Ex-Verteidigungsminister als Maskottchen für Kapitalanlagen-Verticker will nicht haften

Wie auf Rechtslupe nachzulesen ist, war sich auch der frü­he­re Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Prof. Dr. Ru­pert Scholz nicht als Türöffner für Klinkenputzer zu schade. Der Versuch, aus seinen geliehenen Glamour in Form der Prospekthaftung Kapital zu schlagen, misslang ebenso, wie die Kapitalanlage selbst.

Prof. Scholz war vom Land­ge­richt Mos­bach 2007 in einem Pro­zess um fehl­ge­schla­ge­ne Ka­pi­tal­an­la­gen zum Scha­dens­er­satz ve­r­u­teilt wor­den. Seine Be­ru­fung zum Ober­lan­des­ge­richt Karls­ru­he hatte nun Er­folg.

Leute, jetzt mal im Ernst: Wer ist denn so bescheuert, einem Politiker zu vertrauen?

Porsche, Partys, Provisionen oder Glitzer, Glanz und Gitterstäbe – das Strafenregister des Herrn Göker

Wegen Drohung, anderen „die Eier abzuschneiden“, erhielt Mehmet Göker eine Geldstrafe von 2500 €. Wenn man mtl 1500 € hat, ist dies angemessen, so ein Kasseler Amtsrichter.

Göker war Chef der inzwischen insolventen MEG aus Kassel.

Sehr lesenswert, einfach mal den link anklicken.

Gilt für den AWD das Gesetz des Schweigens?

Der Bundesgerichtshof wies die Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Finanzvertrieb AWD ab. Der Kläger war sauer, weil ihm nicht klar war, dass der freie Vermittler einen kleinen Interessenkonflikt hat: Die Provison für seine im konkreten Fall grottenschlechten Produkte.

Dem BGH nachs gäbe Unterschiede in der Kundenbeziehung zwischen Bankberatern und unabhängigen Finanzvermittlern. Ein Bankkunde müsse nämlich nicht zwingend damit rechnen, dass die Bank Rückvergütungen für ihre Vermittlungstätigkeit erhält, so schon die Richter vom OLG Celle. Der Finanzvertriebler sei nicht verpflichtet (gewesen), ungefragt seine Provision offenzulegen.

Mit anderen Worten: Bei Finanzvertrieben gehört die Provisionshonorierung laut BGH zur Allgemeinbildung. Recht hat er: Googlet man AWD, landet man schnell bei einer liebenswerten Website namens „Finanzparasiten.de“, wo alles schön erklärt ist. Eigentlich sollte man Geld für diese nützliche Seite nehmen … 😉

„Viel Papier für die Tonne“

Wie man im April-Heft von Finanztest nachlesen kann, scheint das mit dem Beratungsporotokoll noch nicht so recht zu klappen. Eine Kurzfassung bietet die Frankfurter Rundschau.

Im Originalbericht stehen ein paar deftige Kommentare:

„Banken stellen sich dumm“

„so wie die Berater das Protokoll zurzeit ausfüllen, ist es für Anleger völlig unbrauchbar.“

„Fazit: So wie die neue Regel angewendet wird, bringt sie nicht viel.“

Das Beratungsprotokoll wird zudem verwässert, in dem der Kunde mit anderen Papieren geradezu zugeschissen wird. Daher auch der zweideutige Titel des Finanztest-Beitrags: „Viel Papier für die Tonne“

OLG Hamburg : Haspa gewinnt gegen Lehmann-Geschädigte

In der ersten Instanz gewonnen, in der zweiten verloren. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass lehmanngeschädigten Kunden der Hamburger Sparkasse keine Schadenersatzsansprüche zustehen. Die Haspa habe sich nicht vertragswidrig verhalten, so die Richter, die anschließend ausgebuht wurden.

Überhaupt nicht netter ergings lehmanngeschädigten Kunden der Targobank (ehemals Citybank). Denen wurde gleich das ganze Konto gekündigt…