Gekündigter Versicherungsvertrag kann nicht widerrufen werden

Am 18.08.2010 entschied das Landgericht Köln in einem Berufungsverfahren, dass ein gekündigter Versicherungsvertrag nicht mehr widerrufen werden kann.
Wenn der Versicherungsnehmer nicht alle Verbraucherinformationen oder auch die Vertragsbedingungen erhalten hatte, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Zum Sachverhalt: Ein Rentenversicherungsvertrag wurde im Jahre 2001 abgeschlossen. Insgesamt wurden 2.800,00 € eingezahlt, das Kapitalguthaben betrug jedoch sechs Jahre später nur etwa 1.180,00 €. Daraufhin wurde die Kündigung des Vertrages erklärt.
Nachdem der Vertrag durch Kündigung zu Ende war, wurde dann der Widerruf erklärt.
Der Versicherungsnehmer verlor in beiden Instanzen. Das Landgericht Köln dazu:
„Die Ausübung des Widerspruchrechts nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. setzt aber auch nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer voraus, dass ein Versicherungsvertrag noch besteht“.
Außerdem kam der Widerruf zu spät. Dieser hätte innerhalb eines Jahres erklärt werden müssen.
Landgericht Köln vom 18.08.2010 Aktenzeichen 26 S 39/09

AVAD in der Kritik

Ein treuer Leser berichtete, dass auch er von unberechtigten AVAD-Eintragungen betroffen war. Er schied bereits im Jahr 2007 aus dem Unternehmen aus. Der falsche AVAD-Eintrag wurde nach einem Telefonanruf gelöscht.

Bei der AVAD sagte man, die Löschnungsfrist sei von 4 auf 3 Jahren verkürzt worden.

Der Leser wies zum Thema AVAD auf Folgendes hin :

„Den meisten Ex-…-lern dürfte das AVAD-System unklar sein und Aufklärung ist dringend nötig. Zumal in der Branche generell die AVAD immer dann ins Spiel kommt, wenn irgendwelche Vorschüsse geleistet werden und ein solcherart angeworbener Außendienstmitarbeiter mit einem Saldo ausscheidet.

Dazu können sich Juristen auch damit beschäftigen inwieweit Schadensersatzansprüche gegen ein Branchenunternehmen oder der AVAD durch unrichtige oder unstatthafte AVAD-Einträge gegeben wären? Z.B. war in meinem Fall der Eintrag „Fristlose Kündigung“ enthalten. Ein Grund fehlte natürlich.  Ich werte das als „Rachefeldzug“. Das ist nicht statthaft und wurde von der AVAD dennoch anstandslos eingetragen.

Dies macht besonders deutlich wie gefährlich die AVAD für die berufliche Existenz sein könnte.

Die Möglichkeit einer begründeten Sperrung eines Negativeintrages, z.B. wenn Gerichtsverhandlungen zu Kündigungen oder Salden anhängig sind, besteht bei der AVAD.

Nur das nützt dem betroffenen …-Ex-Berater nichts. Denn jeder potentielle neue Arbeitgeber kann zwar den Inhalt eines Negativeintrages nicht einsehen, die Sperrung aber sehr wohl.

Damit wird diesem Arbeitgeber klar, dass Erstens irgendein Negativeintrag bestehen muss. Zweitens kann dieser pot. neue Arbeitgeber daraus erkennen, dass gegen den früheren geklagt wird.

Folglich wirkt eine Sperrung sogar noch negativer als der Eintrag selbst. Wer will sich auf einen Arbeitnehmer einlassen, der gegen seinen Arbeitgeber klagt?

Richtig ist, dass das System AVAD auf den Prüfstand gehört.“

Glaubt die Central an das Ende der privaten Krankenversicherung?

Einem Bericht von Geld.de zufolge, glaubt die Central Krankenversicherung, dass sich die Bürgerversicherung durchsetzen wird. Die im Hause geplanten Umstrukturierungen, die Aufgabe des eigenen Außendienstes und der auschließliche Vertrieb über die deutsche Vermögensberatung, sollen dem Bericht nach dazu dienen, sich von der privaten Vollversicherung zu verabschieben.

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Preis für „Fairness für Versicherungsvertreter“ geht an Familie LVM

Das Versicherungsjournal berichtete am 07.09.2011, dass die LVM-Versicherungen die Bestnoten bei der ersten Teilnahme am BVK-Rating „Fairness für Versicherungsvertreter“ erhalten haben.

Diese Auszeichnung wurde den LVM-Versicherungen vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. überreicht.

Auf der Homepage der LVM steht, man verwende keine bloße Floskel, wenn man von „LVM-Familie“ spricht.

Dass der Wunsch, eine Familie zu sein, nicht allein Bestnoten hervorruft, liegt auf der Hand.

Leider finden sich auf den Seiten des BVK bzw. der LVM keine weiteren Hinweise, warum es im Einzelnen zu dieser Bewertung gekommen ist.

Vielleicht zeichnen sich gute Unternehmen eben gerade dadurch aus, dass man solche Auszeichnungen nicht sofort sofort breit tritt.

Zuvor hatten die Auszeichnung des BVK übrigens die Concordia, Nürnberger und die Continentale erhalten.