD-Blog. Un weiter heißt es:

„Wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AWD freuen uns über das tiefe Vertrauen, das Swiss Life uns, unserer Arbeit und unserem Unternehmen damit ausspricht.“

Ach, wie schön es klingt. Vertrauen heißt das Zauberwort.

Ist aber nicht fehlendes Vertrauen in die Marke der Grund für diesen Schritt? Wie schätzen das die vielen Handelsvertreter ein, die jetzt schon einmal beginnen können, ihre Visitenkarten, Büroschilder, Briefköpfe usw abzuschrauben und einzustampfen?

Spricht man ihnen gegenüber mit dieser Maßnahme Vertrauen aus?

Und wie stehen die Mitarbeiter in Hannover dem gegenüber, deren Arbeitsplätze jetzt akut bedroht sind? Es sollen 300 Stellen gestrichen werden. Spüren sie auch das Vertrauen, das man ihnen entgegenbringt?

Und was denken die Kunden, die sich falsch beraten fühlten? Ist der Markenwechsel nicht sogar als moralisches Anerkenntnis zu sehen?

Im AWD-Blog spricht man von einer Adoption. Und stellt damit wohl auf das Gleichnis mit dem verlorenen Sohn ab.

Verloren geht aber wohl in erster Linie Vertrauen.

Landgericht Frankfurt überrascht

Am 07.11.2012 verkündete das Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen einen Strukturvertrieb ein denkwürdiges Urteil. Die Handelsvertreterin hatte im Jahre 2006 wegen Erkrankung gekündigt. Die Erkrankung wurde von dem Strukturvertrieb nicht akzeptiert. Er klagte auf Schadenersatz und Tätigwerden. Diesen Prozess verlor der Strukturvertrieb vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf.

Anschließend gab es eine Abrechnung, aus der sich ergab, dass die Handelsvertreterin eine Stornoreserve in Höhe von fast 80.000,00 € hatte. Da mittlerweile alle Verträge aus der Haftung sind (Haftungszeit fünf Jahre) klagte sie auf Auszahlung dieses Betrages.

Im Laufe dieses Prozesses rechnete der Strukturvertrieb dann erneut ab. Auf einmal waren die 80.000,00 € weg, in der Stornoreserve waren nur noch etwa 17.000,00 €.

Außerdem wies das Provisionskonto dann ein Minus auf.

Nunmehr wurde der Klageantrag gestellt, dass wegen dieser Ungereimtheiten die Handelsvertreterin einen Anspruch auf einen Buchauszug hätte.

Dieser Anspruch wurde vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen mit der Begründung, dass die neuerliche Abrechnung schließlich ein Minus ausweise. Wenn es keinen Anspruch auf Provision gibt, dann gibt es auch keinen Anspruch auf einen Buchauszug. Denn der Anspruch auf einen Buchauszug setzt voraus, dass man Ansprüche auf Provisionen habe. Zwischenzeitig bemerkte die Handelsvertreterin, dass sich der Strukturvertrieb auch noch an dem Versorgungswerk bediente, welches für die Handelsvertreterin eingerichtet war. Vertragspartner der Gesellschaft dieses Versorgungswerkes war die Handelsvertreterin. Die Handelsvertreterin hatte zur Sicherheit die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an den Strukturvertrieb abgetreten.

Es handelte sich um Fondansprüche. Die Fondgesellschaft teilte mit, dass man beabsichtige, den Fond zu schließen. Eine Kündigung des Fondvertrages gab es jedoch nicht. Diese Mitteilung wurde zum – unberechtigten – Anlass genommen, das gesamte Guthaben an den Strukturvertrieb auszuzahlen.

Die Handelsvertreterin stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr nun dieses Geld zustehe. Schließlich sei das Vertragsverhältnis mit dem Versorgungswerk ja gar nicht beendet, der Anspruch also noch gegeben.

Auch diesen Anspruch lehnte das Landgericht Frankfurt am Main ab.

Nunmehr wird gegen dieses denkwürdige Urteil Berufung eingelegt.

Neben AWD hat auch OVB Rückgänge

Neben AWD klagte auch OVB über Umsatzverluste.

MLP konnte durch erhebliche Sparmaßnahmen gegenwirken und Gewinn steigen lassen.

Insgesamt hat die Ausschließlichkeit Schwierigkeiten. Im Bereich Schaden/Unfall hat der Vertrieb seit Jahren Verluste zu beklagen. Seit 2007 gingen allein hier 4 % Marktanteil verloren. Gebundene Vermittler wie DVAG oder OVB konnten hier ihren Marktanteil wenig ausbauen.

Aus für AWD !

Die Marke AWD wird es in naher Zukunft nicht mehr geben.

AWD streicht hunderte Jobs.

AWD emanzipert sich von Maschmeyer.

Die immateriellen Vermögenswerte von AWD senkt die Swiss Life in ihren Büchern auf einen Schlag von 1,34 Mrd. auf 765 Mio.

Stadion von Hannover 96 braucht neuen Namen.

Aus AWD wird Swiss Life Select.

Maschmeyer ist Name AWD egal.

Die Schlagzeilen überwerfen sich heute.