Vormerken

Am 2.11.11 um 22:45 Uhr kommt eine neue ZDF-Reihe mit dem Titel „Zdf Zoom“.

Diesmal geht es – wie sollte es anders sein – um Beratungsqualität in der Versicherungswirtschaft, auch um altbekannte Misstände.

Spenden fürs Museum

Auf einer Spendenveranstaltung für das Museum für moderne Kunst in Frankfurt wurde gesammelt. Und das Journal Frankfurt bezeichnete Udo Corts kurioserweise als „DVAG-Chef“.

Offizielle Partner des MMK sind übrigens Bloomberg, DekaBank Deutsche Girozentrale, Ernst Max von Grunelius-Stiftung, 
Eurohypo AG, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, InterContinental, Stefan Quandt, UBS Deutschland AG.

Kopf an Kopf Rennen um den unbeliebtesten Beruf

Das Versicherungsjournal berichtete am 27.10.2011 darüber, dass das Ansehen von Feuerwehrmännern bestens sei, dagegen Versicherungsvertreter nach wie vor unter dem schlechtesten Image leiden.
Dies war auch Gegenstand einer Bürgerbefragung im öffentlichen Dienst des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion. Ähnlich ging auch eine Bewertung des Spiegels vom 06.10.2010 aus. Auch hier war die Feuerwehr ganz oben, gefolgt von Ärzten und Polizisten, Anwälte im mittleren Bereich, während Werbefachleute, Manager und vor allem Politiker das Schlusslicht bildeten.
Versicherungsvertreter wurden hier nicht expliziert aufgeführt.
Bänker fand man auf Platz 8 wieder – jedoch von hinten.

Maschmeyer jetzt gegen Land Niedersachsen

Der Verkauf der AWD-Aktien für 139 Millionen Euro im Jahre 2008 hat für Maschmeyer ein Nachspiel. Da das Land – genau gesagt der Sachbearbeiter des Finanzamtes – dies wohl wusste, aber annahm, dass noch immer Gewinne aus Aktien erzielt werden würden, wurde dies im Vorsteuerbescheid berücksichtigt.

Maschmeyer ließ über seinen Steuerberater gegen den falschen Vorsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Kosten dafür will er jetzt vom Land zurück.

Das Gericht soll angekündigt haben, dass die Chancen Maschmeyer schlecht stehen. Eine Amtpflichtverletzung führt grundsätzlich nur dann zum Schadenersatz, wenn der Beamte fahrläsig oder grob vorsätzlich handelt.

Ach ja : Der Steuerbescheid soll nach dem Hamburger Abendblatt eine Vorsteuer von 32 Millionen Euro vorgesehen haben.

Alte Hasen werden geschützt

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte letzte Woche abschließend über den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts beraten. Umstritten war bis dahin, ob die „Alte-Hasen-Regelung“ gesetzlich verankert werden soll.
Dies soll nun so Gesetz werden und vom Bundestag so beschlossen werden.
Vermittler, die seit 01.01.2006 ununterbrochen selbständig oder unselbständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gemäß § 34 c GewO tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung. Dazu muss die ununterbrochene Tätigkeit durch Vorlage der erteilten Erlaubnis und der lückenlosen Vorlage von Prüfungsberichten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung nachgewiesen werden. Unselbständige müssen dies durch einen Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnissen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen.
Die Höhe der Provisionen soll in Zukunft auf neun Monatsbeiträge bei der Vermittlung von Krankenversicherungen begrenzt werden.
Die in einem Geschäftsjahr für den Abschluss von Krankenversicherungen an einen einzelnen Vermittler gewährten Zahlungen und geltwerten Vorteile dürfen 3,3 % des von ihm insgesamt vermittelten Geschäfts nicht übersteigen. Außerdem gibt es in Zukunft dafür eine fünfjährige Stornohaftung.