Offener Brief von NDR-Journalist an Maschmeyer

Aus Nachdenkseiten.de

Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer,

jetzt versuche ich es mit diesem offenen Brief, erneut mit Ihnen in Kontakt zu treten. Vielleicht wird daraus dann doch noch ein Dialog oder ein Streitgespräch. Denn, das sehen Sie doch vielleicht auch: Ihre bisherige Taktik hat nichts gebracht, und wir bleiben bei unserer Berichterstattung, dass Sie und Ihr AWD tausende Anleger ins Unglück gestürzt haben.

Ihr Medienanwalt Matthias Prinz hat mit seinen hektischen Aktivitäten unseren Film über den “Drückerkönig Maschmeyer” nur noch populärer gemacht. Jede Einstweilige Verfügung – und mag sie noch so abstrus sein – hat dem “Judge‘s Cut” unseres Filmes im Internet eine zusätzliche Pointe beschert. Für das geneigte Publikum lohnt es sich stets, unsere Reportage auf panorama.de anzuklicken. Denn dank Staranwalt Prinz gibt es immer was Neues.

Und damit, dass Gerhard Strate, der zweite Promi-Anwalt in Ihrem Auftrag, versucht hat, mein Privat- und Berufsleben auszuforschen, haben Sie, verehrter Dr. Maschmeyer in der Öffentlichkeit wohl auch nicht gerade punkten können. Mein Sender, der NDR, hat Strates langen Schnüffel-Brief in der gebotenen Kürze beantwortet. Sie, Herr Maschmeyer, sind jetzt genau so klug als wie zuvor. Und die Öffentlichkeit weiß, wozu Sie in Ihrem Einsatz gegen kritische Journalisten fähig sind.

War es Ihre eigene Eingebung oder die eine PR-Profis – jedenfalls wirkte Ihre jüngste Eingebung recht kurzatmig: Sie wollten sich zum Wohltäter à la Bill Gates aufspielen, kündigten Sie in einem Zeitungsinterview an, und Gutes tun. Dann, bitte sehr, richten Sie doch endlich mit Ihren vielen hundert Millionen einen Fonds ein, aus dem Sie Ihre AWD-Opfer entschädigen ? Das würde die Öffentlichkeit vielleicht überzeugen.

Noch eine ganz persönliche Frage: Was gilt denn nun: Ihre für mich fast schon schmeichelhafte Aussage in einem Zeitungs-Interview, die ARD -Reportage über den Drückerkönig Maschmeyer sei ganz allein das Werk des eifrigen Reporters Christoph Lütgert ? Oder gilt die Verschwörungs-Theorie Ihres früheren Sprechers Bela Anda, wir Filmemacher hätten im Auftrag und für Geld von AWD-Konkurrenten gegen den AWD agiert ?

Und wie, bitte schön, sollte ich Ihrer Familie nachstellen, wie Sie es ebenfalls in einem Interview bejammern, wenn ich Ihre Familie gar nicht kenne ? Ich weiß nicht, wie Ihre geschiedene Gattin aussieht, und auch Ihre Söhne habe ich nie gesehen. Veronica Ferres, der allerdings war ich ein- oder zwei mal ganz nahe. Nur wäre ich nie auf die Idee gekommen, sie zu den fragwürdigen Geschäften ihres aktuellen Lebensgefährten zu fragen.

Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer, lassen Sie die Unwahrheiten und lassen Sie uns reden. Sie wissen genau, welche Fragen ich Ihnen in einem Interview stellen will. Mit der ständigen Behauptung, ich hätte Ihnen meine Fragen nie geschickt, machen Sie sich lächerlich, denn im Internet kann jeder meine Anfragen an Sie nachlesen. Und wenn Sie darüber hinaus weitere Auskünfte brauchen, dann klicken Sie doch folgenden Link an.

Da dokumentiert die unbestechliche Stiftung Warentest, was von jenem AWD-Vertriebssystem zu halten ist, das Sie, verehrter Dr. Maschmeyer, aufgebaut haben. Genau dazu wollte und will ich Sie fragen.

Also: Laufen Sie nicht immer weiter weg. Geben Sie sich einen Ruck und mir das seit Monaten erbetene Interview

Mit freundlichem Gruß

Christoph Lütgert

Thread plötzlich weg

Viele Aussteiger kennen die Seite geprellte-strukkis.de, ein Auffangbecken für Aussteiger von Strukturvertrieben.

In dem dort geführten Forum gab es angeblich aktuell einen Eintrag über Umsatzzahlen der DXXX. Und nun ist der gesamte Thread in dem Forum über die DVAG plötzlich weg. Angeblich, wie es dort heißt, musste der Thread verschoben werden.

Widersprüche ?

Nicht erst die Entscheidung des BGH vom 1.12.10 hat klargestellt, dass ein Versicherer nur dann Provisionsvorschüsse erfolgreich zurückverlangen kann, wenn er eine Nachbearbeitung der notleidenden Verträge darlegen kann.

Der Vertreter kann sich dann gegen eine Zahlungsverpflichtung dennoch zur Wehr setzen, wenn er beweisen kann, dass eine Nachbearbeitung tatsächlich nicht erfolgt ist.

Dazu ist er regelmäßig auf die Aussagen der Kunden angewiesen.

Aber darf er sich denn überhaupt an die Kunden wenden, um hier die „Wahrheit“ zu ermitteln ?

Schließlich „gehören“ doch die Kunden nach einer anderen Ansicht des BGH dem Versicherer.

Ich denke, dass es jedenfalls legitim sein muss, Kunden zu befragen, um sich nach der Nachbearbeitung zu erkundigen.

Der BGH sagt ja auch in einer weiteren interessanten Entscheidung vom 11.3.2010, dass Kunden nach Vertragsende des Vertreters abgeworben werden dürfen.

Also dürfen Kunden auch angesprochen werden und zu den Umständen befragt werden.

OLG Karlsruhe : Rückforderung von Vorschüssen unzulässig

Am 18.02.2010 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Rückforderung von Provisionsvorschüssen gegen § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 134 BGB unzulässig ist.

Dazu führte das Gericht wie folgt aus:

Nach § 89 b Abs. 1 HGB ist ein Handelsvertretervertrag von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Dieses Recht darf gemäß § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden, ist mithin unabdingbar und zwingend. Eine solche Beschränkung der Kündigungsfreiheit kann nicht nur unmittelbar erfolgen, sondern auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen, z.B., wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, eine Vertragsbeendigung erschwerende Nachteile geknüpft werden, wie etwa die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder der Verfall von Ansprüchen.

Diese Voraussetzungen sah das Gericht hier als gegeben an.

Bereits erstinstanzlich wurde vom Landgericht festgestellt und näher begründet, dass die vertragliche Ausgestaltung hier faktisch dazu führt, dass dem beklagten Handelsvertreter die Möglichkeit zu einer eigenen außerordentlichen Kündigung genommen bzw. zumindest erheblich erschwert wurde.

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass hier die Vorschusszahlungen vereinbarungsgemäß keineswegs etwa nur kurzfristig oder auch nur auslaufend, im Sinne einer Anschubfinanzierung, sondern sehr langfristig und betraglich sogar ansteigend konzipiert waren. Für das erste Vertragsjahr waren dies 7.000,00 €, für das zweite 21.000,00 €, sukzessive steigend, für das achte Jahr Vorschüsse von 140.000,00 €.

Die Regelung über die Rückzahlung stellte daher eine auf eine langfristige Bindung des Beklagten an die Klägerin ab und damit eine Einschränkung von dessen Kündigungsfreiheit dar.

Darüber hinaus erhielt der Beklagte zinslose Darlehen. Diese waren grundsätzlich nicht zweckgebunden und müssen nach Vertragsende vom Handelsvertreter zurückgezahlt werden.

Selbst ein Darlehen, welches zweckgebunden für ein Kraftfahrzeug gewährt wurde, hatte der Handelsvertreter zurück zu zahlen.

Grundsätzlich meint das Oberlandesgericht, dass nur dann eine handelsvertragliche Regelung unwirksam sei, wenn diese für den Fall einer Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses eine sofortige und verzinsliche Rückzahlungsverpflichtung der Darlehensvaluta vorsehe.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, Aktenzeichen 1 U 113/09

DVAG befürwortet „Best advice“

In Großbritannien müssen Makler den besten Ratschlag für ein Produkt abgeben, den best advice.

Sogar die DVAG findet dies gut.

In Deutschland wird dies nicht ganz so streng gehandhabt. Hier müssen Makler eine den Wünschen und dem Bedarf des Kunden angemessene Versicherungslösung zu empfehlen.

Warum im DVAG-Blog dann der Bogen zur „Beratung über Premium-Partnerschaften“ gespannt wird, wird nicht näher beschrieben.

Äpfel haben bekanntlich nichts mit Birnen zu tun.

Vermögensberater sind gebundene Versicherungsvertreter und Versicherungsvertreter sind vertraglich dem Versicherer verpflichtet. Sie schließen grundsätzlich über die Beratung mit den Kunden kein vertragliches Verhältnis.

Makler verpflichten sich dagegen dem Kunden gegenüber, für diese nach den oben genannten Grundsätzen tätig zu werden.

Lesenswert ist der Beitrag im DVAG-Blog jedoch, und auch seine Kommentare.