DVAG baut

Die DVAG baut. Die DVAG investiert in Bauvorhaben. Neben Marburg gibts bald eine Schilfburg, eine Ferienanlage am Plauer See in Mecklenburg Vorpommern.

So lautet die neueste DVAG-Pressemitteilung.

LVM außer Rand und Band

Wir Münsteraner gelten ja oftmals als stur.

Stur lässt sich übersetzen mit „nicht bereit sein, seine Meinung zu ändern und neue Argumente zu hören oder neue Verhältnisse zu berücksichtigen“.

Der LVM schrieb kürzlich seine Kunden an und teilte diesen mit, diese mögen dafür „…Verständnis haben, dass über Inhalte und Bestandteile des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses ausschließlich mit Ihnen als Versicherungsnehmer korrespondiert werde“.

Im Klartext heißt dies: Wer einen Makler eingeschaltet hat, bekommt über den Makler keine Auskunft.

Der LVM sagt dazu, dass es angeblich eine solche Rechtspflicht nicht gebe.

Gemäß Bericht des Versicherungsjournals vom 18.11.2010 ist der Verband Deutscher Versicherungs- Makler e.V. empört und verlangt eine Änderung.

TV-Tipp : Wie wehre ich mich gegen falsche Schufaeintragungen

Wie man gegen einen falschen Schufa-Eintrag rechtlich am besten beraten ist und worauf im Falle einer MPU geachtet werden muss, erfahren Sie in der von www.anwaltauskunft.de gesponserten Sendung „Steuern und Recht“ auf n-tv am Dienstag, dem 23. November 2010 um 18.35 Uhr, am Mittwoch, dem 24. November 2010 um 15.15 Uhr (Wiederholung) sowie in der Extra-Ausstrahlung der Morgenschiene am Montag, dem 29. November 2010 um 06:15 Uhr.

Der verklagte erkrankte Vermögensberater Teil 1

Im Jahre 2006 wandte sich eine Mandantin an mich, weil sie wegen einer Erkrankung die Tätigkeit bei deinem großen Vertrieb nicht mehr weiterführen könne.

Sie geriet in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie selbstverständlich, ohne tätig werden zu können, kein Geld mehr verdienen konnte.

Vor diesem Hintergrund sprach sie dann die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus. Dies wurde von dem Vertrieb nicht akzeptiert. Sie meinte, die Kündigungsfrist betrage 2 Jahre und vorher könne sie nicht raus. Bis zum Ende sei sie dem Vertrieb verpflichtet.

Der ehemalige Anwalt der Mandantin war noch guter Hoffnung und versuchte, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln – mit Vergleichsangeboten. Der Vertrieb stellte sich trotz der Erkrankung stur und war nicht kompromissbereit.

Stattdessen reichte sie mit einem erheblichem Streitwert eine Klage beim zuständigen Landgericht ein. Die Vermögensberaterin sollte – trotz Erkrankung – weiterarbeiten und Schadensersatz leisten. Außerden wurde ihr unterstellt, sie gehe einer Konkurrenztätigkeit nach.

Von der Erkrankung wollte der Vertrieb nichts wissen.

Der Vertrieb klagte außerdem auf Auskunft darüber, welche Fremdverträge die Vermögensberaterin denn nunmehr für andere Gesellschaften vermittelt hätte.

In diesem Jahr ging der Prozess zu Ende.

Fortsetzung folgt.

FORMAXX hat sich wohl verhoben

Vor ein paar Jahren hatten sich abtrünnige Finanzvertriebler zusammengefunden, um ohne das Dach von AWD, DVAG, MLP, OVB usw. eine Handelsvertreter-basierte Vertriebsorganisation aufzubauen. Schon in den ersten Monaten trugen uns gut informierte Quellen zu, dass es sich bei FORMAXX genau um die gleiche …, äh …, also um die gleiche Geschäftsidee wie bei den Major-Strukkibuden handelt, der Laden um keinen Deut besser sei. Alles andere wäre auch überraschend gewesen, denn die Führungsmannschaft setzt sich zum Teil aus fahnenflüchtigen Ex-Managern der Branche zusammen, die kaum über Nacht als geläutert durchgehen könnten. Bei FORMAXX träumt man noch vom absehbaren Break Even, aber angesichts rückläufiger Beraterzahlen, die sich in der Branche nun einmal  proportional zum Umsatz verhalten, sieht es nicht danach aus, als müssten sich die Strukkitreiber Gedanken machen.