Warum Versicherungen ?

Eigentlich sollte dieser Gedanke gestern, am Sonntag, schon niedergeschrieben werden. Es hätte dann wohl besser gepasst.

Die Loveparade in Duisburg war über den Berliner Versicherungsmakler Schwandt mit 7,5 Mio € bei der Axa für Personenschäden versichert. In Anbetracht der Schuldvorwürfe, die es gegen den Veranstalter und Rainer Schaller gibt, scheint es sich dabei um eine erhebliche Unterversicherung zu handeln.

Schaller ist Geschäftsführer der Fa. Lopavent GmbH. Die Lopavent GmbH veranstaltet seit 2006 mit Sitz in Berlin die Loveparade. Schaller ist seit Januar 2006 Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter des Unternehmens. Weitere Gesellschafter waren Matthias Roeingh (Dr. Motte), Ralf Regitz, Sandra Mohlzahn, Wilhelm Röttger und Andreas Scheuermann. Diese sind aus der damaligen Loveparade GmbH im Jahre 2006 ausgeschieden.

Wer haftet denn nun, wenn die Deckungssumme nicht reicht ? Sollten die Lopavent GmbH die Forderungen nicht begleichen können, z.B. wenn die 7,5 Mio von der Axa verbraucht sein könnten, könnte sie Insolvenz anmelden mit der möglichen Folge, dass die Geschädigten leer ausgehen.

Der GmbH-Geschäftsführer haftet generell für:

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Sozialversicherungsträger , Renten, Krankenkassen, Arbeitsagentur usw. (welche in seiner Amtszeit entstanden), eventuelle Bürgschaften

und – sollte er gegen das GmbH-Gesetz verstoßen,  bei :

Insolvenzverschleppung
Bankrott
Verstösse gegen Bilanzierungspflichten (Publizitätsgesetz)
Betrug
Untreue
Gläubigerbegünstigung

Es kann also sein, dass Schaller auch unter diesen Umständen nicht persönlich haften wird.

DVAG-Politiker streiten sich über Verbraucher-Aufklärungsbehinderung

Der DVAG-Minister Wirtschaftsminister Brüderle (DVAG) (FDP) streitet sich mit dem Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) darüber, wie der Anlegerschutz für die Nutzlosbranche den grauen Kapitalmarkt verbessert werden könnte. Da sowohl FDP als auch CDU vom größten deutschen Finanzvertrieb, der DVAG, das Geld hinten und vorne nur so reingesteckt bekommen und sich freundlich gesinnten Politiker direkt in ihre Dienste nehmen lassen, ähnelt der „Dialog“ einem Handpuppenspieler, der zwei Figuren seine Hand in den Hintern steckt.

Das eigentlich Seltsame ist, dass der Verbraucherschutz ja in das Ressort von der Aigner-Ilse fällt, die allerdings klar signalisiert hat, dass sie die Qualität der Finanzberatung alles andere als prall findet.

Dass es Kanzler Schröder (AWD) (SPD) nicht anständiger lief als unter Kanzler Kohl (DVAG) (CDU), versteht sich von selbst. Dass sich der neue Bundespräsident nicht zu schade ist, in der bescheidenen Laube des AWD-Pyramidenbauers zu urlauben, wäre ja wohl auch zu viel verlangt.

So fällt es denn den GRÜNEN zu, die aktuelle Farce angemessen zu kommentieren:

Das Gewerberecht böte nur eine Scheinaufsicht, „die den vielen schwarzen Schafen bei den Beratern das Leben erleichtern“, kritisiert dagegen die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn.

Bundes-Wulff logiert bei AWD-Maschmeyer

„Ein anrüchiger Freundschaftsdienst“? fragt die Süddeutsche anlässlich der Gastgeberschaft Maschis für den Ex-CDU-Landesvater.

Maschi, der schon dessen Vorgänger Schröder an seiner Fürsorge teilhaben ließ, hat gerade angekündigt, den AWD noch größer zu machen. Klarer Fall von Realitätsferne.

UPDATE: Auch der SPIEGEL findet das bemerkenswert.

OLG Hamburg kippt Versicherungsklauseln – 12 Milliarden Euro sind zu erstatten

AFP berichtet, dass das Oberlandesgericht Hamburg hat am Dienstag zahlreiche Versicherungsklauseln zur vorzeitigen Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen beanstandet:

Verbrauchern, die in dieser Zeit eine Lebens- oder Rentenversicherung auch anderer Unternehmen vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, riet die Verbraucherzentrale, einen Nachschlag schriftlich geltend zu machen. „Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft an die Verbraucher erstatten muss, auf rund zwölf Milliarden Euro“, erklärte Sprecherin Edda Castellò.

Beitrag nicht erlaubt

Heute hat uns erstmalig ein Gericht – vorläufig – die Veröffentlichung eines Beitrags untersagt.