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Dem AWD wird z.Zt. schwer zugesetzt. Selten war eine Woche so turbulent.
Hier Tagesschau24 zum Thema AWD und vermutete systematische Falschberatungen.
Dem AWD wird z.Zt. schwer zugesetzt. Selten war eine Woche so turbulent.
Hier Tagesschau24 zum Thema AWD und vermutete systematische Falschberatungen.
Am 10.02.2011 hatte der BGH ein Urteil gefällt, wonach es der AOK Plus verboten war, zu Werbezwecken Telefonanrufe durchzuführen. Die AOK hatte sich bereits im Jahre 2003 gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen dazu verpflichtet, dies zu unterlassen, ansonsten 5.000,00 € pro Verstoß zu zahlen.
Die AOK beging Verstöße und wandte ein, die Deutsche gesetzliche Regelung, wonach solche Anrufe verboten sind, sei nicht mit den Richtlinien in der Europäischen Union vereinbar. Der Bundesgerichtshof entschied, der Deutsche Gesetzgeber sei berechtigt, Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigen ausdrücklichen Einverständnis abhängig zu machen.
Ein solches Einverständnis konnte die AOK nicht nachweisen. Einen solchen Nachweis hätte sie führen können, wenn sie entsprechende E-mail gespeichert hätte.
Die AOK stützte sich darauf, ihr habe die Einwilligung der Angerufenen im Rahmen eines so genannten „Double- Optin-Verfahrens“ erhalten. Der BGH sagte, das genüge nicht.
BGH-Urteil vom 10.02.2011 Aktenzeichen I RZ 169/99
So langsam kommt das wahre Ausmaß AWDscher Finanzoptimierung ans Licht:
Stern, Tagesschau.de…
Einer der beharrlichsten Begleiter der AWDschen Finanzoptimierung ist der Branchendienst Markt Intern. Auf dessen Zahlen griff der Spiegel in seinem Bericht „Mitten im größten Geldklumpen“, 10/2011, zurück.
Nach Recherchen von Markt Intern lassen sich die Zahlen der AWD-Geschädigten im Jargon der Branche ungefähr so zusammenfassen:
„Einzelfälle“ in der Größenordnung von voraussichtlich weit mehr als 50.000 Anleger haben „Peanuts“ im Wert von mind. 2,25 Milliarden Euro in Finanzschrott versenkt. Schrottimmos noch nicht mitgerechnet.
Markt Intern stellt weiter fest: „Auffallend beim AWD ist auch, daß der Strukturvertrieb bei den ganz großen Anlageskandalen der Vergangenheit im Beteiligungsmarkt wie DLF, Falk oder IMF auch vertriebsmäßig ganz fett mit im Boot saß. Alles etwa nur ein (provisionsgetriebener) Zufall?“
Zufall? Nein. Finanzoptimierung! Persönliche Finanzoptimierung nach Art des AWD.
Heute Abend, NDR, 22:35 Uhr geht es weiter mit: Neues vom Drückerkönig.
Im neuen Spiegel sind dem AWD und Maschmeyer sieben Seiten gewidmet
Am Sonntag bei RTL berichtete Spiegel TV. Wer das nicht gesehen hat : Heute um 19:10 Uhr im NTV soll die Sendung wiederholt werden.
Handelsvertreter haben gem. § 87 c Abs. 2 HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug.
Eine Richterin vom Landgericht Heilbronn meinte kürzlich, ein Handelsvertreter könne ihn in einer Klage nicht geltend machen, weil jeder Klageantrag so konkret bezeichnet werden müsse, dass ein Gerichtsvollzieher daraus vollstrecken könne. Und welcher Gerichtsvollzieher wisse schon, wie ein Buchasuzug aussieht?
In dem Fall wurde der Antrag umgestellt, und zwar auf Auskunft über die von dem Handelsvertreter vermittelten Geschäfte nach
1. Name des Versicherungsnehmers- und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2. Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3. Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4. Jahresprämie
5. Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6. bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7. bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8. Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornie-rung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen
Damit war die Richterin dann zufrieden.