Pohls umstrittene Spende angenommen

Am 24.2.12 tagte das Marburger Stadtparlament darüber, ob man die 4-Millionen-Spende von DVAG-Chef Reinfried Pohl annehmen sollte.

Nach einer zweistündigen Debatte wurde die Spende laut der Oberhessichen Presse mehrheitlich angenommen.

Drei Millionen sollen nach Hit Radio FFH die klammen Kassen füllen, eine Million soll für wohltätige Zwecke ausgegeben werden.

Die Linke stimmte dagegen. Sogar der eine Vertreter der Piraten stimmte zu und erntete Kritik von Mitpirat Jens Fricke aus Marburg-Biedenkopf, der mit der Spende zu viel Einfluss auf die Entscheidungen des Parlamentes befürchtet und Bauchschmerzen hat.

Kaum noch steigerungsfähig

Neben den Großen der Finanzstrukturvertriebe tummeln sich auf dem Markt eine Reihe Kleinerer.

Zufällig stieß ich auf Carpediem. Diese wurde von Daniel Shahin gegründet, der sich – einer eigenen Biografie zufolge – auch der Esoterik und Aufkärung versuchte.

Schon einige Vertriebe warfen den Verdacht auf, sektenartige Strukturen zu führen. Es gibt aber auch Steigerungen.

Daniel Shahin ruft unverblümt dazu auf, Staats -und Pressevertreter „an die Wand“ zustellen, Ariana Lauenburg von Finanztest wegen „soviel Dummheit“ in die Küche zu verbannen.

Hier auf Youtube ist dies zu sehen.

Die letzten 4 Minuten haben es in sich.

Warum Vermögensberater mit der Aida fahren

„Eine Woche im östlichen Mittelmeer- wow“, oder „wie sich Finanzberater scharf machen“ lauten die Slogans eines Artikels des Handelsblatts vom 24.2.12.

Durchleuchtet wird, wer und warum eine solche Reise bei der DVAG machen darf.

Hier zu lesen.

Anwaltstipp: Einstweilige Verfügung gegen Versicherer?

Was macht man mit einer Versicherung, die nicht zahlen will. Soll man über Jahre hinweg in langen Prozessen über deren Leistungspflicht streiten? Was ist, wenn es um lebenswichtige Behandlungen geht und der Versicherte nicht in der Lage ist, die Behandlung aus eigener Tasche vorzufinanzieren? Schlimmstenfalls kann es am Ende eines Prozesses zu spät sein.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss entschieden, dass in derartigen Fällen auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommt. Auf diesem Wege muss dann die Versicherung zunächst leisten. Erst wenn am Ende des normalen Klageverfahrens doch die Versicherung Recht bekommt, müsste Geld zurückerstattet werden. Voraussetzung für ein solches Eilverfahren ist, dass der Versicherte dringend auf die betreffende Behandlung angewiesen ist, und nachweist, die Behandlung nicht selbst finanzieren zu können. Im entschiedenen Fall in Hamm ging es um einen Patienten, der dringend auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen war, um nicht an den Auswirkungen einer chronischen Bronchitis zu ersticken.

OLG Hamm, 20 W 29/11, Beschluss vom 12.10.2011

Und Herrn Göker gibts in der Fanabteilung auch auf Tshirt

Hier zu sehen.

in www.geprellte-strukkis-neu.de