Programmtipp

Normalerweise empfehlen wir hier Tipps, wann und wo im TV Beiträge über die Finanzdienstleistung zu sehen sind.

Diesmal stellen wir einen Besuch vor dem Amtsgericht Kassel anheim. HNA online weist darauf hin, dass dort am 22.11. um 13 Uhr neu über darüber entschieden wird, ob Göker eine Strafe erhalten muss.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Police, die nicht dem Wunsch entsprach, auf dem Prüfstand

Das Oberlandesgericht Köln hat heute eine Versicherungspolice eines großen deutschen Versicherers unter die Lupe genommen.

Eine Kundin wollte Geld anlegen, damit sie für ihren Sohn, wenn er achtzehn wird, den Führerschein bezahlen kann. Sie unterschrieb eine Kombination aus Invaliditäts- und Lebensversicherung. Letztere hätte der Sohn gemäß den Versicherungsbedingungen bekommen sollen, wenn er 65 Jahre wird (Laufzeit).  Als er 18 wurde, wollte die Kundin ihr eingezahltes Geld für den Führerschein haben und erhielt lediglich einen Betrag von etwa 20 €.

Der BGH entschied schon vor Jahren, dass bei intransparenten Versicherungsklauseln der ungezillmerte Einzahlungsbertrag zu errechnen ist und davon die Hälfte ausgezahlt werden müsse.

Nun vertrat das OLG Köln die Auffassung, dass dieser Betrag auch bei transparanten Bedingungen auszuzahlen ist, wenn das Kleingedruckte – wie hier – gegen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoße (§§307 BGB ff). Dabei verwies man auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Versicherer , der seinen Sitz im Bezirk des OLG Köln hat, war von der Rechtsauffassung sichtlich überrascht, zumal jetzt droht, zur Auskunft und Auszahlung verurteilt zu werden und davon noch eine Reihe weiterer Verträge betroffen sein dürfte.

Verweigert die Central Auskunft an die Makler?

Wir hatten schon darüber berichtet, dass die Luft um die Central rauer wird. Es gibt wirtschaftliche Probleme, der Außendienst wird ersetzt und künftig (fast) auschließlich von der DVAG übernommen, den Maklern wurde gekündigt, das Retten von notleidenden Verträgen mit allen Mitteln wird zum Ziel gesetzt. Nun häufen sich  Maklerbeschwerden, dass ihnen die Auskunft verweigert würde.

Zu diesen Vorwürfen nimmt die Central hier Stellung und stellt einiges anders dar.

Central versucht Abwanderungen zu verhindern

Nachdem die Central Krankenversicherung sich entschlossen hatte, sich künftig nur noch von der Deutschen Vermögensberatung vermitteln zu lassen, wurde allen Maklern gekündigt.
Allen?
Nein. Die Central beschäftigt noch eigene Maklerbetreuer. Diese sollen der nun drohenden Kundenabwanderung entgegenwirken.
Wie von einem betroffenen externen Makler berichtet, wurde das hausinterne Maklerbetreuerteam nun angespornt, sich um jeden stornierten Vertrag persönlich zu kümmern.
Angeblich soll jeder Kunde, der kündigen will, angerufen werden und dieser dazu bewogen werden, die Kündigung wieder zurückzunehmen.

Studie von Prof. Dr. Oehler und der GDV

Das Versicherungsjournal berichtete am 15.11.2011 darüber, dass der GDV an der Untersuchung des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Oehler Kritik genommen hätte. Angeblich seien dessen Feststellungen „unseriös und unwissenschaftlich“.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vertritt die Interessen der Deutschen Versicherungswirtschaft. Mitglieder sind, wie dem Mitgliederverzeichnis auf der Homepage zu entnehmen ist, alle namhaften Versicherer. Prof. Dr. Andreas Oehler hatte ausgerechnet, dass gekündigte Lebensversicherungen zwischen 2001 und 2010 zu einem Verbraucherschaden in dreistelliger Milliardenhöhe geführt haben.

Wir erinnern uns: Im September 2008 (so lange ist das schon her) hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Firma Evers und Jung beauftragt, eine Studie zur Qualität in der Finanzdienstleistung zu erbringen.

Die Ergebnisse waren erschreckend.

Die Studie kritisierte die schlechte Beratung und die unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. 50 – 80 % der Langzeitanlagen wurden zum Zeitpunkt der Studie frühzeitig gekündigt, die Vermittler richteten dort bis dahin jährliche Schäden von 20 – 30 Millionen Euro an.

Die Studie von Evers und Jung sagte aus, dass 50 – 80 % aller langfristigen Sparverträge storniert würden, 75 % der Lebensversicherungspolicen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, 50 % der mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Drittel der Policen mit einer Laufzeit von 12 Jahren.

In der Studie von Evers und Jung schrieb man dann auch von einem Verlust von 3.300,00 Euro pro Kunde. Ferner wurde auch hier eine Hochrechnung vorgenommen: Werden jährlich eine Millionen Verträge gekündigt, entspricht dies einem Schaden von fast 3,4 Milliarden Euro (auf Seite 76 der Studie).

Während also die Studie deutliche Parallelen zu den Veröffentlichungen des Prof. Dr. Andreas Oehler aufzeigt, stehen die Angaben des GDV allein dar. Der GDV meinte, dass nach der Jahrtausendwende nur eine sehr geringe Schwankungsbreite zwischen 3,60 % und 4,20 % vorhanden sei und dies seit 2008 rückläufig sei (offensichtlich hat bereits die Veröffentlichung der Studie von Evers und Jung zu einer deutlichen Verbesserung beigetragen….).