Das Leben des Mehmet Göker

Geschäftsmodell dicke Hose,

scheinbar unendliche Provisionsvorschüsse, teure Reisen, Personenkult, und ein eingeflogener Westerwelle, irgendwie klingt das doch alles gleich….

Bonnfinanzler gesucht !

Aufruf

Frau Benecke, Vorsitzende des Vereins ehemaliger AWD-Mitarbeiter, sucht ehemalige Mitarbeiter der Bonnfinanz.

Diese mögen sich bitte bei Frau Benecke melden unter der Email-Adresse  i.benecke940@googlemail.com  .

Hier die Kontaktdaten des Vereins

Plusminus-Video über DVAG wieder verfügbar

Die deutsche Vermögensberatung DVAG nahm den kritischen Plusminus- Beitrag in Windeseile aus „Youtube“.

Er ist jetzt in der ARD-Mediathek zu sehen.

Und zwar hier.

Der verklagte erkrankte Vermögensberater Teil III

Eigentlich hätte dieses Kapitel auch die Überschrift :

„Sportwagenfahren stellt noch keine illegale Konkurrenztätigkeit dar“

oder

„Erkrankter Vermögensberater wegen Untätigkeit verklagt, obgleich Erkrankung seit einem Jahr bekannt“

verdient. Aber nun ist es schlicht ein Fortsetzungsbericht.

Der Vertrieb wusste, dass der Vermögensberater bereits seit Jahren erkrankt ist. Dennoch reichte sie ein Jahr später Klage gegen den Vermögensberater ein mit den Anträgen,

1.
den Vermögensberater zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzende Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, … zu unterlassen, eine Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit für andere als die Klägerin auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen auszuüben,

2.
festzustellen, dass der Vermögensberater verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist oder noch entsteht,

dass der Beklagte vor der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses seine Vermittlungstätigkeit für die Klägerin eingestellt und/oder eine Konkurrenztätigkeit entwickelt hat.

3.
Den Vermögensberater zu verurteilen, der Klägerin für den Zeitraum bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung … Auskunft darüber zu erteilen, welche Geschäfte er in welchem Umfang für andere Unternehmen als die Klägerin vermittelt hat, insbesondere dabei Vertragstyp, Abschlusssumme, provisionspflichtige Summe. Laufzeit, Unternehmen, das Vertragspartner geworden ist, und ein individuelles Kennzeichen des vermittelten Geschäftes, beispielsweise Namen des Kunden, zu benennen.

4.
festzustellen, dass das Handelsvertreterverhältnis der Parteien nicht aufgrund … des Beklagten ausgesprochenen fristlosen Kündigung vorzeitig beendet worden ist…

5.
festzustellen, dass die nachvertraglichen Beschränkungen im Handelsvertretervertrag nicht … entfallen sind,

6.
festzustellen, dass das Handelsvertretervertragsverhältnis der Parteien auch nicht aufgrund der mit Schreiben … des Rechtsanwalts Kai Behrens, Münster, namens des Beklagten ausgesprochenen fristlosen Kündigung vorzeitig beendet worden ist, sondern bis zum Ablauf… fortbesteht.

Streitwert : 100.000,00 €

Der Vertrieb verlor mit allen ihren Klageanträgen.

Dazu die Entscheidungsgründe in Zusammenfassung:

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadenersatz aus einer Vertragsverletzung des Handelsvertretervertrages. Für die Zeit bis zur außerordentlichen Kündigung … ist der Vermögensberater nicht verpflichtet zu arbeiten, weil er krankheitsbedingt arbeitsunfähig war und ist. Der Vermögensberater konnte in Folge seiner Erkrankung nicht als Handelsvertreter für den Vertrieb tätig werden. Ab dem … war der Vermögensberater dann nicht verpflichtet, für die Klägerin zu arbeiten, weil der Vertrag wirksam fristlos gemäß § 89 a Abs. 1 HGB aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Ein Kündigungsgrund ist wichtig genug zur außerordentlichen Kündigung, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung bis zur vereinbarten Vertragsbeendigung oder bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung nicht zugemutet werden kann.

Im Übrigen hielt das Gericht dem Vertrieb vor, dass sie bereits etwa seit einem halben Jahr, bevor die außerordentliche Kündigung erklärt wurde, wusste, dass der Vermögensberater an der Erkrankung litt und bereits im Krankenhaus versorgt wurde.

Dem Vermögensberater war es nicht länger zuzumuten, für die Klägerin zu arbeiten, die trotz Kenntnis von der Erkrankung des Vermögensberaters jenem gekündigt hatte.

Es war dem Vermögensberater insbesondere nicht zuzumuten, im Zustand der Erkrankung den Vertrag noch bis zum … zu erfüllen.

Der Vertrieb warf dem Vermögensberater vor, dass er trotz Erkrankung einer Konkurrenztätigkeit nachgehen würde. Das Gericht meinte jedoch, dass die Klägerin trotz Hinweises des Gerichts eine unlautere geschäftliche Handlung des Vermögensberaters nicht ausreichend dargetan habe.

Dazu hatte der Vertrieb vorgetragen, dass der Vermögensberater mit seinem Sportwagen in der Gegend herumfahrend gesehen wurde.

Das Gericht wies darauf hin, dass dies keine geschäftliche Handlung begründe.

Rechtsmittel legte der Vertrieb gegen dieses Urteil, welches im August 2010 verkündet wurde, nicht ein.

AWD: „Er hat mir die Hand gegeben und versprochen, unseren Fall noch einmal zu prüfen“

Als neulich der NDR den AWD-Pressesprecher Bela Anda (Ex-Regierungssprecher unter Schröder) mit dem Fall der Frömblings konfrontierte, die im Vertrauen auf die Sprüche des AWD ihr Vermögen verloren, vergönnte dieser einen weiteren Spruch, nämlich den Fall zu prüfen. Nach dem Gesetz der Serie scheint es nicht überraschend, dass auch dieser Spruch wohl nur heiße Luft war:

Nach intensiver Prüfung sei der AWD zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kunden ausreichend über Chancen und Risiken aufgeklärt worden sind. Das belegten auch die unterschriebenen Beratungsprotokolle. Fonds seien immer ein Risiko, zumal geschlossene Immobilienfonds.

schreiben die Lübecker Nachrichten.

Deutlich aktiver wurde der AWD gegen den NDR, gegen dessen Berichterstattung er vorging.

(Das obige Video ist schon älter und betrifft einen anderen Fall, aber das gleiche Schema.)