LG Bielefeld : Arbeitsgericht zuständig

Am 15.04.2011 entschied das Landgericht Bielefeld in einem nicht rechtskräftigen Beschluss, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.

Vorliegend ging es um einen Streit der Deutschen Vermögensberatung AG DVAG gegen einen Vermögensberater.

Das Landgericht erkannte, dass ein Vermögensberater trotz des neuen Vermögensberatervertrages aus dem Jahre 2007 ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter sei. Es begründete die Entscheidung mit der erschwerten Anzeigepflicht im Vermögensberatervertrag.

„Jedoch ist die Anzeigepflicht im vorliegenden Fall so ausgestaltet, dass der Beklagte die vertraglichen Vereinbarungen und maßgeblichen Unterlagen vorzulegen hat und die beabsichtigte Tätigkeit für höchstens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und den notwendigen Unterlagen bei der Klägerin aufnehmen darf. Für den Zeitraum bis zum Ablauf dieser Frist unterliegt der Beklagte somit noch einem Tätigkeitsverbot. Die Kammer schließt sich der vom Beklagten vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 05.10.2010 (2 W 72/10) an.“

Nunmehr wird das Oberlandesgericht Hamm über die Frage der Zuständigkeit zu entscheiden haben.

Die Macht des Vertriebs

lautet ein ein Artikel aus dem Handelsblatt.

Die Geschichte von der IOS bis hin zu den modernen Vertrieben. Während Cornfelds IOS 1973 pleite ging, nahmen andere den Platz ein. Viele Gründer moderner Vertriebe arbeiteten für Cornfield, so das Handelsblatt. Zitat aus dem Handelsblatt :

„Viele Gründer von Finanzvertrieben, die uns bis heute mit ihren Truppen heimsuchen, arbeiteten für Cornfeld: Reinfried Pohl (DVAG) und die Gründer der Vertriebe OVB, Bonnfinanz und Tecis, der 2002 vom AWD geschluckt wurde. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer lernte sein Geschäft bei der OVB, ist quasi Cornfeld-Enkel.“

Anwälte sollen über Altersvorsorge beraten – „Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser“

Das habe ich gerade in einer Veröffentlichung des Deutschen Anwaltsvereins (dem ich auch zugehöre) gefunden.

Anwälte des Vertrauens sollen über Altervorsorge informieren. Das Motto : Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser. Eine durchaus ernst gemeinte Initiative des Anwaltvereins.

Hier die Anzeige.

Das neue Finanzvermittlerrecht

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens :

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen arbeiten an einem neuen V Finanzvermittlerrecht. Der Anlegerschutz soll verbessert werden. Für die 80.000 freien Finanzvermittler soll gelten: Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb soll ein Sachkundenachweis und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sein.

Darüber hinaus sollen im Wertpapierhandelsgesetz Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten verankert werden.

Es heißt, dass sich Rainer Brüderle (FDP) gegenüber Wolfgang Schäuble (CDU) und Ilse Aigner (CSU) mit seinen gesetzlichen Neuregelungen durchsetzte.

Für bereits tätige Finanzanlagenvermittler- und Berater mit einer Erlaubnis nach dem alten § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und/oder Nr. 3 GewO sollen Übergangsregelungen gelten. Sie müssen keine neue Erlaubnis beantragen, sofern Sie sich ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in das Vermittlerregister eintragen lassen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Für die Einholung des Sachkundenachweises wird dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Die Frist müsse sein, um die Eintragung im Register und die Ablegung der Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern zu organisieren.

Der § 34 f GewO soll die Erlaubnis versagen, wenn (zusammengefasst)

–    die erforderliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht besteht. In der
Regel besteht sie nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde,

wer in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt (z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens),

die Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen wird,

die abgelegte Prüfung bei der IHK nicht nachgewiesen wird

Klopp hat Nase voll von HMI / HMI-Strukkis hatten Nase voll von Koks – oder Salz?

Der Skandal um die Lustreisen der HMI kam offenbar durch Whistleblowing ans Licht. Zwei Handelsvertreter sahen sich offenbar übervorteilt und übten Rache.

Wie die BILD-Zeitung berichtet, war die „Fortbildungsveranstaltung“ in Budapest offenbar kein Ausrutscher. Auf Malle ließ man es so richtig krachen. BILD veröffentlichte sogar eine Fotostrecke und sogar ein Video, auf denen ein „Herr Kaiser von der Hamburg Mannheimer“ mit einer Blondine kokst salzt. Kommendes Wochenende wollten die Versicherungsberater in Monaco feiern, was aus irgendwelchen Gründen abgesagt wurde …

Jürgen Klopp möchte seine Motivationskünste vorerst der HMI nicht mehr zur Verfügung stellen. In Budapest hatte man ja ohnehin Besseres zu bieten.

Anscheinend werden nun auch andere in der Branche nervös.

UPDATE: Die Koks-Story wird dementiert! Soll Salz gewesen sein … Nicht einmal richtig koksen können die!