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Ich war heute beim OLG Frankfurt in einer „Strukturangelegenheit“.
Da war auch die Rede von Strukturmitarbeitern.
Diesen Begriff kritisierte der Richter. Er gab zu verstehen, dass man Menschen nicht so bezeichnen dürfe. Eher sollte man von übergeordneten oder untergeordneten Mitarbeitern reden.
Näheres zum Begriff Struktur erklärt Wikipedia.
Und tatsächlich: Auf Arbeitsverhältnisse scheint das wirklich nicht anwendbar zu sein.
Aber in einer Welt, in der man auch von Angestellten als Material spricht, bürgern sich auch andere Unfeinheiten ein.
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Am 08.08.2012 schrieb die Wirtschaftswoche über fragwürdige Methoden bei der OVB.
Danach sollen Vermittler psychisch und finanzielle unter Druck gesetzt werden.
Führungskräfte sollen Einsteiger zu Verkaufsgesprächen mit Angehörigen, Freunden und Arbeitskollegen drängen. Diese werden zu neuen Kontaktempfehlungen angehalten.
Angeblich, so heißt es in der Wirtschaftswoche, sollen die OVBler beim Erstkontakt verschleiern, dass sie tatsächlich nur Finanzprodukte vermitteln wollen.
Angeblich gehe es nur um die Erstellung von Finanz- und Subventionsanalysen, um festzustellen, ob die Kunden alle staatlichen Mittel auch nutzen.
Angeblich sollen Anfänger dazu gedrängt werden, Personen aus dem Bekanntenkreis zu nennen, der sich für eine solche Analyse interessieren könnte. Vermittler und Kunden sollen entsprechende neue Daten liefern.
Die Wirtschaftswoche nennt ein Beispiel:
„Sagen Sie, haben Sie eigentlich ein Handy?“ Ja, klar.
„Wie viele Personen haben Sie darin gespeichert?“ So rund 100.
„Frau/Herr …, suchen Sie sich Personen aus, die auch Geschenke vom Staat bekommen möchten. Mit wem wollen Sie anfangen?“ (holt Handy und blättert) Anne. Anne Berger. Das ist eine gute Freundin von mir.
„Wie lautet die Nummer?“
Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale im Bundesverband für Versicherungen hält die Vorgehensweise für ungesetzlich.
08

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Der treue Leser fühlt sich bei den Vermittlungsanreizen bei der Volksfürsorge (Bericht im Blog vom 31.7. und 1.8.) an einen Sternbericht erinnert und ergänzt seinen Kommentar von letzter Woche wie folgt:
„Der Arm der DVAG reicht überall hin.
Mit perfiden Vertriebsmehoden deckten Berater
vormals -exclusiv vom Stern aufgedeckt und berichtet und
zwischenzeitlich aus dem Internet genommen- bestehenden
Lebensversicherungen unter den Namen 8 N und 8 K mit einenm Garantiezins
von tiel 4,25 % und 4% auf die sog. Rieseter-Rente um, die einen
deutlich niedrigeren Garantiezins hatte.
Die Steuerfreiheit der alten KLV war futsch und auch die
Todesfall-Leistung des VN – sprich Versicherte Person.
Daran wurde nicht gedacht und der DVAG-Berater klärte den Kunden nicht
sachgerecht auf. Solche Gespräche sind mehr als bekannt und wurden zur Genüge
geführt.
Dennoch schaffte es die DVAG den Stern mit der Herausnahme des Online gestellten Artikels zu bewegen.
Mehr braucht man heute im Zeitalter der Informationstechnologie nicht zu
sagen.
Geschäft um jeden Preis.“





