Ausgerechnet in Münster

Ein vorbestrafter 60 Jahre alter Betrüger erpresste Maschmeyer und Veronica Ferres und wurde in Münster von einer Spezialeinheit festgenommen.

Der Erpresser, der aus Nordrhein_Westfalen stammen soll, verlangte am Mittwoch einen mehrstelligen Millionenbetrag und sitzt nun in Hannover in Untersuchnungshaft ein.

Offensichtlich drohte er damit, die Söhne Maschmeyers im Falle der Nichtzahlung entführen zu wollen.

Nach Informationen der Bildzeitung soll der Erpresser durch Fernsehberichte auf den Wohlstand Maschmeyers aufmerksam geworden sein. In einem dieser Berichte sei unter anderem jene Villa auf Mallorca gezeigt worden, in der Bundespräsident Wulff noch seinen Urlaub verbrachte.

Wo war Wulff und wo wird er bald sein ?

Maschmeyer-Freund Christian Wulff ist weiterhin bei Freunden in Urlaub gefahren.

Sieben Urlaubsreisen in sieben Jahren teilten die Anwälte Wulfs heute mit. Dabei war auch der umstrittene Urlaub in Maschmeyers Luxusdomizil auf Mallorca.

Maschmeyer ist aber nicht der einzige Freund Wulffs aus der Versicherungsbranche. Wulff besuchte auch den Aufsichtsratchef der Talanx-Versicherungsgruppe, Wolf-Dieter Baumgartl.

Diese Reise war wohl kostenlos. Wulff nutzte die Beziehung  „zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen im Land Niedersachsen“. In dem Ferienhaus in Italien verbrachte Wulff allerdings seine Flitterwochen.

Wulff ist das lebendige Beispiel für die Verstrickungen zwischen Wirtschaft und Politik. Jetzt verstrickte sich Wulff selbst in Anbetracht der zunehmend fehlenden Glaubwürdigkeit des Präsidenten in Widersprüche.

Gefragt zu dem 500.000 € Darlehen seines Unternehmerfreundes Geerkens hatte Wulff erst angegeben, er habe vom Geerken gar kein Darlehen erhalten (tatsächlich hatte dessen Ehefrau unterschrieben). Dem Spiegel soll Geerken gesagt haben, er habe mit Wulff die Verhandlungen geführt und man habe nicht gewollt, dass jeder Azubi diese Transaktion sehen konnte.  „Wir sind beide sehr bekannt in Osnabrück. Und ich wollte nicht, dass irgendein Bank-Azubi sieht, dass so viel Geld von mir an Wulff fließt.“

Vielleicht lässt sich Wulff deshalb jetzt von seinen Anwälten erklären, weil seine eigenen Angaben zu einem falschen Eindruck geführt hatten. Dies musste er ja selbst einräumen.

Vielleicht sollte Wulff seine Amtsgeschäfte in Zukunft nur noch von seinen Anwälten vornehmen lassen. Anwälte sagen ja immer die Wahrheit..

Mein Tipp fürs Wochenende

Thomas Schmitt, Redakteur beim Handelsblatt, unterhält eine sehr aktuelle und lebendige Seite auf Facebook.

Hier ist sie zu finden.

Meine Empfehlung ist, hier einfach mal zu stöbern und sich auch die oftmals guten Kommentare anzusehen.

Arbeitsgericht Magdeburg zur Frage, ob Provisionen zurück gezahlt werden müssen

Kürzlich hatte das Arbeitsgericht Magdeburg darüber zu entscheiden, ob ein ausgeschiedener Handelsvertreter eines Strukturvertriebes Provisionen hat zurückzahlen müssen.

Ich hatte wiederholt in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es immer wieder Streitfrage ist, ob – gemäß dem Formulierungen in den Handelsvertreterverträgen – das Arbeitsgericht oder das Landgericht zuständig ist.

Für das Ergebnis, könnte man denken, kommt es nicht darauf an, welches dieser beiden Gerichte entscheidet. Weit gefehlt!

Vordergründig hat die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit erst einmal die Folge, dass – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt (in der ersten Instanz). Bei Verfahren vor dem Landgericht, also der so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, trägt der die Kosten, der verliert.

Darüber hinaus gibt es dann und wann eine weitere Besonderheit, nämlich die, dass der Handelsvertreter vor dem Arbeitsgericht „wie ein Arbeitnehmer“ behandelt wird. Oft ist das Arbeitsgericht geneigt, arbeitsrechtliche Grundsätze anzuwenden.

Ich hatte viel darüber geschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Rückführung erhaltener Provisionsvorschüsse denkbar ist.

Da sich die klagenden Vertriebe regelmäßig eines so genannten Kontokorrentkontos bedienen, haben sie dem Gericht zunächst einmal eine nachvollziehbare Abrechnung darzulegen. Aus dieser Abrechnung muss sich ergeben, welcher Vertrag im Einzelnen bevorschusst wurde, und wann welcher Vertrag ins Storno geraten sein soll. Hinzu kommt eine ansatzweise rechnerisch nachvollziehbare Lösung, in welcher Höhe die Provision erstattet werden soll.

Des Weiteren verlangen die meisten Gerichte, dass darüber hinaus zu den so genannten Stornobekämpfungsmaßnahmen vorgetragen wird. Einige Landgerichte lassen es dabei genügen, wenn Musterbriefe der Versicherer vorgelegt werden, nach denen die Kunden weiterhin zur Zahlung aufgefordert werden, ihnen die Nachteile des Stornos erklärt werden. Sollte die Kündigung vom Versicherer ausgesprochen werden, genügt es oft, dass hier ein Musterkündigungsschreiben überreicht wird.

Der jeweils erforderliche Umfang der Stornobekämpfungsmaßnahmen ist sehr streitig. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einer Grundsatzentscheidung kaum Klarheiten geschaffen und meinte nur, dies sei eine Frage des Einzelfalles.

Das Arbeitsgericht Magdeburg bezog sich auf eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, meinte hier sei dies vor dem Arbeitsgericht anders und verlangte, dass im Falle eines drohenden Storno alles getan werden musste, um diese zu verhindern. Notfalls müsse auch der Versicherungsnehmer verklagt werden.

Das Gericht regte einen Vergleich auf 50%iger Basis an. Da der Vertrieb diesem nicht zustimmen wollte, kündigte das Arbeitsgericht Magdeburg eine Entscheidung an.

Diese ist nun ergangen. Die Klage des Vertriebes wurde abgewiesen. Eine Begründung gibt es noch nicht. Möglicherweise wird Berufung eingelegt.

Nicht mehr Herr Jauch

Ja wo leben wir denn?

Nicht der Jauch moderiert Stern TV, sondern Steffen Hallaschka. Und der hatte brisante Bilder und Filme zum Thema Lustreisen in Budapest und Rio gezeigt.

Anschließend plauderte Maximilian von Ah aus seinem Insiderwissen. Er meinte, dass es „branchenüblich“ sei, dass mitunter im Zuge einer Belohnungsreise (neumodern Incentivereisen) gemeinsam das eine oder andere Etablissment aufgesucht würde.

2 Handelsvertreter der Wüstenrot sollen jetzt suspendiert worden sein.

Man darf gespannt sein, wer bald sonst noch aus dem Nähkästchen erzählt.

Die RTL-Sendung wird übrigens Samstagmorgen zwischen 2 und 3 Uhr wiederholt.