Das Investment

Im März- Heft von Das Investment steht ein von mir geschriebener Artikel. Auf diesem Wege vielen Dank an die Redaktion. Er ist nur in der Printausgabe erhältlich.

Vom AWD zum AKW

Deutschland könne auf Kohle und Kernenergie nicht verzichten, schrieben mehr als 40 Vorstandschefs und Politiker in einem „energiepolitischen Appell“ und traten damit für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ein.

Selbstverständlich machten sich Vertreter der Energiekonzerne dafür stark. Aber auch die Deutsche Bank und ihr Frontmann „Atomstrom-Joe“ bekennen sich zu ihrer Vorliebe für Kernenergie, an der sogar Anleger dank des „S-Box Nuclear Power Index-Zertifikats“ partizipieren können.

Carsten Maschmeyer zählte letztes Jahr ebenfalls zu den Unterzeichnern dieser Kampagne. Bezeichnenderweise ist er der einzige aus dem Versicherungsbereich, der sich für eine strahlende Zukunft einsetzt.

Die Töne, die die Versicherungen dieser Tage anstimmen, klingen anders. Klimaexperten der Allianz-Versicherung gehen davon aus, dass sich eine Abschaltung der Atomkraftwerke auf die Stromversorgung kaum auswirken werde. Überhaupt zeigen sich die Versicherer weder erpicht auf das Versichern von Nuklearunfällen noch scheint sich der Klimawandel großer Beliebtheit zu erfreuen. Vielmehr sympathisiert die Münchener Rück offen mit Solarstrom aus der Wüste und die Allianz mit erneuerbaren Energien.

Nun werden die deutschen Versicherungen zwar auch nicht gerade übermäßig belastet mit der Haftung im Falle eines atomaren Zwischenfalls, sondern allenfalls mit einem Bruchteil. Aber ob das so bleiben wird? „Sofort volle Haftpflichtversicherung für deutsche Atomkraftwerke“, fordert die Initiative Atomhaftplficht.de. Hochgerechnet beliefen sich die Kosten für eine solche Versicherung, die es wohl nie geben wird, nach Berechnungen der taz auf voraussichtlich 2,70 Euro pro Kilowattstunde.

Während sich die Versicherer im nuklearen Leisetreten üben, erobert Maschmeyer den Satiregipfel im Sturm. Das Hamburger Abendblatt fragte nach, wie die Unterzeichner der Kampagne heute nach Fukushima über die Verlängerung der AKW-Laufzeiten denken. Maschmeyer lässt einen Sprecher ausrichten: „zu energiepolitischen Fragen äußere er sich grundsätzlich nicht“. Ah, so ist das!

SWAPS: SCHWUPPS ist das Geld weg

Was der Banken Gewinn, ist der Kunden spiegelbildlicher Verlust. Solchen Finanzspielchen hat der BGH nun eine klare Absage erteilt und festgestellt, dass der Bankkunde, in diesem Fall ein mittelständisches Unternehmen, nicht richtig von seiner (Deutschen) Bank über das hochkomplexe Finanzprodukt und dessen Risiken aufgeklärt wurde und somit Schadenersatz erhält.

Bemerkenswert war schon die zuvor in der mündlichen Verhandlung geäußerte Ansicht des Vorsitzenden, dass die Bank vielleicht einfach mal die Vokabel „Finger weg!“ in ihren Wortschatz hätte aufnehmen sollen.

Zugegeben, das Urteil mag für den einen oder anderen nicht ungewöhnlich klingen, allerdings sind Bankkunden die letzten Jahre beim sogenannten Bankensenat, dem für Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenat am Bundesgerichtshof, auch nicht allzu gut weggekommen. Der Vorgänger des jetzigen Vorsitzenden hatte seine Rechtsprechung seinerzeit voll und ganz in den Dienst „gesunder volkswirtschaftlicher Verhältnisse“ gestellt und damit dafür gesorgt, dass „Dummheit, Leichtsinn und Dopaminausschüttungen“ der Anleger die billigsten Rohstoffe („Anleger-Glücksschmiede“) der Branche bleiben.

Aufschlussreich ist aus meiner Sicht die Verteidigungsstrategie des Bankenvertreters. Die kommt mir sogar irgendwie bekannt vor. Wieder einmal wurde die Tragweite eines BGH-Urteils bemüht, sollte es zugunsten des Schwächeren ausfallen. Diesmal stand allerdings nicht die gesamte Wirtschaft auf dem Spiel, sondern es droht uns nun doch fürwahr eine zweite Finanzkrise! Für manch einen mag das wie eine freudige Verheißung klingen: Finanzkrise, aber ohne Banken-Rettungsschirm. Weit gefehlt. Der Deutschen Bank drohen allenfalls Peanuts.

BGH Urteil vom 22. März 2011 – XI ZR 33/10

Haftungsgrund : Verschwiegene Provisionen

Das Oberlandesgericht Oldenburg gab in einem Urteil vom 10.03.2011 einem Bankkunden Recht, der sich in Form einer Kapitalanlage an einem größeren Wohnkomplex beteiligt hat und sich hinsichtlich der Provisionen getäuscht fühlte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg dazu:
„Hat ein finanzierendes Geldinstitut gewusst oder wissen müssen, dass ein Käufer eine Immobilie oder eines Anteils an einem Immobilienfond arglistig vom Verkäufer bzw. Vermittler getäuscht worden ist, sollte es keinen Anspruch auf Rückzahlung des für die Finanzierung gewährten Darlehens“.

Die beklagte Bank hatte die Finanzierung ausschließlich übernommen. In dem Anlageprospekt stand nichts davon, dass der Vermittler (hier eine Treuhändergesellschaft) eine Innenprovision von über 18 % erhalten sollte.

Als der Kläger davon erfuhr, fühlte er sich getäuscht.

Auch das Oberlandesgericht Oldenburg sah darin eine arglistige Täuschung und stoppte eine Zwangsvollstreckung, die die Bank aufgrund des Darlehensvertrages gegen den Kunden bereits begonnen hatte.

Die Bank hätte zwar grundsätzlich nicht auf die Innenprovision hinweisen müssen. Wegen der unzureichenden oder fehlenden Angaben im Anlagenprospekt hat die Bank keinen Anspruch auf Zahlung des zur Finanzierung gewährten Darlehens. Schließlich, so das Gericht, hätte sich der Kläger nicht an der Immobilie beteiligt, wenn er von der Innenprovision Kenntnis gehabt hätte.

Das Darlehen muss er also nicht zurückzahlen.

Oberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 10.03.2011, Aktenzeichen 8 U 53/10

Maschmeyer in der ARD, Ferres im ZDF

Während Carsten Marschmeyer sich mit der ARD auseinandersetzt, macht seine Lebensgefährtin Veronica Ferres im ZDF Marco W zum Helden.

Verrückte Fernsehwelt, könnte man denken. Der Liebe tut das angeblich keinen Abbruch.