13
Trotz steigender Einkommen und guter Konjunktur leidet MLP dem Handelsblatt zufolge unter schlecht zu verkaufenden Rentensparverträgen und sinkenden Provisionen.
Trotz steigender Einkommen und guter Konjunktur leidet MLP dem Handelsblatt zufolge unter schlecht zu verkaufenden Rentensparverträgen und sinkenden Provisionen.
Bis zum 29.6.2011 waren 259.955 Vermittler im Register der IHK eingetragen, davon
178.496 gebundene Versicherungsvertreter
33.360 Versicherungsvertreter mit Erlaubnis
44.864 Versicherungsmakler
2.911 produktakzessorische Vertreter
121 produktakzessorische Makler
203 Versicherungsberater
Wie bereits gestern berichtet, hatte der Bundesverband deutscher Vermögensberater die Kosten zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts kritisiert. Der deutsche Industrie- und Handelstag schlug in die gleiche Kerbe und wies darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass „zahlreiche der am Markt befindlichen freien Berater unter ein Haftungsdach (als gebundener Agent) gezwungen werden oder ihre Tätigkeit ganz einstellen müssen“.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag hatte sich damit beschäftigt. Hier ein Auszug seiner Stellungsnahme vom 1.7.2011:
„Für das Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG fallen in der Regel Gebühren von mindestens 2.000 Euro an. Ferner haben Finanzdienstleistungsinstitute die Kosten der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu tragen. Die jährliche Mindestumlage für Anlagevermittler ohne Befugnis, sich Eigentum/ Besitz an Kundengeldern/-anteilen zu verschaffen, beträgt 2.500 Euro; bei einer Bilanzsumme unter 100.000 Euro beträgt die Umlage 1.250 Euro. Zusätzliche Kosten entstünden den betroffenen Unternehmen durch die Umlage für die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (Mindestumlage 1.050 Euro/Jahr) sowie die Anforderung an Finanzdienstleistungsinstitute, einen Jahresabschluss nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufzustellen und prüfen zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich nach Informationen der BaFin jährlich auf rund 8.000 Euro. Demgegenüber werden für eine Erlaubniserteilung für Versicherungsvermittler nach § 34d/e GewO bei den Industrie- und Handelskammern durchschnittlich Gebühren in Höhe von etwa 200 Euro veranlagt; Folgekosten für die gewerberechtliche Aufsicht entstehen in der Regel nur anlassbezogen, z. B. bei Änderung der Registerdaten.
Für Unternehmen erhöht sich bei einer Aufsichtslösung der Vertriebsdruck. Die Mehrkosten von jährlich rund 8.000 Euro müssen durch Provisionen zusätzlich erwirtschaftet werden. Dadurch wird die Gefahr erhöht, dass Vermittler sich bei der Beratung der Anleger verstärkt an der Höhe der Provisionen orientieren. Ein solches Ergebnis stünde diametral im Gegensatz zu den Zielen des Gesetzes den Anlergerschutz zu erhöhen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG und die damit einhergehende Einbeziehung in die Solvenz- und Marktaufsicht der
BaFin erhebliche Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen mit sich brächte. Aktuell betreiben schätzungsweise 80.000 freie Berater auf Basis einer Erlaubnis nach § 34c GewO die Vermittlung von geschlossenen Fonds. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese i. d. R. als Einzelunternehmen organisierten Betriebe in der Lage sind, den mit einer BaFin-Erlaubnis und Aufsicht einhergehenden finanziellen und bürokratischen Anforderungen zu entsprechen. Mit der Einstufung der geschlossenen Fonds als Finanzinstrument i. S. d. KWG ginge die konkrete Gefahr einher, dass zahlreiche der am Markt befindlichen freien Berater unter ein Haftungsdach (als gebundener Agent) gezwungen werden oder ihre Tätigkeit ganz einstellen müssen.“
Leider kam der von uns am 8.8. angekündigte Report-Bericht nicht. Er wurde kurzfristig verschoben. Nun soll er in Teilen im Internet zu finden sein bzw. zu gegebener Zeit gesendet werden.
Wie das Versicherungsjournal heute berichtet, hat der Bundesverband deutscher Vermögensberater e.V. (BdV) kritisiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Kosten im Rahmen der neuen Regulierung der Finanzanlagenvermittlung zu niedrig eimgeschätzt hat.
Leider fand sich in dem Artikel weder ein passender Link zu den Aussagen oder zu den zu erwartenden Kosten.
Zur Erinnerung :
Der am 06.04.2011 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sowie die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung “ sehen vor, dass die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie „sonstigen Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteilen“ ab 2013 gewerberechtlich reguliert werden soll und somit vergleichbare Anforderungen wie im Versicherungsvermittlerrecht gelten werden: Erlaubnis, Registrierung, IHK-Sachkundenachweis „Finanzanlagenfachmann IHK“ (jedoch ohne „Alte-Hasen-Regelung“), Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung, Beratungs- Dokumentations- und Informationspflichten gem. §§31ff WpHG.
Laut Versicherungsjournal meint der BdV, davon seien allein 11000 Vermögensberater und weitere 260.000 Vermitller betroffen, von denen ein Großteil Investmentfonds vermitteln würde.