OLG München: Bei Anzeigepflicht kein Einfirmenvertreter

Ansicht des Hauptgebäudes des Oberlandesgerichts München
Am 02.07.2012 entschied das Oberlandesgericht München, dass in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes mit einer Handelsvertreterin das Zivilgericht zuständig ist.
Schon das Landgericht hatte den Weg zu den ordentlichen Gerichten bejaht. Die Handelsvertreterin soll keine Ein-Firmen-Vertreterin gewesen sein.
Ein Tätigkeitsverbot im rechtlichen Sinne liegt bei dem Handelsvertretervertrag nicht vor, so das Gericht. Die Handelsvertreterin war lediglich verpflichtet, die beabsichtigte Tätigkeit schriftlich unter Vorlage von vertraglichen Vereinbarungen anzuzeigen. Ferner darf sie die Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang der Anzeige aufnehmen.
Die Handelsvertreterin ist nach der vertraglichen Regelung auch nicht auf eine Zustimmung der Unternehmerin angewiesen. Nur während der Frist von 21 Tagen ist es ihr verwehrt, bereits mit der beabsichtigen anderweitigen Tätigkeit zu beginnen.
Entscheidung des Oberlandesgerichtes München vom 12.07.2012 Aktenzeichen 23 W 1169/12

Dabei geht alles so einfach

Hier erklärt Maschmeyer den Geld-Fond.

Man könnte denken, dass alles ganz einfach ist.

LG Hannover weist Klagen von AWD-Kunden zurück

Investment.com berichtet am 30.7.12, dass der AWD in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover gewonnen hat.

Es ging abermals um Filmfonds. Bei der Vermittlung soll der AWD falsch beraten haben und zu hohe Provisionen eingesteckt haben.

Dies wollte das Landgericht Hannover nicht erkennen. Neun Klagen wurden abgewiesen.

Swiss Life vor großen Veränderungen

Swiss Life steht offenbar vor durchgreifenden Veränderungen. Man macht sich auch über die Zukunft des AWD Gedanken.

So berichtet es Finanzen.CH.

Nachtrag zu Beraten und verkauft

Der Filmbeitrag im ZDF Beraten und verkauft hat mich sehr an meine Zeit bei der DVAG erinnert.
Ich bin nicht mit allen Punkten einverstanden, die im ZDF-Beitrag erwähnt wurden.
Dennoch sind mir einige grundlegende Dinge wieder hervorgekommen, die ich auch erlebt habe.
Zum einen ist dies der gezeigte Aspekt der Anwerbung. Auch ich durfte anfangs Seminare besuchen, in denen sinngemäß gesagt wurde, dass Bildung hinderlich ist und es am besten ist, wenn man vorher nichts weiß. Genauso, wie dies Fernsehbeitrag berichtet wurde, war das auch für mich eine sehr sonderbare Situation.
Auch die Art und Weise, wie Vermögensberater teilweise von der DVAG „verabschiedet“ werden, ist mir aus eigener Erfahrung bekannt. Dazu werde ich hier im Blog zu gegebener Zeit noch weiter berichten.
Jedenfalls möchte ich den Machern dieses Beitrages gratulieren. Meines Erachtens ist es erforderlich, die Öffentlichkeit über diese Dinge zu informieren.