BGH: Die Grundsätze gelten auch, wenn sie nicht vereinbart wurden

Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein richtungsweisendes und äußerst interesantes Urteil:

Es stritten sich ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter mit seiner ehemaligen Gesellschaft über Ausgleichsansprüche gem. § 89 HGB.

In dem Vertrag waren die sog. Grundsätze, die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes ausgearbeitet sind, nicht vereinbart. Diese Grundsätze dienen der schnelleren Erfassung der Höhe der Ausgleichsansprüche, über die ansonsten mit großen Prozessrisiken gestritten wurde.

Der BGH stellte fest, dass diese Grundsätze trotzdem für die richterliche Schätzung herangezogen werden müssen, auch wenn sie nicht vereinbart sind.

Dieses Urteil dürfte richtungsweisend sein, da es bisher sehr umstritten war, ob die Grundsätze auch dann gelten, wenn diese nicht Gegenstand des Handelsvertretervertrages sind. Die Ausgleichsansprüche lassen sich an Hand der Grundsätze nach der aktuellen Entscheidung des BGH leichter ermitteln.

Wulffs Zitate

Manch einer wird an seinen eigenen Äußerungen und den damit verbundenen Zielen gemessen. Der wegen seiner „Nähe“ zur freien Wirtschaft kritisierte Bundespräsident Wulff hat solche Spuren nicht nur auf der Mailbox eines Bildredakteurs hinterlassen, sondern auch hier:

SPD-Krise
„Bundesligatrainer ist ein sehr viel sicherer Job als SPD-Vorsitzender.“

Wulff lästerte nicht nur über seinen Niedersächsischen Ministeramtsvorgänger Glogowski, nein auch über über Rau wegen dessen „Flugaffaire“ als NRW-Ministerpräsident in NRW. Dabei forderte er den Rücktritt Raus als Bundespräsident:

«Natürlich darf das Amt des Bundespräsidenten durch die aktuelle Diskussion nicht Schaden nehmen. Aber man muss klar sagen dürfen, dass schwarze Reisekassen in Nordrhein-Westfalen ein Verstoß gegen die dortige Landeshaushaltsordnung und die NRW-Verfassung sind. Ich bedauere, dass wir keinen unbefangenen Bundespräsidenten im Amt haben.»

Wulff weiter in seiner Erklärung kurz vor Weihnachten zu seinen fragwürdigen Kreditgeschäften:

„Persönliche Freundschaften sind mir gerade auch menschlich wichtig“,

wohl in Hinblick auf seine großzügigen Unterstützer und Freunde Geerken und Maschmeyer.

Diekmann von der Bild gehört offensichtlich nicht zu seinen Freunden. Diesem drohte er mit strafrechtlichen Konsequenzen, Krieg gegenüber Diekmann und dem gesamten Springerverlag und mehr. Für Wulff und seiner Frau sei der „Rubikon“ überschritten, so Wulff auf der Mailbox Diekmanns.

Rubikon? Das ist ein Fluss in Italien, dessen Überquerung damals im römischen Reich einer Kriegserklärung gegenüber Rom gleichkam.

Rau hatte diese alte Metapher während seiner Amtszeit aus dem Hut gezaubert, als er sagte, die Biowissenschaften dürften den Rubikon nicht überschreiten. Rau hatte seinerzeit kleine „Reisegeschenke“ von der WestLB erhalten. Die überteuerten Flugkosten wurden steuerlich abgesetzt. Die Flüge Raus wurden seinerzeit durch als Stewardessen getarnte Prostituierte begleitet.

Bedauerlich, dass es aktuell auch keinen unbefangenen Bundespräsidenten gibt.

Maschmeyer : erfolg reich leben

Ein Prosit auf das neue Jahr und allen Lesern viel Glück, Erfolg und Gesundheit!

Unsere Buchempfehlung für 2012, in dem alles anders wird:

Buchautor: Carsten Maschmeyer

Titel: Selfmade  erfolf reich leben

hier zu kaufen

Das strukturgeeignete Kochrezept zum Jahreswechsel

Das ultimative Rezept für

Heiligabend – Truthahn mit Whiskey

Zutaten:

Man kaufe einen Truthahn von 5 Kg (für sechs Personen) und eine Flasche Whiskey. Dazu Salz, Pfeffer, Olivenöl und Speckstreifen.

Zubereitung:

Den Truthahn mit Speckstreifen belegen, schnüren, salzen, pfeffern und

etwas Olivenöl dazugeben. Ofen auf 200°C einstellen.

Dann ein Glas Whiskey einschenken und auf gutes Gelingen trinken.

Anschließend den Truthahn auf einem Backblech in den Ofen schieben.

Nun schenke man sich zwei schnelle Gläser Whiskey ein und trinke wieder

auf gutes Gelingen.

Den Thermostat nach 20 min. auf 250°C stellen, damit es ordentlich

brummt. Danach schenkt man sich drei weitere Whiskey ein.

Nach halm Schdunde öffnen, wenden und den Braten überwachn. Die

Fisskieflasche ergreiff unn sich eins hinner die Binde kipp.

Nach ´ner weitern albernen Schunnde langsam bis zzum Ofen hinschlendern und die

Trute rumwenden. Drauf achtn, sisch nitt die Hand zu vabrenn´n an di

Schaiss Ohfndür. Sisch waidere ffünff odda siehm Wixki innen Glas sisch

unn dann unn so. Di Drute weehrent drrai Schunn´nt (iss auch egal)

waiderbraan un all ssehn Minud´n pinkeln. Wenn ueerntwi möchlisch, ssum

Trathuhn hinkrieschn unn den Ohwn aus´m Viech ziehn. Nommal ein Schlugg geneemign un anschliesnt wida fasuchen, das Biest rauszukriegn. Den fadammt´n Vogel vom Bodn auffläsen unn uff ner Bladde hinrichten.

Uffbasse, dass nitt Ausrutschn auff´m schaissffettichn Kühnbodn. Wenn

sisch drossdem nitt fameidn fasuhn wida  ufssuschichtnodersohahahaisjaeeeehscheissegaaal!!!

Ein wenig schlafen.

Am nächsten Tag den Truthahn mit Mayonaise und Aspirin kalt essen.

Viel Spaß beim Nachkochen…

Landgericht Hannover : Sparkasse haftet für Fehler bei der Anlageberatung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.

Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Der Kläger hat folglich nachträglich noch Anspruch auf Auskunft.

Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).

(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11).