Was muss beim Versicherungsvertreter ins Impressum ?

Gemäß § 5 TMG ist man verpflichtet, auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über sich abzugeben bzw. ein Impressum zu führen, wenn man im Internet geschäftsmäßig Telemedien anbietet.

Dies gilt selbstverständlich auch für Handelsvertreter, und auch für Versicherungsvertreter, soweit sie diese Seite gewerblich nutzen.

Ferner ist man gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG verpflichtet, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Erlaubnis). Eine Erlaubnis benötigt ein Versicherungsvermittler z.B. gemäß § 34 d Abs. 1 der GewO und Versicherungsberater gemäß § 34 e Abs. 1 der GewO. Beide müssen die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angeben.

Gebundene Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 4 GewO und Annex-Vermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO müssen dies grundsätzlich nicht, da sie keiner Erlaubnispflicht gemäß § 34 d bzw. § 34 e GewO unterliegen.

Jedenfalls sind Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu machen. Die jeweils örtlich zuständige IHK ist im Impressum anzugeben.

Versicherungsvermittler, die zusätzlich eine Erlaubnis gemäß § 34 c GewO (Immobilienmakler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer) haben, müssen die zuständige Zulassungs- /Aufsichtsbehörde angeben, die die Erlaubnis erteilt hat.

§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG verlangt, dass die Registernummer oder ein Registername im Impressum anzugeben ist, wenn man in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist. Das Versicherungsvermittlerregister ist hier nicht erwähnt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten hier jedoch auch entsprechende Angaben im Impressum erfolgen.

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Neu: Ombudsstelle für Investmentfonds

Jetzt gibts es eine Ombudsstelle für Investmentfonds, eröffnet vom Fondsverband BVI.

Sie besteht aus dem Büro, und zwei Ombudsmännern, den Richtern Gerd Nobbe und Wolfgang Arenhövel.
Hauptgeschäftsführer des BVI Thomas Richter meint: „Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen“.

Die Aufgaben der Ombudsstelle sind alle Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz stehen.

Hier gehts zur Homepage

Die Welt über Schröder, Lütgert, den AWD und co

Für das Wochenende eine kleine Empfehlung : Ein Artikel der Welt vom 18.8.2011.

Handelsvertreter bekommt 4 Jahre

71000 € soll er unterschlagen haben. Deshalb erhält der Versicherungsvertreter jetzt 4 Jahre Freiheitstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Näheres dazu in der Frankenpost vom 10.08.2011

Können Negativeintragungen bei der AVAD verhindert werden ?

Das Landgericht München I hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am 19.07.2011 über einen sehr interessanten Fall zu entscheiden.

Ein Handelsvertreter fühlte sich zu Unrecht mit einer AVAD-Negativinformation belastet. Dagegen setzte er sich zur Wehr.

Vorausgegangen war eine außerordentlichen Kündigung des Handelsvertreters und eine außerordentliche Kündigung – ohne Abmahnung – der Gesellschaft. Ferner stellte die Gesellschaft noch nicht verdiente Provisionen zur Zahlung fällig mit dem Hinweis auf eine vertragliche Provisionsverzichtsklausel nach Vertragsbeendigung.

Dies wurde der AVAD so mitgeteilt.

Zunächst wurde die AVAD aufgefordert, dies zu streichen. Da dieser Aufforderung nicht nachgegangen wurde, wurde eine einstweilige Verfügung beantragt – und erstinstanzlich durchgesetzt.

Ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt wurden, ist hier noch nicht bekannt.

Leider hat auch der Unterzeichner von vielen Verfahren gehört, in dem die AVAD instrumentalisiert wurde.

Dazu das Versicherungsjournal am 11.08.2011:

„Das bisher einseitige Meldeverfahren berge nämlich systemimmanent die Gefahr, dass Versicherer diese im Prinzip sehr nützliche Einrichtung für Retourkutschen gegen misslebige ehemalige Vertriebspartner zu missbrauchen versuchen und diese dann mit in einer existenzgefährdende Situation bringen“.