Versicherungsjournal lässt nicht jeden Leserbrief veröffentlichen

Am 6.2. schrieb das Versicherungsjournal in „Gerangel geht weiter“ über ein Urteil eines Münchener Gerichts über ….. naja, so ganz verständlich wurde es mir nicht.

So schrieb ich folgenden Leserbrief, der leider – wie schon zwei zuvor – nicht veröffentlicht wurde.

Hier der Link zum Versicherungsjournal

und hier meine Antwort:

Die AVAD steht und stand nicht nur in diesem Verfahren in der Kritik. Kritisiert wurden mitunter die fehlenden gesetzlichen Grundlagen.
Leider wird aus diesem Artikel nicht klar, worum es in der Entscheidung vor dem Münchener Gericht geht. Worum stritten die Parteien? Was entschieden die Richter? Wie wurde das begründet?
Nun erhielt die AVAD in diesem Artikel ein Forum, ihre eigenen Argumente zu vertreten. Leider ist auch das nicht nachvollziehbar, weil der Hintergrund nicht beschrieben wird.
Ich glaube, dass viele Leser sich wünschen, mehr und Genaueres von der Entscheidung zu erfahren.
Kai Behrens

AWD hat es bös erwischt

Als ich gestern in einer Angelegenheit wegen Schlechtberatung durch einen Makler zum Landgericht Zwickau unterwegs war, berichtete WDR 2 schon um 6 Uhr morgens von den Schlappen des AWD.

Mittlerweile dürfte es durch aller Munde sein: Der AWD wurde durch zwei weitere Urteile vom Landgericht Braunschweig und Oberlandesgericht Naumburg zum Schadenersatz verurteilt.

Erstritten hat dies wohl Rechtsanwältin Petra Brockmann aus Bremen, die im WDR dann auch gleich mit genannt wurde.

In beiden Fällen ging es um die Vermittlung von Anteilen an Filmfonds mit den Bezeichnungen IMF 2 beziehungsweise IMF 3.

Am IMF 2 beteiligten sich in den Jahren 2000 und 2001 knapp 5.000 Anleger mit einer Summe von insgesamt rund 110 Millionen Euro. Für den IMF 3 fanden sich rund 10.000 Anleger, die mehr als 160 Millionen Euro investierten.

Beide Fonds entwickelten sich jedoch nicht so, wie es der AWD-Berater angekündigt hatte. In Naumburg wurde bereits der Prospekt des Fond von den Richtern angeprangert, der auf Risiken nicht hingewiesen haben soll.

Bereits im letzten Jahr wurde der AWD in Wien zum Schadenersatz verurteilt. Hier im Blog wurde darüber berichtet.

AWD kündigte an, gegen die Urteile Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Es droht dem AWD weiterer Ungemach: Laut der Hannoverschen Allgemeinen sollen im Jahr 2011 etwa 1200 Klagen von Geldanlegern eingereicht worden sein. Davon, so mutmaßt die HAZ, sollen etwa 800 auf den AWD fallen.

AWD wehrt sich jedoch nicht nur gegen die beiden Urteile, sondern geht auch gegen den Hamburger Anwalt Rolf Thiel in die Offensive, in dem der AWD die Idee vom „Geschäftsmodell eines offensichtlich gierigen Anwaltes“  in die Welt setzt. So ebenso zu lesen in der HAZ.

Wer weiß, ob den durch den Filmfond geschädigten Kunden nicht Ähnliches vorgehalten wird.

Götz Wenker vom AWD wird noch einiges zu tun haben, um die in der „Medienberichterstattung und nicht immer positiven Einflüsse“ neu kanalisieren zu können.

LG Leipzig muss über Falschberatung entscheiden

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 13.02.2012 findet vor dem Landgericht Leipzig eine interessante Berufungsverhandlung statt.

Hier klagt ein Kunde gegen einen Vertrieb wegen Falschberatung.

In der Verhandlung selbst soll der Kunden selbst als Partei vernommen werden.

Der Kunde trägt vor, er habe den Vermittler nach weiteren Kosten gefragt, der Vermittler habe bestätigt, derartige Kosten würden nicht anfallen.

Hintergrund ist, dass der Kunde im Jahre 2004 eine Riester-Rente Wachstum mit Garantie-Tarif 2RG abgeschlossen hatte. Um eine staatliche Förderung zu erhalten, musste eine Beitragserhöhung stattfinden. Ferner wünschte der Kunde einen Fond-Wechsel in einem bereits vorhandenen Riester-Rentenvertrag.

Dazu bat er um ein Gespräch mit seinem Vermögensberater.

Über neu anfallende Abschluss- und Vertriebskosten wurde, so behauptet es der Kunde, kein Wort erwähnt.

Als der Kunde dann im März 2009 eine Wertermittlung von der AachenMünchener bekommen hatte, stellte er fest, dass etwa 300,00 € an Abschluss- und Vertriebskosten abgezogen wurden. Hinzu kamen Verwaltungskosten in Höhe von 168,00 €.

In einer ersten Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 24.03.2010 wurde die Klage des Kunden gegen die AachenMünchener abgewiesen.

Das Amtsgericht meinte, der Kunde könne den Nachweis einer unzureichenden Beratung nicht führen. Schließlich könne er nicht nachweisen, dass er lediglich eine Anpassung, und keinesfalls einen Neuabschluss gewünscht hatte. Denn das Antragsformular und auch der dem Antrag zugrunde liegende Versorgungsvorschlag lasse keine Zweifel daran, dass ein neuer Vertrag angeschlossen sein sollte.

Der Kläger hatte darüber hinaus behauptet, der Berater habe ausdrücklich zugesichert, dass keine weiteren Kosten entstehen würden. Diese Behauptung wurde von dem Versicherer bestritten und konnte von dem Kunden nicht bewiesen werden.

LG Darmstadt : Landgericht oder Arbeitsgericht offen

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens, Münster

Und wieder einmal musste sich ein Landgericht mit der Frage beschäftigen, ob bei einem Rechtsstreit eines Handelsvertreters mit seinem Vertrieb das Arbeitsgericht oder das Landgericht zuständig ist.

Der Handelsvertreter hatte dargelegt, er habe in den letzten sechs Monaten weniger als 1.000,00 € an Provisionen verdient.

Das Landgericht Darmstadt machte in einem Hinweisbeschluss darauf aufmerksam, dass es nunmehr Sache des Vertriebs sei, etwas anderes vorzulegen bzw. darzulegen. Allgemeines Bestreiten würde hier nicht ausreichen. Der Vertrieb müsse einen höheren Verdienst substantiiert darlegen, um hier die Angelegenheit angreifen zu können.

Im Übrigen sprach das Landgericht Darmstadt aus, dass es dazu neige, den Handelsvertreter als so genannten Ein-Firmen-Vertreter zu behandeln, weil im Vertrag ein umfassendes Arbeitsverbot jedenfalls für 21 Tage geregelt ist.

Landgericht Darmstadt vom 19.12.2011

Pohl-Spende sorgt für Streit

Dr. Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, hatte kürzlich der Stadt Marburg einen Betrag von 4 Millionen € überwiesen.

Aus Liebe zur Heimat soll es gewesen sein.

Die Stadt Marburg wird von einer rot-grünen Mehrheit regiert. Oberbürgermeister Vaupel (SPD) soll wohl zunächst den Namen Pohl als Spender verschwiegen haben und die Mär von einer anonymen Spende gepflegt haben.

Dies führte nach der Oberhessichen Presse unweigerlich zum Streit zwischen Rot und Grün.

Die Frankfurter Rundschau spottet und behauptet, für „Manche ist Marburg längst Pohlhausen“.

Die Grünen überlegen jetzt, ob eine extra dafür zu gründende Bürgerstiftung das Geld für soziale Projekte verteilt, statt, wie ebenso diskutiert, davon einen Aufzug zum Marburger Landgrafenschloss zu bauen.