AWD-Aussteiger packt aus

„Leute werden angefixt zu keilen“, so ist es hier in einem Interview zu hören. Es geht um Hintergründe des AWD. Zu sehen und hören im österreichischen ORF.

Angeprangert werden agressive Verkausmethoden, psychologisches Infiltrieren und Schulden der Vermittler mit der Folge, kaum wieder heil aus dem Vertragsverhältnis zu kommen.

Der Verein für Konsumenteninformation VKI fordert, wie hier in einem weiteren Beitrag zu sehen, strengere Regeln für Österreich.

Es soll der VKI fünf Sammelklagen gegen AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH erhoben haben. In diesen Sammelklagen soll es um 2500 Geschädigte gehen, die wegen Falschberatung 40 Mio € verlangen.

Maximilian von Ah war selbst Mitarbeiter eines Strukturvertriebs und berichtet auf seinem Blog über ein Pressegespräch am 10.11.2011 .

In diesem soll die Presse über die Verfahren informiert worden sein.

Wir werden über diese Verfahren weiter informieren. Kommentare erwünscht.

Schade

Ein „etwas“ kritischer Kommentar von mir zum Thema „Auslaufmodell bevorschusste Provisionen“ wurde vom Versicherungsjournal nicht veröffentlicht. Schade. Ich denke (hoffe), es war nur ein Versehen.

Grundsätzlich wollte ich mich dem Kommentar von Carsten Bechthold anschließen und mehr Transparenz für das aktuell undurchsichtige Provisionssystem fordern.

Und zu guter Letzt wies ich darauf hin, dass es offenbar noch eine große Lobby gibt, die Veränderungen verhindern will.

Rechenfehler: Von Bad Bank zum AWD

Die Bad Bank verrechnet sich um knappe 55 Milliarden Euro. Maximilian von Ah sieht auch beim AWD deutliche Rechenfehler.

6000 Mitarbeiter waren in der Bilanz plötzlich verschwunden. Eine Million AWD-Kunden sollen „wertbereinigt“ worden sein.

Mehr dazu hier.

Beratung zur betrieblichen Alterversorgung

Am 04.11.2011 fand in Köln die zweite BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. statt. Thema war die rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung durch Makler auf Dauer durchgeführt werden kann.

Die Kölner Konferenz hatte dabei folgende Ergebnisse:
Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch § 34 d Abs. 1 Satz 4 der GewO gedeckt.
Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen  und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder- Vertretung anbieten wollen.
Versicherungsmakler können für sich für das Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) nicht in Anspruch nehmen.
Das Versicherungsvertragsgesetz kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.
So laute die Zusammenfassung von Moderator Detlef Lülsdorf, veröffentlicht in Xing

Haftstrafe gegen Göker noch nicht rechtskräftig

Die HNA berichtete am 07.10.2011, dass der frühere Chef des Versicherungsvermittlers MEG, Mehmet Göker, vom Amtsgericht Kassel zu einer Freiheitsstraße verurteilt wurde.
Weil er 20.500,00 € Provisionen nicht an den Insolvenzverwalter der MEG weitergereicht hatte, sondern diesen Betrag selbst behalten hatte, wurde er bestraft.
Er bekam eine Freiheitsstraße von sechs Monaten, die jedoch zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Göker hat gegen das Urteil Revision eingelegt.