Wird die DVAG die FDP weitersponsern?

Wir hatten hier im Blog schon häufig die finanzielle Großzügigkeit der DVAG gegenüber der FDP und ihren dem Gelde nicht abgeneigten Protagonisten gesprochen. Den Entscheidungsträgern der DVAG sei der Genuss dieses obigen Vodcasts anempfohlen. Auch, wenn der freundliche Mann dort überwiegend unfreiwillig komisch ist, er hat nicht mit allem unrecht …

Glück auf! 🙂

Via netzpolitik.org

Was Juristen können

Was Juristen können – Vorsicht Satire !

Landgericht : Zerrüttete Struktur kann Kündigung rechtfertigen

Ein Strukturvertrieb verfolgte die Feststellung der Unwirksamkeit zweier von einem Handelsvertreter ausgesprochener fristloser Kündigungen. Er forderte die Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens und verlangte Auskunft und Schadenersatz sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Ein Landgericht entschied im August 2010, dass dem Handelsvertreter ein Recht zur fristlosen Kündigung zustand.

Ein wichtiger Grund war gegeben. Ein solcher liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Der Handelsvertreter begründete die Kündigung mit der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Vorgesetzten. Das Landgericht kam zu der Auffassung, dass sich der Vertrieb das Verhalten ihres vorgesetzten Mitarbeiters zurechnen lassen muss, nachdem diese unstreitig in einem hierarchischen Verhältnis stehen und die übergeordneten Handelsvertreter insoweit betreuende Aufgaben für den Vertrieb ausüben.

Der Vorwurf des Vorgesetzten sollte nach Ansicht des Gerichts für die Kündigung genügen.

Im Übrigen erkannte das Gericht, dass die zwei-Wochen-Fristen des § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung finden würde. Diese könnte auch überschritten werden, solange sie kürzer als zwei Monate ist.

Folglich war der Vertrag mit Ausspruch der Kündigung beendet.

Auskunftsansprüche, Schadenersatzansprüche waren somit ausgeschlossen.

Aufgrund des beendeten Vertrages durfte der Handelsvertreter selbstverständlich dann auch für die Konkurrenz tätig werden.

Auch Ansprüche wegen der Vertragsstrafe konnte der Vertrieb nicht durchsetzen. Das Gericht hielt nämlich die vertragliche Vereinbarung für unwirksam wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Das Transparentgebot verlangt, dass eine Regelung möglichst klar und durchschaubar dargestellt wird. Dabei ist auf die Verständnismöglichkeit des aufmerksamen und sorgfältigen Vertragspartners abzustellen.

Die streitgegenständliche Klausel aus dem Handelsvertretervertrag sieht eine Vertragsstrafe pauschal von 25.000,00 € beschränkt auf einen Betrag, der den sechsmonatigen Provisionsbezügen des Handelsvertreters entspricht. Gerade nach dem es sich hier um die Vereinbarung einer Vertragsstrafe und der Höhe handelt, muss die Folge eines Verstoßes konkret absehbar sein. Die Regelung stellt auf Provisionsbezüge ab, ohne dass klar ist, welche Provisionsbezüge hier Einklang finden. Die Klägerin trägt selbst vor, dass Provisionen unter Umständen auch nach längerer Zeit ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn ein Kunde das vermittelte Produkt storniert. Somit ist aus der Regelung nicht ersichtlich, ob solche Provisionen, die nachträglich zurückgefordert werden, in die Höhe der Vertragsstrafe einfließen.

Eine klarere Fassung der Vertragsstrafenhöhe wäre ohne weiteres möglich.

Im Übrigen fehle es hier an einem konkreten Abwerbeversuch. Die Zeugen konnten einen Abwerbeversuch nicht konkret darlegen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Einer bleibt ,einer geht, viele wechseln

Als die neuen Umsatzzahlen der DVAG herauskamen, verkündete der 82-jährige Gründer Reinfried Pohl ganz nebenbei, er werde noch weitere 5 Jahre im Amt bleiben, solange ihm der Herrgott die Chance gäbe. So stands in der FTD.

Berlusconi-Freund Geronzi, umstrittener „Übervater“ und Präsident der italienischen Generali, soll nach FTD dagegen zurückgetreten sein.

In der Generali Deutschland Gruppe soll Heinz Teuscher (49) den Vorstandsvorsitz der Central Krankenversicherung AG und der Envivas Krankenversicherung AG übernehmen und Dr. Joachim von Rieth (54) ersetzen.
Rieth soll die Gruppe „wegen unterschiedlicher Auffassungen über die zukünftige Geschäftsstrategie“ verlassen.
Daniela Rode (40) wurde neu in die Vorstände von Central und Envivas berufen, während Onno Denekas (48) Teuscher als Vorstandsmitglied der Generali Versicherungen folgen soll. Sein Nachfolger als Vorsitzender der Geschäftsführung der Generali Deutschland Services GmbH soll Thomas Sänger (54) sein.

Florist gesucht

Die OVB Vermögensberatung AG sucht über die Agentur für Arbeit nun Floristen und Hotelfachleute.

Ob die OVB nun ins Blumengeschäft oder Hotelgewerbe einsteigt? Nein, sicher nicht.

Geeignete Mitarbeiter zu finden, ist oft schwierig. Dies verleitet den einen oder anderen dazu, verdeckt vorzugehen. Ich weiß natürlich nicht, ob das hier der Fall ist, habe mich aber über die Annonce gewundert.