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Unser Tipp für heute Abend :
Interview mit Rechtsanwalt Evers im Versicherungsjournal von heute :
Verkauf von Maklerbeständen könnte eine Straftat sein.
Unser Tipp für heute Abend :
Interview mit Rechtsanwalt Evers im Versicherungsjournal von heute :
Verkauf von Maklerbeständen könnte eine Straftat sein.
Das Amtsgericht München hatte in diesem Jahr darüber zu entscheiden, ob einem Ehepaar nach einer Lehmann-Brothers-Anleihe ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank zustehe. Darüber berichtete kürzlich das Versicherungsjournal.
Pikanterweise handelt es sich bei der verklagten Bank um eine Direktbank.
Das Amtsgericht entschied, dass eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung hier nicht besteht.
Ein Beratungsvertrag sei nicht zustande gekommen. Mithin haben die Kläger keine Schadenersatzansprüche.
Dies ist wohl eine nachvollziehbare und gute Entscheidung. Schließlich entscheide sich ein Kunde, der einen Depot-Vertrag mit einer Direktbank abschließt, die Vorteile der Direktbank für sich in Anspruch zu nehmen. Dies sind zumeist die günstigeren Konditionen.
Dann jedoch darf er sich nicht darauf beruhen, wenn er keine Beratung erhält. Schließlich weiß der Kunde einer Direktbank, dass er nicht beraten wird, im Gegenteil zu den vielen schlechten und fragwürdigen Pseudoberatern, die wegen schlechter Qualifikation schlechte Beratungsleistungen abgeben.
Urteil Amtsgericht München vom 05.03.2010, Aktenzeichen 111 C 24503/09
… Das sind in etwa die häufigsten Titel im Zusammenhang mit AWD und seinem Gründer Maschmeyer. Nun also war es an der ZEIT, ein Porträt dieses Titels über „Maschi“ zu bringen. Schein und Sein.
Ganz Mann von Geld, der er nun mal ist, zieht er neuerdings die Besucher seines Büros mit dem Mosaik einer 500-Euro-Note hinter seinem Schreibtisch in Bann. Vor ein paar Tagen schon war das Hamburger Abendblatt dem Anblick dieser monetären Monstranz ganz verfallen. Neu ist Maschmeyers Affinität zu 500-Euro-Scheinen nicht. Ließ er doch regelmäßig seine Handelsvertreter an der pekuniären Wollust teilhaben. Sei es, dass er ihnen eigens Spielgeld mit motivationsfördernden Losungen drucken ließ oder mit echten Scheinen lehrreiche Verkäuferspielchen inszenierte.
P.S.: Ach, jetzt hätte ich fast Ihre Frage vergessen, Herr Maschmeyer. Ihr Kunstwerk. Doch, natürlich, das müssen Sie unbedingt in Ihrem Büro hängen lassen! … Nein, nein, das ist nicht zu protzig. … Nein, wirklich nicht… Ein ungemein stilsicheres Symbol für einen Menschen mit Helfersyndrom. … Ein wirklich SCHÖNER SCHEIN!
Das Oberlandesgericht München verurteilte am 9.11.2011 einen Strukturvertrieb nach 4 Verhandlungstagen zur Zahlung von 15.000 € – die Hälfte des eingeklagten Betrages.
Ein betrügerisch handelnder Vermögensberater aus Ingolstadt hat Geld seiner Kunden veruntreut. 2 Millionen sollen verschwunden sein. Und es gibt etwa 30 Geschädigte.
Das Urteil ist ein 50-prozentiger Klageerfolg. Das Gericht sah eine Teilschuld des Klägers. Das Gericht meinte, dass die hohen Zinsen, die der Vermögensberater versprach, den Anleger hätten misstrauisch machen müssen.
Die Schuld des Vertriebes ist nach Ansicht des OLG München darin zu sehen, dass sie in dem Gerichtsverfahren bis heute kein Führungszeugnis des Vermögensberaters habe vorlegen können. Dies habe das Gericht aber angefordert.
Aus dem Führungszeugnis hätte der Vertrieb nämlich erkennen können, dass der Vermögensberater schon einschlägig wegen Betruges vorbestraft war.
Die weiteren Geschädigten werden sich nun voraussichtlich auch bei dem Vertrieb melden.
Ob dagegen das Rechtsmittel eingelgt wurden, ist uns noch nicht bekannt.
Am 20.10.2010 entschied das Landgericht Magdeburg in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen ehemaligen Vermögensberater, dass das Landgericht nicht zuständig sei.
Das Landgericht Magdeburg vertritt die Auffassung, das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei ein Vermögensberater faktisch ein Ein-Firmen-Vertreter. Der Vermögensberater bedarf der Einwilligung durch die Gesellschaft und ohne Einwilligung sei ihm seine Tätigkeit für andere Unternehmen untersagt.
Maßgeblich war ein Vertrag aus dem Jahr 2007.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.