Zu wenig Nachwuchs im Vertrieb?

Am 15.12.2011 setzte sich die Financial Times mit den Nachwuchsproblemen im Vertrieb auseinander.

Sehr interessant und hier nachzulesen.

Darin heißt es es : „Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl an potentiellen Nachwuchskräften durch den demografischen Wandel sinkt. „Die Jahrgänge werden immer dünner“, sagt Ralf Götz, Direktor und Chefvolkswirt bei der DVAG. „Der Kampf um Talente hat zugenommen.“ “ Jetzt bietet die DVAG sogar einen dualen Studienabschluss an, heißt es in der FT.

OLG Düsseldorf: Handelsvertreter muss Provisionen zurück zahlen

In einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen Mitarbeiter entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.11.2011, dass der Handelsvertreter einen Betrag in Höhe von 71.157,92 € an Provisionen zurückzahlen müsste, die zuvor im Rahmen eines Vorschusses bekommen hatte. Der Handelsvertreter kündigte seinen Vertrag fristlos und war fortan für die Konkurrenz tätig. Deshalb soll es nach Ansicht des Oberlandesgerichtes der Klägerin nicht zumutbar gewesen sein, dass selbst (der Handelsvertreter) die Stornobekämpfung vornehme.
Dies hatte nämlich die Gesellschaft von sich aus getan. Zunächst hatte das Landgericht über die Angelegenheit zu entscheiden. Es führte eine Beweisaufnahme durch und verurteilte den Handelsvertreter bereits zur Zahlung. Vorgehalten wurde ihm, dass er sämtliche Angaben nur pauschal bestritten hatte.
Entscheidung Oberlandesgericht Düsseldorf vom 25.11.2011
Aktenzeichen I-16 U 234/09

BGH: Prof.Dr. Rupert Scholz haftet

Der BGH entschied am 17.11.2011, dass Rupert Scholz als Werbeträger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung haftet.

Das Landgericht Mosbach hatte ihn verurteilt, das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Aus dem Handelsvertreter-Blog Hier mehr dazu.

Hier Auszüge aus dem bemerkenswerten Urteil:

„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte Hintermänner alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen….

Der Prospekthaftung im engeren Sinne unterliegen darüber hinaus auch diejenigen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben…..

Dem Beklagten kam aufgrund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner – zum Prospektbestandteil gewordenen – Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu….

Der Beklagte stand bei dem Bericht in der Zeitschrift „W. K. “ durch die optische Aufmachung mit Voranstellung seines Bildes, das …Zitat seiner Aussagen als Aufmacher und auch inhaltlich mit seinen Aussagen im Vordergrund. Der Bericht in der Zeitschrift „C. “ stellte ihn als Mitverantwortlichen dar, dem in dem Interview eine im Wesentlichen gleichrangige Bedeutung mit den anderen „führenden Personen“ der Anlagengruppe beigemessen wurde…..

In der Gesamtschau seiner Aussagen in den Presseveröffentlichungen erweckte der Beklagte zudem den Anschein, er setze sich besonders für die Belange der einzelnen Anleger ein….

Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverläs-sigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen be-gründen, wenn ihr Inhaber – wie der Beklagte – nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da – wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen – auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen.“

Fraglich ist, ob jetzt „Tor und Tür“ geöffnet wurde, um nicht den einen oder anderen prominenten Werbeträger ebenso haftungsrechtlich in die Verantwortung gezogen werden kann. Anke Engelke, Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath sind nur einige Namen, die Werbeverträge in der Finanzbranche abgeschlossen hatten oder immer noch unterhalten.

Frohe Weihnachten

Regelmäßig berichten wir über aktuelle Entwicklungen in der Branche der Handelsvertreter, insbesondere der, die im harten Geschäft der Finanzdienstleistungen unterwegs sind.

Auch das Jahr 2011 war für Viele ein schweres Jahr. Die internationale Krise hat zu großen Verunsicherungen geführt mit der Folge, dass Kunden vor langjährigen Anlagen aus Angst um ihr Geld zurückschreckten.

In dieser Zeit sinkender Umsätze hat dann der eine oder andere mit Wechselgedanken gespielt. Viele bekamen sogar wirtschaftliche Probleme. Bei Manchen waren diese existentiell. Mir sind sogar Suizidfälle bekannt geworden.

Gerade vor diesem Hintergrund möchte auch ich einmal einen branchenbezogenen Wunsch äußern, nämlich den, dass man sich vor der Unterschrift eines Vertrages diesen genau durchlesen sollte. Bei Bedenken sollte schon dann anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. So kann aus diesem Rat vielleicht die eine oder andere Schlussfolgerung hergeleitet werden.

Und so mancher Vertrag, der sich im Nachhinein als ruinös herausgestellt hatte, wäre dann nicht unterschrieben worden.

Ich wünsche allen Lesern frohe und besinnliche Weihnachten.

Gründe für die Mediation

Zum Thema Mediation hier ein Fall aus der Praxis:
Kürzlich vertrat ich eine Mandantin in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Die Parteien waren äußerst zerstritten.
Seit Jahren führte sich die Mandantin schlecht behandelt, nahezu terrorisiert. Sie musste in einem dunklen kalten Raum arbeiten, war isoliert von den Kollegen und bekam Aufgaben zugewiesen, die sie nicht nachvollziehen konnte.
Auf mündliche Anfragen reagiert ihr Vorgesetzter nicht mehr. Schließlich erfolgten ausschließlich schriftliche Eingaben und auch diese wurden nicht beantwortet.
Dann kam es zur Klage seitens der Mitarbeiterin. Anschließend erfolgte eine kurzzeitige Krankmeldung, dann die fristlose Kündigung.
Beide Parteien ließen sich inzwischen von Anwälten vertreten, die energisch ihre Standpunkte austauschten und entsprechend „forsch“ formulierten.
In diesem aggressiven Klima kam es dann zu der ersten mündlichen Verhandlung. Diese wurde geleitet von einer jungen Richterin, die sich allein für diese Verhandlung ein Zeitfenster von etwa einer Stunde einräumte.
Die Richterin bat zunächst die Anwälte darum, zu schweigen. Anschließend ließ sie in geordneter Weise die Parteien sprechen.
Dies geschah nicht etwa in aggressiver Weise, sondern in verständlicher Form.
Der Richterin gelang es, zwischen den Parteien ein Gespräch herzustellen. Nach etwa 20 Minuten hatte die Richterin erreichen können, dass beide Parteien zu großen Zugeständnissen bereit waren.
Nach einer dreiviertel Stunde war ein umfassender Vergleich ausformuliert und von beiden Seiten akzeptiert.
Nach Abschluss des Vergleiches fragte ich die Richterin, ob sie für diesen – für mich überraschenden – Vergleich eine Erklärung habe. Sie sagte, sie habe eine Ausbildung als Mediatorin gemacht und diese Grundsätze hier angewendet.
Meiner Mandantin liefen bereits während der Verhandlung die Tränen und dies ging dann auch so nach der Verhandlung weiter.
Sie sagte, sie habe damit nicht gerechnet und so etwas auch noch nie erlebt.
Der Vergleich wurde innerhalb von drei Tagen von beiden Seiten erfüllt!
Ein großes Kompliment an die Mediatorin!