Strukturvertrieb mit Auskunftsanspruch gescheitert

Am 16.09.2010 entschied das Arbeitsgericht Dresden in einem interessanten Urteil, dass einem Strukturvertrieb kein Anspruch zusteht, Auskunft über eine behauptete Konkurrenztätigkeit zu erhalten.

Der Vertrieb sei nämlich hinsichtlich der unterstellten Konkurrenztätigkeit beweisfällig geblieben. Dazu das Gericht : Selbst wenn ein Berater durch „ungeschickte“ Äußerungen im Vorfeld der Klage einen solchen Eindruck entstehen lasse, er übe Konkurrenztätigkeit aus, hätte die … im Einzelnen darlegen müssen, welche Tätigkeit der Berater in verbotener Weise ausgeübt haben soll. Dafür hätte man auch Beweis antreten müssen. Dies tat sie aber nicht.

Der Handelsvertreter hatte jedoch zuvor eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so dass das Gericht davon ausging, dass er die Tätigkeit für den Vertrieb seit Ausspruch der Kündigung eingestellt hatte. Seitdem sei er dann auch grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Das Gericht erkennt zwar, dass der Berater nicht verpflichtet ist, Verträge für den Vertrieb zu vermitteln. § 86 Abs. 1 HGB verlange aber, dass sich der Handelsvertreter um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen hat.

Da ein Schadensersatz ohne Auskunft kaum möglich sein wird, wird es das wohl gewesen sein.

Wo sind 6000 Mitarbeiter hin ?

Maximilian von Ah vermisst 6000 AWD- Mitarbeiter.

Mehr dazu hier.

MLM – wie funtioniert das eigentlich

Maximilian von Ah beschreibt, wie das System MLM funktioniert.

Hier zu sehen.

Die Angst der Vertriebe vor der Honorarberatung

Die Angst vor der Honorarberatung greift um sich. Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat im Auftrag von Prisma Life die Folgen der gesetzlichen Einführung der Honorarberatung auf die Versicherungs- und Finanzbranche untersucht. Er kam zu einem für Makler und Vermittler bedrohlichen Ergebnis.
Viele Kunden würden sich zunächst bei Makler oder Vermittler beraten lassen, und anschließend eine Versicherung mit einer Nettopolice abschließen, so Prof. Schwintowski.

Makler und Vermittler würden diesen Wettbewerb nicht lange durchhalten können und müssten wie die Honorarberater eine Beratungsgebühr erheben. Prof. Schwintowski meint sogar, dass Bruttoprodukte dann gar keine Chance mehr haben würden, weil der Nettopreis öffentlich ist und die Tarife für Honorarberater auch.

Die Branche soll sich angeblich gegen eine Gesetzesänderung wehren. Schließlich sieht sie offensichtlich ihre Felle wegschwimmen.

Näheres im Financial Times vom 18.10.2011

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Wer ist auch von den undurchsichtigen Maklerregelungen betroffen ?

Welche Erfahrungen gibt es mit den Finanzbehörden ?

Gab es andere Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit § 34 e GeWO ?

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